Dr. med. Walter Weber

Dr. med. Walter Weber

Innere Medizin, Schwerpunkt Onkologie  ·  Hamburg, Deutschland
1 Jahr 10 Monate Bewährung, BGH-bestätigt; Verfassungsbeschwerde anhängig
Fallbericht — Dokumentation

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung
  • Zwei Hausdurchsuchungen (jeweils 15 Polizisten in schusssicherer Weste)
  • Öffentliche Diskreditierung (Plakat-Kampagne in Hamburger U-Bahnen mit Foto und Klarnamen am Tag der Anklage-Zustellung)
  • Strafrechtliche Verurteilung (1 Jahr 10 Monate Bewährung)
  • Dreijähriges Verbot, Maskenbefreiungsatteste auszustellen (Bewährungsauflage)

Vorwurf

  • 57 Fälle „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse” gemäß § 278 StGB
  • Tatzeitraum: April 2020 – September 2021
  • Konkreter Vorwurf der Staatsanwaltschaft Hamburg: Atteste seien ohne persönliche Untersuchung ausgestellt worden, in einigen Fällen nach Telefonkontakt; Diagnosen wie „Symptome einer CO₂-Vergiftung”, „Panikattacken” oder „Asthma bronchiale” seien teils ohne hinreichende Begründung notiert

Was ist tatsächlich passiert?

Wie es anfing. Im Januar 2020 verfolgten wir die Geschichten um Wuhan, die Bilder von Bergamo und den ersten Covid-Fall in Deutschland. Anfang April 2020 wurde ein bundesweiter Lockdown verhängt. Die Lage war seltsam – die mediale Panik passte nicht zu den tatsächlichen Krankheits‑ und Todeszahlen. Am 15. April 2020 gründeten wir aus dieser Beobachtung heraus die Initiative „Ärzte für Aufklärung” – nach unserer Recherche die bundesweit erste Ärztegruppe, die sich öffentlich gegen die Corona-Maßnahmen positionierte. Als am 27. April 2020 in Hamburg eine Maskenpflicht ausgesprochen wurde – obwohl die WHO zu diesem Zeitpunkt noch von der Wirksamkeit medizinischer Masken bei Infektionskrankheiten abriet – war für uns klar, dass etwas grundlegend nicht stimmte.

Öffentliche Auftritte. In der Folgezeit war ich auf rund 30 Demonstrationen in ganz Deutschland als Redner zugegen. Als Mediziner konnte ich öffentlich darlegen, was uns die Beobachtungen am Krankenbett zeigten. Im August 2020 verteilte „Ärzte für Aufklärung” nach eigener Angabe rund vier Millionen Flyer zu drohender Impfpflicht, zur Frage, was Masken mit unseren Kindern machen, und zum Unterschied zwischen einer „echten” und einer aus unserer Sicht inszenierten Pandemie. Am 29. August 2020 stand ich vor zehntausenden Menschen am Brandenburger Tor in Berlin am Mikrofon. Eine politische Reaktion blieb aus.

Maskenbefreiungsatteste. Patienten kamen mit handfesten klinischen Indikationen in meine Praxis – COPD, Asthma, Angststörungen, Panikattacken bei längerer Maskenpflicht. Ich habe die Atteste auf Grundlage meiner klinischen Beurteilung ausgestellt. Über 55 Jahre habe ich in meiner Karriere etwa 80.000 Atteste geschrieben. Bei Maskenbefreiungen sollte das plötzlich eine Straftat sein.

Erste Hausdurchsuchung Anfang 2021, zweite im Juni 2022 – jeweils 15 Polizisten in schusssicherer Weste. Beim ersten Mal wurden Handy und Laptop mitgenommen; sie sind bis heute nicht zurückgegeben. Sachschaden: rund 1.000 €.

Heiligabend 2021 – die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hamburg wird mir zugestellt. Am selben Tag verkündet der NDR die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. In den Folgetagen hängen in Hamburger U-Bahnen Plakate mit meinem Foto, vollem Namen und vermutlichem Straftatbestand. (Andere müssen für eine solche Sichtbarkeit viel Geld zahlen.)

38 Mal als Zeuge. Ab 2022 war ich 38-mal als Zeuge zu meinen eigenen „unrichtigen Gefälligkeitszeugnissen” – also Maskenbefreiungsattesten – vor Amts‑ und Landgerichten in ganz Deutschland geladen. Die Urteile reichten von Freispruchanträgen der Staatsanwaltschaft bis zu 7.200 € Strafe für den Patienten. Diese Spannweite bei identischem Sachverhalt möge mir ein Jurist erklären.

Mein eigener Prozess. Ab dem 7. Mai 2024 stand ich selbst vor dem Landgericht Hamburg. Vorwurf: Ausstellung unrichtiger Gesundheitsatteste in 57 Fällen. Nach mehr als 25 Verhandlungstagen verkündete das Gericht am 9. Dezember 2024 das Urteil: 1 Jahr 10 Monate Gefängnis auf Bewährung. Die Bewährung wurde laut Begründung allein wegen meines Alters gewährt. Das Verfahren fand übrigens in dem Gerichtssaal statt, der sonst für Terroristen-Verfahren vorgesehen ist.

Revision und Verfassungsbeschwerde. Wir haben Revision eingelegt. Am 21. Oktober 2025 hat der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt; fünf Fälle wurden vom BGH zwar zurückgezogen, ohne dass dies das Strafmaß insgesamt veränderte. Juristen, mit denen ich gesprochen habe, halten das BGH-Urteil für politisch motiviert. Aktuell hat mein Anwalt eine Anhörungsrüge beim BGH und eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Was es gekostet hat. Über 130.000 € an Anwalts‑ und Verfahrenskosten – bis heute. Um sein Recht zu bekommen, braucht es starke Nerven, ein robustes Umfeld – Familie, Freunde – und viel Geld.

Mein Mantra. Ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen. Ich bin nach wie vor fest davon überzeugt, dass ich die staatlichen und berufsrechtlichen Gesetze beachtet habe – ebenso wie das Genfer Gelöbnis und die Gesetze meines Gewissens. Mit mir bin ich im Reinen. Dieser Aspekt hat das Strafmaß eher verschärft, da ich laut Richterin „nicht einsichtig” sei. Für mich wäre Einsicht in dieser Sache Heuchelei – ich stehe zu meinem Handeln und würde in derselben Situation genauso wieder handeln.

Über den eigenen Fall hinaus. Mein persönliches Schicksal wird überschattet von der Situation tausender Kollegen. Nach unseren laufenden Recherchen in der „Ärzte für Aufklärung”-Initiative wurden bislang mehr als 1.000 Ärztinnen und Ärzte in Deutschland im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen verurteilt. Sieben sind unter der Belastung dieser Verfahren verstorben. Andere sitzen im Gefängnis, sind im Ausland untergetaucht oder haben ihre wirtschaftliche Existenz verloren. Nach unserer Auswertung haben rund 90 Prozent der Ärzte, die Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben, mindestens eine Hausdurchsuchung erlebt; eine Kollegin nur wegen eines einzigen Attests. Der Spitzenwert lag bei acht Hausdurchsuchungen bei einem einzigen Kollegen. Auch von Gewaltanwendung wurde berichtet. Bei mir in Hamburg verlief es zum Glück gewaltfrei.

Cui bono?

— Dr. med. Walter Weber

Aktueller Stand

  • Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9. Dezember 2024: 1 Jahr 10 Monate Haft auf Bewährung – Bewährung allein wegen Alter gewährt
  • Bewährungsauflage: drei Jahre keine Ausstellung von Maskenbefreiungsattesten
  • BGH-Urteil vom 21. Oktober 2025: Verurteilung bestätigt; 5 Fälle vom BGH zurückgezogen, ohne dass dies das Strafmaß veränderte
  • Anhörungsrüge beim BGH und Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht
  • Anwalts‑ und Verfahrenskosten bisher über 130.000 €
Auswirkungen — Dokumentation

Berufliche Auswirkungen

  • Mehrjähriges Verbot, Maskenbefreiungsatteste auszustellen (Bewährungsauflage, 3 Jahre)
  • Reputationsschaden durch öffentliche Plakat-Aktion in Hamburger U-Bahnen am Tag der Anklage-Zustellung
  • Erheblicher Aufwand durch 38 Zeugen-Ladungen in fremden Verfahren über mehrere Jahre

Finanzielle Auswirkungen

  • Über 130.000 € Anwalts‑ und Verfahrenskosten
  • Bei der ersten Hausdurchsuchung beschlagnahmtes Equipment (Handy, Laptop) bis heute nicht zurückgegeben – Sachschaden rund 1.000 €

Persönliche Auswirkungen

  • Über fünfjähriges Verfahren bis ins 82. Lebensjahr
  • Erhebliche Belastung durch öffentliche Plakat-Kampagne und mediale Rahmung als „Querdenker-Arzt”

Kollegiale Reaktionen

  • Stützung durch die in „Ärzte für Aufklärung” aufgebaute Vernetzung mit Hunderten Kollegen mit ähnlichen Verfahren
  • Familie und enges Umfeld tragen mit

Pressereaktionen

  • Plakat-Kampagne in Hamburger U-Bahnen mit Foto und Klarnamen am Tag der Anklage-Zustellung (Heiligabend 2021)
  • NDR sendete am selben Tag die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg
  • Etablierte Medien (Ärztezeitung, taz, t-online, Endstation Rechts u. a.) rahmen den Fall überwiegend in negativer Konnotation als „Querdenker-Arzt”, „Maskenarzt” oder „Coronaleugner-Arzt”

Ausblick

Ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen. Ich würde in derselben Situation genauso wieder handeln.

Mein Fazit nach fünf Jahren Verfahren: Wir müssen uns vernetzen und gemeinsam, kontrolliert wehren – gegen einen aus unserer Sicht übergriffigen Staat. Und wir müssen das Ausland informieren, was hier geschieht. Kaum jemand außerhalb Deutschlands hält für möglich, dass es im heutigen Deutschland eine politisch motivierte Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten gibt. Über uns konnte das Büro von Robert F. Kennedy Jr. informiert werden; er hat in einem Schreiben an die deutsche Regierung auf diese Situation hingewiesen.

Chronologie

15.04.2020:
Mitgründung der Initiative „Ärzte für Aufklärung” – bundesweit erste ärztliche Gruppe gegen die Corona-Maßnahmen
27.04.2020:
Inkrafttreten der Maskenpflicht in Hamburg
Sommer 2020:
Rund 30 Reden auf Demonstrationen in ganz Deutschland
August 2020:
Verteilung von rund 4 Millionen Flyern (eigene Angabe der Initiative)
29.08.2020:
Rede am Brandenburger Tor in Berlin vor zehntausenden Menschen
Anfang 2021:
Erste Hausdurchsuchung (15 Polizisten, schusssichere Weste); Beschlagnahme von Handy und Laptop (bis heute nicht zurückgegeben)
24.12.2021:
Zustellung der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hamburg; am selben Tag NDR-Pressemitteilung; in den Folgetagen Plakat-Kampagne in Hamburger U-Bahnen mit Foto und Klarnamen
Juni 2022:
Zweite Hausdurchsuchung
2022–2024:
38-mal als Zeuge zu eigenen Maskenattesten vor Amts‑ und Landgerichten in ganz Deutschland geladen
07.05.2024:
Prozessbeginn vor dem Landgericht Hamburg im Saal, der sonst für Terror-Verfahren vorgesehen ist
09.12.2024:
Urteil – 1 Jahr 10 Monate Bewährung in 57 Fällen, Bewährungsauflage: 3 Jahre keine Maskenatteste
21.10.2025:
BGH bestätigt das Urteil; 5 Fälle vom BGH zurückgezogen
2026:
Anhörungsrüge beim BGH und Verfassungsbeschwerde eingereicht
Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Hinweis zur Verantwortlichkeit

Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.

Name
Dr. med. Walter Weber
Fachgebiet
Innere Medizin, Schwerpunkt Onkologie
Zusätzliche Qualifikationen
Onkologie
Besondere Funktionen
Mitbegründer der Initiative „Ärzte für Aufklärung” (15. April 2020) – der ersten ärztlichen Gruppe in Deutschland, die sich öffentlich gegen die Corona-Maßnahmen positionierte. Initiator des Aufrufs vom 8. Juni 2024 an Kollegen, die wegen der Ausstellung von Maskenattesten Hausdurchsuchungen erlebt hatten – diese Auswertung ist die im Hintergrund dokumentierte Datengrundlage, auf der die Plattform „Ärzte mit Gewissen” aufbaut.
Position
Internist mit langjährigem Schwerpunkt Onkologie (seit 1973), niedergelassen in Hamburg.
Standort
Hamburg, Deutschland
Alter
82 Jahre
Praxis seit
1971
Verfolgt seit
Anfang 2021 (erste Hausdurchsuchung)
Dokumentiert seit
14.5.2026
Status
1 Jahr 10 Monate Bewährung, BGH-bestätigt; Verfassungsbeschwerde anhängig
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