Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi

Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi

Medizinische Mikrobiologie  ·  Martensrade, Deutschland
Erstinstanzlicher Freispruch in Plön; Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft, Berufungsverfahren am Landgericht Kiel anhängig.
Fallbericht — Dokumentation

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung wegen Verdachts auf Volksverhetzung (§ 130 StGB)

Vorwurf

  • Vorwurf: Verdacht auf Volksverhetzung gemäß § 130 StGB
  • Anlass: ein rund 90-minütiges Aufklärungsvideo zu den genbasierten Impfungen aus dem Frühjahr 2021. Anstoß nahm die Justiz an einer Passage von etwa zwei Minuten, in der er sich zum Vorgehen des Staates Israel äußerte und einen historischen Vergleich anstellte.

Was ist tatsächlich passiert?

Im April 2021 nahm ich ein rund 90-minütiges Aufklärungsvideo zu den Gefahren der genbasierten Impfungen auf. Die Strafverfolgungsbehörden nahmen Anstoß an einer Passage von etwa zwei Minuten, in der ich mich über das Vorgehen des Staates Israel gegenüber seiner Bevölkerung äußerte und dabei einen historischen Vergleich anstellte.

Hintergrund waren Zuschriften jüdischer Holocaust-Überlebender, die mich mit der Bitte erreichten, das aus ihrer Sicht Unerträgliche öffentlich zu machen. In meiner Aussage habe ich meine Hochachtung für das jüdische Volk ausdrücklich bekundet; meine Kritik richtete sich gegen das politische Vorgehen Israels im Zusammenhang mit der Impfkampagne, nicht gegen Menschen oder Volkszugehörigkeit.

Am 23. Mai 2023 wurde ich vor dem Amtsgericht Plön in erster Instanz freigesprochen. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig hat Einspruch eingelegt; eine Anhörung am Landgericht Kiel steht bevor.

— Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi

Aktueller Stand

  • Erstinstanzlicher Freispruch durch das Amtsgericht Plön (23. Mai 2023)
  • Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig
  • Anhörung am Landgericht Kiel anberaumt; ein für Februar 2025 vereinbarter Termin wurde wegen Erkrankung verschoben. Seither wird das Verfahren in der Schwebe gehalten.
Auswirkungen — Dokumentation

Persönliche Auswirkungen

  • Herzprobleme und Bluthochdruck
  • Transitorische ischämische Attacke im Januar 2025

Kollegiale Reaktionen

  • Alte „Freunde” sind verschwunden und durch wunderbare echte neue Freundschaften weltweit ersetzt

Pressereaktionen

  • Die Mainstream-Berichterstattung beschreibt er als „peinlich und zutiefst beschämend”

Ausblick

Alles, was ich dazu zu sagen habe, steht in dem Buch „mRNA-Impfungen”, das ich gemeinsam mit Helmut Sterz herausgegeben habe.

Chronologie

April 2021:
Veröffentlichung eines rund 90-minütigen Aufklärungsvideos zu den genbasierten Impfungen; eine etwa zweiminütige Passage wird später Gegenstand der strafrechtlichen Ermittlung
Juni 2021:
Beginn der Ermittlungen
Juni 2021 – Mai 2023:
Verfahrensvorbereitung; die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig setzte eine Anhörung am Amtsgericht Plön durch
23.05.2023:
Erstinstanzlicher Freispruch durch das Amtsgericht Plön; Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft
Februar 2025:
Vereinbarter Termin für die Anhörung am Landgericht Kiel wegen Erkrankung verschoben
Hinweis zur Verantwortlichkeit

Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.

Name
Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi
Fachgebiet
Medizinische Mikrobiologie
Besondere Funktionen
Ordinarius am Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (1990–2012). Mitherausgeber des Buchs „mRNA-Impfungen” (gemeinsam mit Helmut Sterz).
Position
Im Ruhestand. Gastwissenschaftler an der Universität Kiel. Berufsausübung seit 1970.
Standort
Martensrade, Deutschland
Alter
79 Jahre
Praxis seit
1970
Verfolgt seit
Juni 2021
Dokumentiert seit
3.6.2026
Status
Erstinstanzlicher Freispruch in Plön; Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft, Berufungsverfahren am Landgericht Kiel anhängig.
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