Dr. med. Werner Burgmayer

Dr. med. Werner Burgmayer

Allgemeinmedizin  ·  Peißenberg, Deutschland
Erstinstanzlich zu 32.000 € verurteilt – Berufung am Landgericht München anhängig
Fallbericht — Dokumentation

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung
  • Hausdurchsuchung
  • Öffentliche Diskreditierung

Vorwurf

Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 278 StGB.

Vorwurf:
Ausstellung von Maskenbefreiungs‑ und Impfunfähigkeitsattesten. Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft München umfasste 23 Fälle.

Was ist tatsächlich passiert?

Ich habe alle Patienten persönlich untersucht und die Atteste auf Grundlage medizinischer Befunde – unter anderem COPD, Asthma und Angststörungen – ausgestellt.

Die Atteste entsprachen meiner ärztlichen Überzeugung und meinen Erkenntnissen aus langjähriger Beschäftigung mit dem Thema, der ärztlichen Berufsordnung und dem Genfer Gelöbnis.

— Dr. med. Werner Burgmayer

Aktueller Stand

  • Erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Weilheim vom 22. November 2024: Geldstrafe von 32.000 €
  • Berufung eingelegt – Berufungsverhandlung am Landgericht München steht aus
  • Vorausgegangen war ein Strafbefehl über 30.000 € (23 Fälle)
Auswirkungen — Dokumentation

Berufliche Auswirkungen

  • Rufschädigung und Diskreditierung

Finanzielle Auswirkungen

  • Anwaltskosten noch nicht abschließend bekannt
  • Einkommensrückgang seit November 2024 infolge der Rufschädigung

Persönliche Auswirkungen

  • Bisher keine

Kollegiale Reaktionen

  • Solidarisierung im Kreis aufgewachter Kollegen

Pressereaktionen

Die regionale Tageszeitung berichtete im November und Dezember 2024 ausführlich und einseitig – unter Überschriften wie „Impfbefreiungen – Arzt angeklagt” und „Arzt zu Geldstrafe verurteilt” – ohne Stellungnahme des Betroffenen.

Ausblick

Trotz allem würde ich selbstverständlich wieder so handeln. Meine Patienten haben ein Recht auf individuelle ärztliche Beurteilung, und ich habe die Pflicht, ihnen diese zu geben.

Ich wünsche mir, dass diese Dokumentation dazu beiträgt, dass die Öffentlichkeit erfährt, was Ärztinnen und Ärzten in diesem Land widerfahren ist – und dass sich so etwas nicht wiederholt.

Chronologie

seit ca. April 2020:
Beginn der Ausstellung von Maskenbefreiungen und Impfunfähigkeitsbescheinigungen für Patienten mit medizinischer Indikation
14.07.2022:
Hausdurchsuchung in Praxis und Privatwohnung; Beschlagnahme von Patientenakten und EDV
17.06.2024:
Strafbefehl über 30.000 € durch die Staatsanwaltschaft München wegen § 278 StGB (23 Fälle)
04.11.2024 / 22.11.2024:
Hauptverhandlung am Amtsgericht Weilheim (zwei Verhandlungstage)
22.11.2024:
Urteil: Geldstrafe von 32.000 €
28.11.2024:
Berufung eingelegt
ausstehend:
Berufungsverhandlung am Landgericht München
Weitere Informationen

Rechtsbeistand: RA Dr. Hingerl und Kollegin Frau de la Fontaine.

Hinweis zur Verantwortlichkeit

Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.

Name
Dr. med. Werner Burgmayer
Fachgebiet
Allgemeinmedizin
Zusätzliche Qualifikationen
Homöopathie
Besondere Funktionen
Zahlreiche Vorträge zum Thema Impfkritik – öffentlich und in der eigenen Praxis – seit 1997
Position
Inhaber einer Privatpraxis seit 2011; zuvor Kassenarztpraxis seit 1984
Standort
Peißenberg, Deutschland
Alter
77 Jahre
Praxis seit
1984
Verfolgt seit
14.07.2022
Dokumentiert seit
25.6.2026
Status
Erstinstanzlich zu 32.000 € verurteilt – Berufung am Landgericht München anhängig
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