Wolfgang Urmetzer

Wolfgang Urmetzer

Anästhesie  ·  Nürnberg, Deutschland
Hauptverhandlung der Revisionen ausstehend
Fallbericht — Dokumentation

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung
  • Öffentliche Diskreditierung

Vorwurf

  • Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gem. § 278 StGB.(aF)
  • Vorwurf: unrichtige Gesundheitszeugnisse “unter grober Verletzung der mit seinem Beruf verbundenen Pflichten” in 264 Fällen.

Was ist tatsächlich passiert?

Hippokratischer Eid und Genfer Gelöbnis sind oberste Grundlagen meiner ärztlichen Tätigkeit.
Ich habe in meinem laienhaften juristischen Verständnis aufgrund von anamnestischen Angaben (Glaubhaftmachung, wie bis zum 29. November 2020 in der BayIfSMV gefordert) und meinen über Jahre täglichen Erfahrungen mit Masken als Anästhesist nach bestem Wissen und Gewissen Befreiungsatteste teils auch vor einer persönlichen Untersuchung ausgestellt.

Bis 2020 bestand für mich zwischen einem Attest und einem Gesundheitszeugnis ein relevanter Unterschied. Mir ist bis heute kein Gesetz, keine Verodnung bekannt, die von mir grundsätzlich eine körperliche Untersuchung vor Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung fordert. Auch die Berufsordnung fordert dies nicht. Zudem stellt die Anamnese den ersten Schritt jeder Untersuchung dar, ist also grundlegender Teil der Untersuchung.

— Wolfgang Urmetzer

Aktueller Stand

Am 13. Mai 2026 um 11:00 Uhr Hauptverhandlung der Revisionen vor dem 6. Strafsenat des BGH in Leipzig gegen das Urteil vom 20. März 2024 am Landgericht Nürnberg-Fürth.

Auswirkungen — Dokumentation

Berufliche Auswirkungen

  • Deutlicher Rückgang von Behandlungen durch Fernbleiben von Stammpatienten aufgrund Diskreditierung

Finanzielle Auswirkungen

  • Anwaltskosten bisher ca. 53.000 Euro
  • Reduziertes Praxiseinkommen (ca. 2.500 Euro/Monat)
  • Ersparnisse aufgebraucht. Keine weiteren Vermögenswerte
  • Patientenrückgang durch Rufschädigung

Persönliche Auswirkungen

  • Schreckhaftigkeit, Angstzustände, Schlafstörungen.
  • Rückzug vieler Menschen im persönlichen Umfeld aufgrund meiner Einstellung zur P(l)andemie

Kollegiale Reaktionen

  • Erstaunlich viele Kolleginnen/Kollegen haben sich mir gegenüber, aber nicht öffentlich, solidarisiert.

Pressereaktionen

  • Unterstützende Prozessberichterstattungen die in Telegram veröffentlicht wurden.
  • Andere Reaktionen aus der Printpresse liegen mir nicht vor.

Ausblick

Ich hoffe zunächst, dass die Richter am BGH entsprechend dem Richtereid in § 38 Deutsches Richtergesetz (DRiG) “nur der Wahrheit und Gerechtigkeit dienen”. Ich hoffe, dass in naher Zukunft eine schonungslos ehrliche Aufarbeitung des gesamten Themas möglich wird und dass die tatsächlich Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Ich wünsche mir, dass Ärztinnen und Ärzte in diesem Zusammenhang rehabilitiert werden.

Ich wünsche mir in der Zukunft eine Menschheitsfamilie mit Werteorientierung, Moral, Rechtschaffenheit, Unbestechlichkeit, Zuverlässigkeit, Charakterstärke, Aufrichtigkeit und Menschlichkeit.

Chronologie

Aug. 2020:
Beginn der Ausstellung von Maskenbefreiungen für Patienten aus gesundheitlichen Gründen
24./25.10.2020:
Zeitungsartikel “Feldzug gegen die Maske” in “Fränkischer Tag”
Ende November 2020:
Vernehmung zu Maskenattesten im Kriminalkommissariat Nürnberg
26.01.2021:
Praxisdurchsuchung, Beschlagnahme von 531 Patientenakten, Praxisterminbuch, persönlichem Laptop und Spiegelung der Praxis‑ EDV
04.10.2022:
Anklage durch Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen § 278 StGB (aF) (264 Fälle)
03.05.2023:
1. Verhandlungstag von insgesamt 29 mit über 200 Zeugenvernehmungen und 2 vom Gericht bestellten Gutachtern
31.05.2023:
Vernehmung als Zeuge vor Amtsgericht: Bußgeldverfahren gegen einen Patienten mit Maskenattest wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (er hatte das Attest beim Besuch in der Praxis aufgrund glaubhafter, plausibler anamnestischer Angaben ohne weitere Untersuchung erhalten). Das Verfahren wurde eingestellt.
20.03.2024:
Letzter (29.) Verhandlungstag.
Gefordertes Strafmaß:
1 Jahr und 6 Monate auf Bewährung, 10.000 Euro Geldstrafe, über 3 Jahre keine weiteren Atteste.
Urteil:
150 Tagessätze zu je 100 Euro für unrichtige Gesundheitszeugnisse in 26 Fällen – davon 23 Kinder. Im Übrigen Freispruch
21.03.2024:
Revision beantragt beim BGH
02.09.2024:
Revision der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen “Verletzung materiellen Rechts” (rechtsfehlerhafter Freispruch in 26 Fällen wegen fehlenden Vorsatzes hinsichtlich des Merkmals “zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft”).
13.05.2026:
Um 11:00 Uhr Hauptverhandlung der Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft vor dem 6. Strafsenat des BGH in Leipzig gegen das Urteil vom 20. März 2024 am Landgericht Nürnberg-Fürth.
Hinweis zur Verantwortlichkeit

Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.

Name
Wolfgang Urmetzer
Fachgebiet
Anästhesie
Zusätzliche Qualifikationen
Naturheilverfahren, Akupunktur
Position
Inhaber einer Facharztpraxis mit den Schwerpunkten Naturheilverfahren, TCM, integrative Medizin, mit kleinem Patientenstamm
Standort
Nürnberg, Deutschland
Alter
73 Jahre
Praxis seit
1986, seit 1998 in eigener Praxis
Verfolgt seit
November 2020 (erste Ladung ins Kriminalkommissariat wegen Maskenattesten)
Dokumentiert seit
18.4.2026
Status
Hauptverhandlung der Revisionen ausstehend
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