Prof. Dr. rer. nat. Stefan Hockertz

Prof. Dr. rer. nat. Stefan Hockertz

Mediziner (ohne Approbation)  ·  Toxikologie, Pharmakologie, Immunologie  ·  Thun, Schweiz
Vermögensarrest 1,3 Mio. € – kein Gerichtsverfahren seit über vier Jahren
Fallbericht — Dokumentation

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung
  • Vermögensbeschlagnahme
  • Öffentliche Diskreditierung
  • Hausdurchsuchung
  • Morddrohungen

Vorwurf

  • Steuerhinterziehung (laut Bescheid), politischer Prozess
  • Vorgehen über Strafbefehl ohne mündliche Hauptverhandlung
  • Offiziell: Anerkennung der Schweizer TPI Consult (Aargau, seit 2011) als eigenständige Betriebsstätte und damit das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Deutschland

Was ist tatsächlich passiert?

Als Toxikologe, Pharmakologe und Immunologe mit Habilitation im Fachbereich Medizin (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf) habe ich seit März 2020 öffentlich zu den Corona-Maßnahmen Stellung bezogen – insbesondere zu den eingesetzten Impfstoffen, ihrer Risikoabwägung und ihrer Zulassungsgrundlage. Diese Arbeit gehört zu meinem Beruf: ich habe seit über drei Jahrzehnten beruflich mit der Bewertung von Arzneimitteln zu tun.

Einige meiner frühen Aussagen aus dem März 2020 – etwa zur Vergleichbarkeit von SARS-CoV-2 mit Influenza in der allerersten Phase – sind später als zu zugespitzt kritisiert worden. Ich stehe zu meinen damaligen Einwänden zur Verhältnismäßigkeit, Datenlage und Eile der Maßnahmen. Mehrere später freigegebene Dokumente des Robert-Koch-Instituts haben meine damalige Skepsis bestätigt.

Zur Unternehmensstruktur: Ich führe seit 1994 eine Beratungsgesellschaft (TPI Consult GmbH, Bollschweil bei Freiburg) für die Pharmazeutische Industrie. 2011 habe ich zusätzlich die Gesellschaft TPI Consult GmbH in der Schweiz gegründet (Stein im Kanton Aargau, seit Mai 2022 als AG). Diese Schweizer Gesellschaft ist mit eigenem Geschäftsführer (Schweizer Molekularbiologe und Toxikologe), eigenem Sitz und eigenem Geschäftsbetrieb ordnungsgemäß im Schweizer Handelsregister eingetragen, deklariert ihre Umsätze in der Schweiz und versteuert dort regelmäßig auf Bundes‑ und Kantonsebene. 2017 hat das deutsche Finanzamt diese Konstruktion nach einem Steuergutachten und einem Nicht-Feststellungsbescheid ausdrücklich bestätigt.

Was 2021 passierte: Am 17. Juni 2021 wurden mein Büro und meine Privatwohnung von der Steuerfahndung durchsucht; Akten und EDV wurden beschlagnahmt. Im August 2021 folgte der Vermögensarrest auf mein gesamtes deutsches Vermögen – Bankkonten, Immobilien, Lebensversicherungen, insgesamt rund 1,3 Mio. €. Damit ging die Zerschlagung der seit 1994 bestehenden deutschen Beratungsgesellschaft einher. Die deutsche Finanzverwaltung stellte sich nun auf den Standpunkt, die Schweizer Gesellschaft sei nicht als eigenständige Betriebsstätte anzuerkennen, und forderte die in der Schweiz erzielten Einnahmen rückwirkend von mir privat in Deutschland nach. Aus meiner Sicht widerspricht dies dem zwischen Deutschland und der Schweiz geltenden Doppelbesteuerungsabkommen.

Verständigungsverfahren: 2022 habe ich ein Verständigungsverfahren zwischen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und der deutschen Finanzverwaltung beantragt. Die ESTV nahm das Verfahren an und verhandelte Ende 2023 mit der deutschen Seite. Anschließend entschied sich die ESTV – aus meiner Sicht unter politischem Druck aus Deutschland – gegen eine weitere Verfolgung des Verfahrens.

Kein Gerichtsverfahren seit über vier Jahren: Bis heute (Stand Frühjahr 2026) gibt es kein Gerichtsverfahren, keine mündliche Hauptverhandlung, kein Urteil. Den Vermögensarrest betreffende Klagen vor dem Finanzgericht haben gezeigt, dass entlastende Beweise nicht eingehender geprüft wurden – ein Richter äußerte mir gegenüber, ihn würden entlastende Beweise „nicht interessieren”. Die Rolle meines Schweizer Geschäftsführers wurde in den Schriftsätzen relativiert, indem auf eine private Verbindung (Tanzschule der Ehefrau) hingewiesen und die fachliche Qualifikation in Frage gestellt wurde.

Aus meiner Sicht: Der Kern der Sache ist eine politische Strategie, einen Kritiker der Corona-Maßnahmen wirtschaftlich auszuschalten. Diese Lesart ergibt sich für mich aus dem Zusammentreffen von zeitlicher Nähe (Hausdurchsuchung folgte einer Phase intensiver öffentlicher Kritik), behördlicher Kursänderung (2017 Bestätigung, 2021 Verneinung derselben Konstruktion) und der Weigerung, entlastende Beweise und das Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden.

— Prof. Dr. rer. nat. Stefan Hockertz

Aktueller Stand

  • Vermögensarrest in Deutschland besteht fort; beschlagnahmtes Vermögen ca. 1,3 Mio. €.
  • Bislang kein Gerichtsverfahren, keine mündliche Hauptverhandlung, kein Urteil – Strafbefehl ohne nachfolgenden Prozess.
  • Verständigungsverfahren auf zwischenstaatlicher Ebene wurde Ende 2023 ohne Ergebnis beendet.
  • Lebt seit 2021 in der Schweiz; dort weiterhin beruflich als Toxikologe, Pharmakologe und Immunologe tätig.
Auswirkungen — Dokumentation

Berufliche Auswirkungen

  • Wirtschaftliche Zerschlagung der seit 1994 bestehenden deutschen TPI Consult GmbH
  • Verlust des laufenden Einkommens (zuletzt ca. 8.000 € monatlich)
  • Aufbau einer energiemedizinischen Praxis in Thun (CH) sowie Mitarbeit in Privatkliniken in Baar und Winterthur

Finanzielle Auswirkungen

  • Vermögensarrest in Höhe von ca. 1,3 Mio. €
  • Anwaltskosten bisher ca. 400.000 €
  • Ersparnisse aufgebraucht; Finanzierung der Verteidigung über Spendenaufrufe

Persönliche Auswirkungen

  • Schlafstörungen, depressive Episoden, Traumatisierung, Burnout, Verzweifelung
  • Auswanderung in die Schweiz
  • Sozialer Rückzug nach wirtschaftlicher Existenzvernichtung
  • Belastende Morddrohungen, die in Deutschland nicht staatsanwaltschaftlich verfolgt wurden

Kollegiale Reaktionen

  • Keine Solidarisierung im kollegialen Umfeld
  • Mehrheitliche Distanzierung

Pressereaktionen

  • Überwiegend negative bis herabwürdigende Berichterstattung in deutschen Leitmedien
  • Allein der geänderte Wikipedia-Eintrag ist eine Frechheit
  • Aus gesundheitlichen Gründen wurde die mediale Auseinandersetzung mit der eigenen Person zeitweise nicht mehr verfolgt

Ausblick

Trotz allem würde ich wieder so handeln. Alle Menschen haben ein Recht auf Aufklärung – und ich habe mit meiner Ausbildung als Toxikologe, Pharmakologe und Immunologe und mit über drei Jahrzehnten beruflicher Erfahrung in der Arzneimittelbewertung die Pflicht, ihnen diese zu geben. Ich wünsche mir, dass diese Dokumentation dazu beiträgt, dass die Öffentlichkeit erfährt, was Medizinerinnen und Medizinern und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in diesem Land widerfahren ist – und dass sich so etwas nicht wiederholt.

Chronologie

März 2020:
Erste Publikation zur Corona-Infektion; in der Folge laufende Stellungnahmen zu Maßnahmen und Impfungen
17.06.2021:
Hausdurchsuchung in Büro und Privatwohnung; Beschlagnahme von Akten und EDV
August 2021:
Komplette Beschlagnahme /Arrretierung meines sämtlichen Eigentums in Deutschland (Bankkonten, Immobilien, Lebensversicherungen)
August 2021:
Wirtschaftliche Zerschlagung der seit 1994 bestehenden deutschen Beratungsgesellschaft, wirtschaftliche Hinrichtung
ab August 2021:
Über 400.000 € Anwaltskosten ohne Erfolg; politisch motivierte Ermittlung
2021:
Auswanderung in die Schweiz
2022:
Antrag auf Verständigungsverfahren zwischen ESTV (Schweiz) und deutscher Finanzverwaltung
Ende 2023:
ESTV beendet das Verfahren ohne Ergebnis
seit 2021:
Kein Gerichtsverfahren, keine mündliche Verhandlung, kein Urteil, so dass ich mich nicht verteidigen kann
Hinweis zur Verantwortlichkeit

Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.

Name
Prof. Dr. rer. nat. Stefan Hockertz
Fachgebiet
Toxikologie, Pharmakologie, Immunologie
Zusätzliche Qualifikationen
Immuntoxikologie
Besondere Funktionen
European reg. Toxicologist Promoviert als Diplom Biologe, habilitiert im Fb Medizin.
1999–2004 Direktor und Professor am Institut für Experimentelle und Klinische Toxikologie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. 1995–2002 Vorstandsmitglied, Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Umweltmedizin, Hamburg. 1986–2001 Fraunhofer-Gesellschaft, Hannover.
Position
Zur Zeit Praxis in Thun und Mitarbeit in Privatkliniken in Baar und Winterthur
Standort
Thun, Schweiz
Alter
65 Jahre
Praxis seit
1994
Verfolgt seit
17.06.2021
Dokumentiert seit
1.5.2026
Status
Vermögensarrest 1,3 Mio. € – kein Gerichtsverfahren seit über vier Jahren
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