Michael B.

Michael B.

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie  ·  Biberach an der Riß, Deutschland
Verstorben am 06.02.2024 – Strafverfahren posthum eingestellt
† 6. Februar 2024 — verstorben während der Verfolgung
Fallbericht — Dokumentation

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung
  • Kammeranwaltliche Strafverfolgung (angekündigt)
  • Berufsverbot (von der Staatsanwaltschaft gefordert)
  • Tod während des laufenden Verfahrens (vierter Herzinfarkt)

Vorwurf

Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 278 StGB.

Vorwurf:
36 Maskenbefreiungsatteste, ausgestellt nach persönlicher Untersuchung. Die Anklage warf vor, die Atteste seien „unabhängig vom Ergebnis der Untersuchung … unter Missbrauch seines Berufes … grober Verletzung … der … verbundenen Pflichten” ausgestellt worden.

Was ist tatsächlich passiert?

Diese Schilderung stammt von Birgit Barden, der Witwe von Michael Barden, die diesen Fall nach seinem Tod für die Dokumentation eingereicht hat.

Mein Ehemann Michael hat alle 36 Patientinnen und Patienten persönlich untersucht, die vorliegenden Symptome mit einem Symptomerhebungsbogen erfasst und durch Unterschrift des Patienten dessen persönliche Anwesenheit dokumentiert. Die Atteste wurden auf Grundlage medizinischer Befunde ausgestellt – sie entsprachen seiner ärztlichen Überzeugung und dem Genfer Gelöbnis.

Die Verfolgung begann am 17. September 2020 mit einer Beschwerde eines örtlichen Rektors bei der Bezirksärztekammer. Die Kammer folgte am 7. Oktober 2020 der Argumentation meines Mannes – persönliche Anamnese und Untersuchung für jeden Patienten – und wies die Beschwerde zurück.

Trotz dieser berufsrechtlichen Klärung leitete die Staatsanwaltschaft nach der polizeilichen Fahndung nach weiteren Attesten ein Ermittlungsverfahren ein. Am 29. März 2021 erfolgte die polizeiliche Vorladung. Mein Mann beendete bereits zum 31. Dezember 2020 freiwillig seine kassenärztliche Tätigkeit und arbeitete fortan rein privatärztlich; am 31. März 2021 gab er die Praxisräume auf und arbeitete im eigenen Haus weiter.

Am 13. Februar 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Ravensburg Anklage. In den folgenden Monaten erlitt mein Mann drei Herzinfarkte mit Stentversorgung – am 6. und 15. April sowie am 7. Juni 2022. Am 17. Mai 2023 dekompensierte er bei einer Herzauswurfleistung von nur noch 26 Prozent.

Die für den 2. Oktober 2023 angesetzte Hauptverhandlung am Amtsgericht Biberach konnte wegen Abwesenheit des Anwaltes nicht stattfinden – im Vorfeld gab es Konflikte um die Verhandlungsunfähigkeit meines Mannes. Die Richterin kündigte umgehend einen Termin zur Begutachtung der Verhandlungsunfähigkeit an. Mein Mann verwies auf die erforderliche fachliche Qualifikation eines solchen Sachverständigen im psychosomatischen und kardiologischen Bereich. Die Einbestellung erfolgte nicht mehr zu seinen Lebzeiten.

Am 6. Februar 2024 verstarb mein Mann an seinem vierten Herzinfarkt – drei Jahre nach Beginn der staatlichen Strafverfolgung. Das Strafverfahren wurde am 5. März 2024 eingestellt.

Zu seinem Handeln stand er bis zuletzt. Er hat wiederholt geäußert, dass er es trotz aller gesundheitlichen Folgen nicht zurücknehmen würde. Er fühlte sich an das Genfer Gelöbnis gebunden, sich auch unter Bedrohung nicht in seinem ärztlichen Handeln unterdrücken zu lassen.

— Michael B.

Aktueller Stand

  • Tod von Michael B. am 6. Februar 2024 nach dem vierten Herzinfarkt – drei Jahre nach Beginn der staatlichen Strafverfolgung
  • Einstellung des Strafverfahrens am 5. März 2024
  • Anwaltskosten bisher rund 22.000 €; Ersparnisse aufgebraucht
Auswirkungen — Dokumentation

Berufliche Auswirkungen

  • Freiwillige Beendigung der kassenärztlichen Tätigkeit zum 31.12.2020
  • Aufgabe der Praxisräume am 31.03.2021; Weiterarbeit im eigenen Haus rein privatärztlich
  • Tod beendet die weitere privatärztliche Tätigkeit am 06.02.2024

Finanzielle Auswirkungen

  • Anwaltskosten bisher rund 22.000 €
  • Ersparnisse aufgebraucht

Persönliche Auswirkungen

  • Vier Herzinfarkte zwischen April 2022 und Februar 2024, der letzte mit tödlichem Ausgang
  • Mehrjährige gesundheitliche Belastung durch das laufende Verfahren

Kollegiale Reaktionen

  • Mit der Maskenbefreiung von Patienten konfrontierte Kollegen erstatteten Anzeige
  • Einzelne Kollegen haben sich solidarisiert

Pressereaktionen

Keine

Ausblick

Birgit Barden, Witwe:

Mein Mann hat wiederholt geäußert, dass er zu seinem Handeln stehe und es trotz aller gesundheitlichen Folgen nicht zurücknehmen würde. Er fühlte sich an das Genfer Gelöbnis gebunden, sich auch unter Bedrohung nicht in seinem ärztlichen Handeln unterdrücken zu lassen.

Chronologie

Mai 2020:
Beginn der Ausstellung von Maskenbefreiungen für Patienten mit medizinischer Indikation
17.09.2020:
Beschwerde eines örtlichen Rektors bei der Bezirksärztekammer
07.10.2020:
Bezirksärztekammer folgt der Argumentation meines Mannes (persönliche Anamnese und Untersuchung für jeden Patienten) und weist die Beschwerde zurück
31.12.2020:
Freiwillige Beendigung der kassenärztlichen Tätigkeit – in der Folge rein privatärztlich tätig
29.03.2021:
Polizeiliche Vorladung wegen Ermittlungsverfahren – Beginn der staatlichen Strafverfolgung
31.03.2021:
Aufgabe der Praxisräume; Weiterarbeit im eigenen Haus
13.02.2022:
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Ravensburg
06.04.2022 / 15.04.2022 / 07.06.2022:
Drei Herzinfarkte mit Stentversorgung
27.10.2022:
Beschluss des Amtsgerichts, einen Sachverständigen zu bestellen, der die fehlende Eignung der durchgeführten Untersuchungen feststellen soll
17.05.2023:
Dekompensation bei Herzinsuffizienz; Herzauswurfleistung bei 26 %
02.10.2023:
Hauptverhandlung am Amtsgericht Biberach angesetzt, wegen Abwesenheit des Anwaltes nicht durchgeführt; die Richterin kündigt eine Begutachtung der Verhandlungsunfähigkeit an
06.02.2024:
Tod nach viertem Herzinfarkt
05.03.2024:
Einstellung des Strafverfahrens
Hinweis zur Verantwortlichkeit

Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.

Name
Michael B.
Fachgebiet
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Zusätzliche Qualifikationen
Klassische Homöopathie, Verkehrsmedizin, Ernährungsmedizin, Suchtmedizin, Prozesstrainer
Position
Inhaber einer Facharztpraxis mit rund 400 Stammpatienten
Standort
Biberach an der Riß, Deutschland
Alter
70 Jahre
Praxis seit
1993
Verfolgt seit
29.03.2021
Dokumentiert seit
21.5.2026
Status
Verstorben am 06.02.2024 – Strafverfahren posthum eingestellt
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