Ich habe im Wissen um die fehlende Evidenz als Virenschutz, v.a. aber wegen der Schädlichkeit der Masken Menschen mit Beschwerden (u.a. COPD, Asthma, Migräne, Angststörungen, Heuschnupfen, v.a. aber die Akuten Beschwerden wie Panikattacken, Kopfschmerzen, Schwindel. Erbrechen, Konzentrationsprobleme usw. sprich fast immer Symptome einer Hyperkapnie aufwiesen!) und bei Kindern Atteste auf Grundlage der Berufsordnung der Ärzte, des hippokratischen Eides und des Genfer Gelöbnisses ausgestellt.
Später nutzte man den §278 dazu, aus einem simplen Attest ein Gesundheitszeugnis und aus diesem dann ein unrichtiges Gesundheitszeugnis zu machen, wenn keine Untersuchung stattgefunden hat.
Die Atteste entsprachen meiner ärztlichen Überzeugung und wurden zum Schutz der Menschen vor unsinnigen, gesundheitsschädlichen Maßnahmen ausgestellt.
Den sogenannten “Hitlergruß” nutzte ich während einer Rede auf einer Demo, um die Zuhörenden darauf aufmerksam zu machen, dass man nicht wie zu Zeiten des Nationalsozialismus widerspruchslos mitlaufen darf, wenn Unrecht geschieht. In diesem Kontext kann meine Kritik an und Warnung vor dieser schlimmen Zeit nicht missverstanden werden – was der Richter jedoch anders bewertete.
Die Wahrheit ist wie die Sonne, sie lässt sich nicht leugnen. Im Leid der Menschen durch die Corona-Schutzmaßnahmen und die gesellschaftliche Spaltung sah ich meine Aufgabe als Arzt, dieses zu minimieren, bzw. zu verhindern. Vor allem die Kinder und Alten waren die Leidtragenden. Mein ärztliches Gebot und die Berufsordnung der Ärzte waren meine Triebfedern.
Auch das Angebot, viel Geld zu bekommen, verführte mich nicht zum „Mitmachen“. Stattdessen waren die Repressalien gleich einer modernen Hexenverfolgung.
Trotz allem würde ich wieder so handeln.
Ich wünsche mir, dass diese Dokumentation dazu beiträgt, dass die Öffentlichkeit erfährt, was Ärztinnen und Ärzten in diesem Land widerfahren ist – und dass sich so etwas nicht wiederholt.
Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.
Fall #0009
Vorwurf: Urkundenfälschung durch Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse: 400 Genesenenzertifikate und 50 Impfzertifikate.
Fall #0027
Vorwurf: 57 Maskenbefreiungsatteste – 1 Jahr 10 Monate Bewährung, BGH-bestätigt; Verfassungsbeschwerde anhängig
Fall #0025
Vorwurf: Sieben parallele Verfahren – von Maskenverweigerung über „zu viel" Impfaufklärung bis zu „unrichtigen Gesundheitszeug…