Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 278 StGB.
Vorwurf:
Ausstellung von Maskenbefreiungs‑ und Impfunfähigkeitsattesten. Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft München umfasste 23 Fälle.
Ich habe alle Patienten persönlich untersucht und die Atteste auf Grundlage medizinischer Befunde – unter anderem COPD, Asthma und Angststörungen – ausgestellt.
Die Atteste entsprachen meiner ärztlichen Überzeugung und meinen Erkenntnissen aus langjähriger Beschäftigung mit dem Thema, der ärztlichen Berufsordnung und dem Genfer Gelöbnis.
Die regionale Tageszeitung berichtete im November und Dezember 2024 ausführlich und einseitig – unter Überschriften wie „Impfbefreiungen – Arzt angeklagt” und „Arzt zu Geldstrafe verurteilt” – ohne Stellungnahme des Betroffenen.
Trotz allem würde ich selbstverständlich wieder so handeln. Meine Patienten haben ein Recht auf individuelle ärztliche Beurteilung, und ich habe die Pflicht, ihnen diese zu geben.
Ich wünsche mir, dass diese Dokumentation dazu beiträgt, dass die Öffentlichkeit erfährt, was Ärztinnen und Ärzten in diesem Land widerfahren ist – und dass sich so etwas nicht wiederholt.
Rechtsbeistand: RA Dr. Hingerl und Kollegin Frau de la Fontaine.
Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.
Fall #0025
Vorwurf: Sieben parallele Verfahren – von Maskenverweigerung über „zu viel" Impfaufklärung bis zu „unrichtigen Gesundheitszeug…
Fall #0019
Vorwurf: Aufklärung einer Patientin über Gefahren und Nebenwirkungen der Coronaimpfungen
Fall #0008
Vorwurf: Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse