Ich habe sämtliche Atteste nach bestem Wissen und Gewissen ausgestellt. Darauf bin ich mehrfach in meinen Plädoyers eingegangen (siehe beigefügte Plädoyers!)
Die 10 Atteste für Kinder, die schlussendlich unter dem Vorwurf sie seien „unrichtige Gesundheitszeugnisse“ für meine rechtskräftige Verurteilung Verwendung fanden, habe ich Müttern nach deren ausführlichen und überzeugenden Schilderung der Beschwerden ihrer Kinder mitgegeben. Dass ich die Kinder nicht selbst gesehen hatte habe ich von Anfang an eingeräumt, mit der Begründung, dass dies als sog. „Fremdanamnese“ im Falle von Kindern völlig üblich sei. Eine Einbestellung und Untersuchung der Kinder hätten keine zusätzliche weiterführende Erkenntnis gebracht und zu keinem anderen Ergebnis geführt. Die „Gefahr im Verzug“ wäre nur noch weiter aufrecht erhalten worden mit noch höherer Schädigungswahrscheinlichkeit bei den Kindern.
Der Richter hat eingeräumt, dass die Zeugenaussagen allesamt bestätigt haben, dass die Kinder die von mir angegebenen Beschwerden gehabt hätten und auch nachgewiesen sei, dass die Mütter mir diese so geschildert hätten. Ich hätte die Kinder aber nach Vorgabe der Rechtsauslegung des § 278 StGB untersuchen müssen für die Ausstellung eines „ärztlichen Gesundheitszeugnisses“.
Anmerkung: *§278 StGB und die genannte Anforderung der ärztlichen Untersuchung gehen auf einen Rechts-Fall in der Zeit des „Dritten Reichs“, NS-Zeit zurück, in der ein Arzt -wohl zu Recht -verurteilt wurde, weil er die Gesundheit i.S. Freiheit von Geschlechtskrankheiten bei einer Prostituierten bestätigt hatte, ohne diese untersucht zu haben.Ob Masken-Atteste überhaupt „ärztliche Gesundheitszeugnisse“ i.S. des § 278 StGB sind, ist auch in Juristenkreisen strittig.
Die im § 278 StGB, (Version gültig bis Nov. 2021) geforderten drei Straftatbestandsmerkmale, die alle drei gemeinsam nachgewiesen sein müssen, um eine Verurteilung rechtfertigen zu können, lauten:
„unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand“, „zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft“ und „wider besseres Wissen“.Ob Schulen als Behörden anzusehen sind ist juristisch strittig.
Das Attest war auch nie „unrichtig“, den der geschilderte Gesundheitszustand waren immer die vorgetragenen Beschwerden beim Maskentragen. Und „wider bessres Wissen“ kann ja wohl keinem von uns Masken-Attest ausstellenden Ärzten nachgeweisen werden.Zahlreiche kritische Juristen bezeichen deswegen diese „Urteile“ als „Rechtsbeugung“ i.S. § 339 StGB.
Die örtliche (PNP) und überörtliche Presse (SZ, Bild, Merkur etc.) und auch zahlreiche Fernsehsender (u.a. BR, ARD, ZDF), also die identisch berichtenden „System-Medien“ haben mich in ihren Berichten und Darstellungen übelst diffamiert.
Nur in den „neuen Medien“ gab es zahlreiche positive Darstellungen.
Zutiefst dankbar bin ich den vielen Unterstützern, die mir mit ihrem Zuspruch, mit ihren Briefen, Gebeten, Kommentaren unter meinen Videos und sonstiger Unterstützung (auch in finanzieller Hinsicht) und insbesondere durch die Begleitung bei den Gerichtsterminen solidarisch zur Seite gestanden haben.
Dies hat mich über mein Verfahren hinaus bis zum heutigen Tag getragen und das inspiriert mich Tag für Tag aufs Neue, auch weiterhin mein Engagement im Sinne der Aufklärung einzubringen.
Die Vorgaben des Hippokratischen Eides und der Genfer Deklaration des Weltärztebundes mit seinem Passus „Ich werde selbst unter Bedrohung mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden“ haben mich geleitet in meiner Entscheidung des Ausstellens von Maskenbefreiungsattesten.
Wenn ich genau weiß, dass diese Masken völlig sinnlos sind, was den passiven oder aktiven Schutz vor Atemwegsvieren betrifft, und obendrein mit einer großen Gesundheitsgefahr für den Träger verbunden sind, muss ich als Arzt zum Schutz der Gesundheit des bei mir Hilfe suchenden Menschen ein solches Attest ausstellen.
Ich habe nichts zu bereuen und würde es wieder so machen.
Diese von der MWGFD e.V. initiierte Aktion dient der Öffentlichkeitmachung der nicht hinzunehmenden Situation der betroffenen, staatlich-verfolgten Ärzte.
Eine Wiedergutmachung auch seitens des Staates ist zwingend notwendig!
Dazu gehört neben der vollständigen Rehabilitation unserer durch übelste Diffamierungen geschädigten Reputationen auch eine finanzielle Entschädigung für die erlittenen physischen, psychischen und nicht zuletzt auch finanziellen Belastungen.
Möge diese Aktion ihren Beitrag dazu leisten!
Mein Videoaufruf an alle Kolleginnen und Kollegen mit der Bitte, die Praxis zu öffnen bzgl. Hilfesuchenden i.S. Masekenatteste Verbreitung über die MWGFD-Kanäle Beginn des Ausstellens von Maskenbefreiungen für Patienten mit Beschwerden, insbesondere Kinder
diverse Redeauftritte bei Demonstrationen und Veranstaltungen
Als stellvertretender Vorsitzender der zusammen mit Prof. Sucharit Bhakdi und anderen Protagonisten der Corona-Aufklärung gegründeten MWGFD e.V., habe ich zahlreiche Informationen und Videos zu verschiedenen Themen verfasst und aufgenommen und über unsere Kanäle verteilt.
Ausstellen zahlreicher Maskenatteste (insg. 1096). Patienten kamen zum Teil von weit her ohne Voranmeldung. Meine Helferinnen und ich mussten dafür zahlreiche Überstunden in der Praxis leisten.
Ich habe für die Ausstellung der Atteste nichts extra verlangt, weil ich die Not meiner Patienten nicht zu meinem finanziellen Vorteil ausnutzen wollte.
Parallel zahlreiche Medienberichte, in Tageszeitungen und auch Fernsehsendern mit Interviews bzgl. der Maskenatteste und meiner Tätigkeit für die MWGFD e.V., meistens diffamierende Berichterstattung, insbesondere durch meine Heimatpresse, die PNP.
Langwieriges, teureres Strafverfahren über 3 Instanzen.
Insgesamt 16 Verhandlungstage (AG Passau und LG Passau) Verfahren über in 3 Instanzen, mit zweimaligem Revisionsantrag beim Bay. OLG
Der Staatsanwalt hatte jeweils eine mehrjährige Haftstrafe ohne Bewährung sowie ein Berufsverbot gefordert.
Erstes Urteil vor dem AG Passau: 5/2022
1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung und 50.000 Euro Geldstrafe
für 79 Fälle angeblich „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ nach §278 StGB
Zweites Urteil vor dem LG Passau 11/2022
1 Jahr auf Bewährung und 50.000 Euro Geldstrafe
für noch übrig gebliebene 24 Fälle angeblich „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ nach §278 StGB
Drittes, nun rechtskräftiges Urteil vor dem LG Passau (nach 2-mal Revision vor dem Bay.OLG ) 11/23
20.000 Euro Geldstrafe (200 Tagessätze á 100 Euro) plus Gerichtskosten
für noch übrig gebliebene 10 Fälle angeblich „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ nach §278 StGB
Diffamierende Darstellungen des Falls in Presse und Fernsehen:
Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.
Fall #0005
Vorwurf: Demo-Teilnahmen und Verstöße gegen COVID-Maßnahmen als Privatperson
Fall #0024
Vorwurf: Vorwurf der Steuerhinterziehung – Strafbefehl ohne mündliches Hauptverfahren, seit über vier Jahren kein Gerichtsverf…
Fall #0014
Vorwurf: Ausstellung von 22 unrichtigen Gesundheitszeugnissen