Ich habe nur Unverträglichkeit der Maske bescheinigt, keinen Gesundheitszustand. Deshalb handelt es sich weder nach Inhalt noch nach Form um Gesundheitszeugnisse. Die Atteste entsprachen meiner ärztlichen Überzeugung, medizinischem Fachwissen und dem Genfer Gelöbnis, wurden also nach bestem Wissen und Gewissen ausgestellt und haben Schaden verhindert.
Keiner der Straftatbestände des §278 waren gegeben
Regionale und überregionale Berichterstattung zu beiden Urteilen, abwertend und verleumderisch.
Ich habe rein nach medizinischem Fachwissen gehandelt, nach bestem Wissen und Gewissen und Schaden von Kindern bis Senioren fern gehalten.
Die Staatsanwaltschaft drohte in 1. Instanz an, alle Patienten, derer sie habhaft werden konnte, ebenfalls zu verfolgen und damit zu Straftätern zu machen, was sie so weit wie möglich umsetzte und damit Tausende Patienten zu angeblichen Straftätern machte. Menschen, die einfach nur ihre Gesundheit schützen, Beschwerden vermeiden oder ihre Würde bewahren wollten.
Alles muss ans Licht. Nur die Wahrheit heilt. Ich habe alle Stufen eines politischen Prozesses durchlaufen und kafkaeske Szenen erlebt, die keiner glauben mag, der nicht dabei war.
Solange Ärztinnen und Ärzten wegen ihrer medizinischen Entscheidungen und Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen verfolgt werden, gibt es keine Therapiefreiheit – für niemanden.
Auch die Ärztekammern sind dem Justizministerium augenscheinlich unterstellt, in meinem Fall direkt durch einen weisungsgebundenen Generalstaatsanwalt als Kammeranwalt.
Nur im Kontext “lawfare” als Natostrategie der Plandemiebekämpfung erklärt sich, wie mit uns verfolgten Ärzten – und deren Patienten – umgegangen wird. Dieser Umgang ist eines Rechtsstaates unwürdig.
1. Instanz Amtsgericht Weinheim
Urteil:
2 Jahre, 9 Monate Gefängnis
Vorläufiges Berufsverbot
3 Jahre Berufsverbot
90 Tagessätze zu 30€
28.410,21€ Einziehung
Verfahrenskosten
Zwei Mitarbeiterinnen wurden ebenso angeklagt, wegen “Beihilfe” zu §278: eine im gleichen Verfahren, eine in getrennter Anklage
Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.
Fall #0001
Vorwurf: Disziplinarverfahren der Ärztekammer wegen angeblich falscher Behauptungen, obwohl alle mit Quellen belegt waren
Fall #0008
Vorwurf: Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Fall #0028
Vorwurf: Ausstellen falscher ärztlicher Zeugnisse (Maskenatteste)