Johann Ferdinando Walker

Johann Ferdinando Walker

Allgemeinmedizin  ·  Herrenberg, Deutschland
Strafverfahren in der Berufung eingestellt; berufsrechtlich zu 5.000 € Geldstrafe verurteilt – Revision eingelegt.
Fallbericht — Dokumentation

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung wegen „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse” (§ 278 StGB)
  • Berufsrechtliche (kammeranwaltliche) Verfolgung – Anklage der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg vor dem Bezirksberufsgericht für Ärzte
  • Erstinstanzlich verhängtes einjähriges partielles Berufsverbot (in der Berufung entfallen)
  • Wiederholte Zeugenladungen in Bußgeldverfahren gegen Eltern (Infektionsschutzgesetz)
  • Polizeiliche Kontrolle des Maskentragens im laufenden Praxisbetrieb

Vorwurf

Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 278 StGB sowie berufsrechtlich relevantes Fehlverhalten bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse.

Was ist tatsächlich passiert?

Ich habe alle betroffenen Patienten persönlich untersucht und die Atteste auf Grundlage medizinischer Befunde (u.a. COPD, Asthma, Angststörungen) ausgestellt. Die Atteste entsprachen meiner ärztlichen Überzeugung und dem Genfer Gelöbnis.

Zudem wurde von der Stadt Herrenberg der Abriss meines Gartenhauses verordnet; meine Einstellung zur Plandemie war der Stadt wohlbekannt. (Alle anderen Nachbarn durften ihr Gartenhaus stehen lassen.) Die Anklage fand bereits vor der Plandemie statt, aber die Anordnung des Abrisses danach.

— Johann Ferdinando Walker

Aktueller Stand

  • Praxis weiterhin in Betrieb
  • Strafrechtliches Verfahren in der Berufung eingestellt (§ 153 Abs. 1 StPO, Landgericht Stuttgart)
  • Berufsrechtliches Verfahren: am 3. Juni 2026 durch das Bezirksberufsgericht für Ärzte zu einer Geldstrafe von 5.000 € verurteilt; Walker hat Revision eingelegt
Auswirkungen — Dokumentation

Berufliche Auswirkungen

Verlust von Patienten, die der Plandemie hörig waren, Gewinn von vielen anderen Patienten, die Hilfe suchten.

Finanzielle Auswirkungen

Anwaltskosten.

Persönliche Auswirkungen

Schlafstörungen und depressive Episoden. Sozialer Rückzug nach negativer Medienberichterstattung. Ehekrise mit Trennung und Scheidung.

Kollegiale Reaktionen

Einzelne Kollegen solidarisierten sich; mehrheitlich jedoch Distanzierung – auch von langjährigen Praxispartnern.

Ausblick

Trotz allem würde ich wieder und wieder so handeln. Meine Patienten hatten ein Recht auf individuelle ärztliche Beurteilung, und ich hatte die Pflicht, ihnen diese zu geben. Ich wünsche mir, dass diese Dokumentation dazu beiträgt, dass die Öffentlichkeit erfährt, was Ärztinnen und Ärzten in diesem Land widerfahren ist – und dass sich so etwas nicht wiederholt. Mein Glaube an Gott verpflichtet mich, Menschen in Not zu helfen.

Chronologie

2020:
Beginn der Ausstellung von Maskenbefreiungen für Patienten mit medizinischer Indikation sowie von Impfunfähigkeitsbescheinigungen in indizierten Fällen; Befreiungsatteste insbesondere bei Kindern für die vorgeschriebenen Testungen
2020:
Vier Polizisten und zwei Vertreterinnen der Stadt kontrollieren während des laufenden Praxisbetriebs in den Praxisräumen das Maskentragen
28.02.2022 / 28.08.2022 / 14.10.2022:
Vorladungen des Polizeireviers Herrenberg im Ermittlungsverfahren wegen „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse”
05.07.2022:
Strafverfahren wegen „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse” am Amtsgericht Böblingen
22.07.2022:
Urteil: partielles Berufsverbot für die Dauer eines Jahres
12.01.2023:
Berufung am Landgericht Stuttgart – das Verfahren wird gemäß § 153 Abs. 1 StPO eingestellt; die Staatskasse trägt die Verfahrenskosten, der Angeklagte seine notwendigen Auslagen
08.07.2024:
Zeugenladung am Amtsgericht Schwäbisch Hall in einem Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz; Ergebnis: die Geldbuße war nicht zu zahlen, das Kind darf die Schule mit der von ihm ausgestellten Impfunfähigkeitsbescheinigung besuchen
22.07.2025:
Anklageschrift der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg (bereits in den Vorjahren mehrere zu beantwortende Anfragen der Kammer)
25.03.2026:
Zeugenladung in einem Bußgeldverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz; die Eltern werden zur Zahlung des Bußgeldes verurteilt, er selbst wird nicht vernommen
03.06.2026:
Verhandlung vor dem Bezirksberufsgericht für Ärzte in Stuttgart wegen des Vorwurfs, „gegen die Pflicht bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse verstoßen” zu haben; nach rund fünf Stunden Verhandlung Urteil: Geldstrafe von 5.000 €
Juni 2026:
Walker legt gegen das Urteil Revision ein
Hinweis zur Verantwortlichkeit

Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.

Name
Johann Ferdinando Walker
Fachgebiet
Allgemeinmedizin
Zusätzliche Qualifikationen
Naturheilverfahren, Akupunktur, Chirotherapie, Homöopathie, Umweltmedizin
Besondere Funktionen
Ärztemoderator für Qualitätszirkel Allgemeinmedizin, Homöopathie und Akupunktur; Weiterbildungsbefugnis: Allgemeinmedizin 2 Jahre, Naturheilverfahren 3 Monate, Homöopathie
Position
Inhaber einer Hausarztpraxis mit zwei angestellten Ärztinnen und rund 1.800 Stammpatienten in Herrenberg. Ärztlich tätig seit 1987.
Standort
Herrenberg, Deutschland
Alter
75 Jahre
Praxis seit
1991
Verfolgt seit
2021
Dokumentiert seit
31.8.2026
Status
Strafverfahren in der Berufung eingestellt; berufsrechtlich zu 5.000 € Geldstrafe verurteilt – Revision eingelegt.
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