Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 278 StGB.
Vorwurf:
36 Maskenbefreiungsatteste, ausgestellt nach persönlicher Untersuchung. Die Anklage warf vor, die Atteste seien „unabhängig vom Ergebnis der Untersuchung … unter Missbrauch seines Berufes … grober Verletzung … der … verbundenen Pflichten” ausgestellt worden.
Diese Schilderung stammt von Birgit Barden, der Witwe von Michael Barden, die diesen Fall nach seinem Tod für die Dokumentation eingereicht hat.
Mein Ehemann Michael hat alle 36 Patientinnen und Patienten persönlich untersucht, die vorliegenden Symptome mit einem Symptomerhebungsbogen erfasst und durch Unterschrift des Patienten dessen persönliche Anwesenheit dokumentiert. Die Atteste wurden auf Grundlage medizinischer Befunde ausgestellt – sie entsprachen seiner ärztlichen Überzeugung und dem Genfer Gelöbnis.
Die Verfolgung begann am 17. September 2020 mit einer Beschwerde eines örtlichen Rektors bei der Bezirksärztekammer. Die Kammer folgte am 7. Oktober 2020 der Argumentation meines Mannes – persönliche Anamnese und Untersuchung für jeden Patienten – und wies die Beschwerde zurück.
Trotz dieser berufsrechtlichen Klärung leitete die Staatsanwaltschaft nach der polizeilichen Fahndung nach weiteren Attesten ein Ermittlungsverfahren ein. Am 29. März 2021 erfolgte die polizeiliche Vorladung. Mein Mann beendete bereits zum 31. Dezember 2020 freiwillig seine kassenärztliche Tätigkeit und arbeitete fortan rein privatärztlich; am 31. März 2021 gab er die Praxisräume auf und arbeitete im eigenen Haus weiter.
Am 13. Februar 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Ravensburg Anklage. In den folgenden Monaten erlitt mein Mann drei Herzinfarkte mit Stentversorgung – am 6. und 15. April sowie am 7. Juni 2022. Am 17. Mai 2023 dekompensierte er bei einer Herzauswurfleistung von nur noch 26 Prozent.
Die für den 2. Oktober 2023 angesetzte Hauptverhandlung am Amtsgericht Biberach konnte wegen Abwesenheit des Anwaltes nicht stattfinden – im Vorfeld gab es Konflikte um die Verhandlungsunfähigkeit meines Mannes. Die Richterin kündigte umgehend einen Termin zur Begutachtung der Verhandlungsunfähigkeit an. Mein Mann verwies auf die erforderliche fachliche Qualifikation eines solchen Sachverständigen im psychosomatischen und kardiologischen Bereich. Die Einbestellung erfolgte nicht mehr zu seinen Lebzeiten.
Am 6. Februar 2024 verstarb mein Mann an seinem vierten Herzinfarkt – drei Jahre nach Beginn der staatlichen Strafverfolgung. Das Strafverfahren wurde am 5. März 2024 eingestellt.
Zu seinem Handeln stand er bis zuletzt. Er hat wiederholt geäußert, dass er es trotz aller gesundheitlichen Folgen nicht zurücknehmen würde. Er fühlte sich an das Genfer Gelöbnis gebunden, sich auch unter Bedrohung nicht in seinem ärztlichen Handeln unterdrücken zu lassen.
Keine
Birgit Barden, Witwe:
Mein Mann hat wiederholt geäußert, dass er zu seinem Handeln stehe und es trotz aller gesundheitlichen Folgen nicht zurücknehmen würde. Er fühlte sich an das Genfer Gelöbnis gebunden, sich auch unter Bedrohung nicht in seinem ärztlichen Handeln unterdrücken zu lassen.
Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.
Fall #0001
Vorwurf: Disziplinarverfahren der Ärztekammer wegen angeblich falscher Behauptungen, obwohl alle mit Quellen belegt waren
Fall #0008
Vorwurf: Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Fall #0016
Vorwurf: Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse