Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB).
Im vertraulichen Gespräch mit mir allein in einem separaten Zimmer trafen Patienten ihre individuellen Impfentscheidungen – im Sinne des Selbstbestimmungsrechts, wie es im Hippokratischen Eid und im Genfer Ärztegelöbnis verankert ist.
Am 21. Januar 2022 stürmten ein Oberstaatsanwalt und eine Staatsanwältin mit Kriminalkommissaren und etwa zehn, zum Teil bewaffneten Polizisten (in schusssicheren Westen) meine Praxis, durchwühlten die Räume und packten alle Unterlagen, Computer, Laptops und Handys ein. Die Praxis war in vollem Betrieb; einige Patienten bekamen gerade Infusionen oder warteten auf ihre Untersuchung. Sie wurden in einen Raum gebracht und einzeln verhört. Ich selbst wurde in mein Wartezimmer platziert und von einem Polizisten bewacht.
Die Staatsanwältin sagte zu meiner Frau: „Ich habe mir gerade überlegt, Sie klage ich auch noch an.” Sie ordnete an, unsere Privatwohnung aufzubrechen und zu durchsuchen; meine Frau bot an mitzugehen, um die Tür aufzuschließen. In der Wohnung wurde alles durchwühlt und die Schwebedecke im Flur heruntergerissen. Fünf Tage später wurde die Wohnung erneut durchsucht und meine Frau zur Blutentnahme mitgenommen – die ein Polizist vor den Augen der Staatsanwältin vornahm, weil der Arzt zu beschäftigt war. Meine Frau konnte in der Wohnung nicht mehr schlafen; wir zogen nach Dortmund in eine leerstehende Wohnung ihres Bruders.
Im Mai wurde ich vor der Wohnung auf offener Straße spektakulär verhaftet – mehrere Mannschaftswagen blockierten die Straße –, und ich wurde nach Bochum gebracht.
In den Wochen danach veräußerte ich über eBay das Praxisinventar, was mir später als Vorbereitung zur Flucht ausgelegt wurde; Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Bochum gaben sich dabei als Kaufinteressenten aus.
Die Praxis war ab dem 21. Januar 2022 geschlossen; die Approbation musste abgegeben werden. Er war arbeitslos.
Keine Einnahmen mehr bei weiterlaufenden Kosten; der Vermieter ließ sich zunächst nicht auf eine Praxisauflösung ein. Anwaltskosten für zwei Anwälte zwischen 200.000 und 250.000 € – gedeckt aus Ersparnissen und mit Unterstützung (u.a. „Weißer Kranich”).
Schlafstörungen, Panikattacken, Herzrasen. Telefon‑ und Türklingeln lösten Schreck aus. Die beschlagnahmten Geräte (Computer, Laptops, Handys) konnte er nach etwa 14 Tagen aus Bottrop wieder abholen.
Aus dem kollegialen Umfeld gab es keine Reaktionen.
Ein örtlicher Radiosender und lokale Printmedien nahmen eine Vorverurteilung vor – unter anderem mit einer Stellungnahme der Pressestelle der Staatsanwaltschaft.
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Fall #0022
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