Dr. med. Monika Jiang

Dr. med. Monika Jiang

Fachärztin für Allgemeinmedizin  ·  Weinheim, Deutschland
Zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung, 28.410€ Strafe und 18.000€ zusätzliche Auflage, 10.000€ durch die Ärztekammer
Fallbericht — Dokumentation

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung
  • Kammeranwaltliche Verfolgung
  • Berufsverbot erstinstanzlich, wurde in 2. Instanz zurückgenommen
  • Begrenztes Berufsverbot “vorläufig”, d.h. ab sofort nach 1. Instanz, nach 6 Wochen zurückgeklagt
  • Hausdurchsuchung
  • drohende Kontosperrung
  • Öffentliche Diskreditierung
  • Rufschädigung durch Medien, Patientenrückgang durch vorläufiges, medial verbreitetes Berufsverbot
  • Zwei Mal mit Polizeikommando abgeholt zur “Zeugenaussage” in Prozessen gegen Patienten, davon einmal in einer Zelle untergebracht
  • Verstoß gegen Menschenwürde durch Zwang, eine Maske zu tragen trotz ärztlichem Attest und Protest
  • Zwei Mal “kleine Praxisdurchsuchung”: wegen je einer Patientenkarte, die Polizisten abgeholt haben

Vorwurf

  • Ausstellung angeblich unrichtiger Gesundheitszeugnisse gem. § 278 StGB.
  • Vorwurf: 4373 Maskenbefreiungsatteste ohne persönliche Untersuchung ausgestellt: “Hiermit bestätige ich, dass bei … das Tragen eines Mundschutzes aus medizinischen Gründen kontraindiziert ist.”
  • Ausgewertet wurden nur Kontoeingänge, kein einziges Original wurde vorgelegt, kein Betroffener gehört.

Was ist tatsächlich passiert?

Ich habe nur Unverträglichkeit der Maske bescheinigt, keinen Gesundheitszustand. Deshalb handelt es sich weder nach Inhalt noch nach Form um Gesundheitszeugnisse. Die Atteste entsprachen meiner ärztlichen Überzeugung, medizinischem Fachwissen und dem Genfer Gelöbnis, wurden also nach bestem Wissen und Gewissen ausgestellt und haben Schaden verhindert.

Keiner der Straftatbestände des §278 waren gegeben

— Dr. med. Monika Jiang

Aktueller Stand

Erstinstanzliches Urteil:
  • 2 Jahr und 9 Monate
  • Vorläufiges sofortiges Berufsverbot
  • 3 Jahre Berufsverbot
  • 90 Tagessätze zu 30€
  • 28.410,21€ Einziehung
  • Verfahrenskosten
Endurteil 2. Instanz:
  • 2 Jahre Gefängnis auf Bewährung
  • Einziehung von 28.410 €
  • zusätzliche Auflage von 18.000 €
  • 3 Jahre Bewährungszeit
Weiterer Verlauf:
  • Verfassungsbeschwerde – abgelehnt
  • Gnadengesuch – abgelehnt
  • Einzelpetition eingereicht im Landtag Baden-Württemberg: läuft noch
Kammer-Urteil Ärztekammer Nordbaden
  • 10.000€ Strafe
Auswirkungen — Dokumentation

Berufliche Auswirkungen

  • Die Praxis musste vorübergehend geschlossen werden am 2.1.2022 wegen “vorübergehendem Berufsverbot”. Dies wurde weggeklagt, die Praxis wieder geöffnet ab 14.2.2022
  • Rufschädigung durch Medien und Verbreitung des Berufsverbotes in diesen
  • Praxisausfall durch unzählige Vorladungen als Zeugin in Prozessen gegen Patienten
  • Psychische Belastung durch die vielen Vorladungen, obwohl einige Abladungen erreicht werden konnten

Finanzielle Auswirkungen

  • Anwaltskosten bisher ca. 113.000 €
  • Patientenrückgang durch Rufschädigung
  • Die Bank wollte zuerst kündigen, hat dies dann aber doch nicht gemacht

Persönliche Auswirkungen

  • Posttraumatische Überlastung
  • Therapiekosten, regelmäßige Sitzungen erforderlich

Kollegiale Reaktionen

  • Teils Anfeindung
  • Kaum Unterstützung, keine offene Unterstützung

Pressereaktionen

Regionale und überregionale Berichterstattung zu beiden Urteilen, abwertend und verleumderisch.

Ausblick

Ich habe rein nach medizinischem Fachwissen gehandelt, nach bestem Wissen und Gewissen und Schaden von Kindern bis Senioren fern gehalten.

Die Staatsanwaltschaft drohte in 1. Instanz an, alle Patienten, derer sie habhaft werden konnte, ebenfalls zu verfolgen und damit zu Straftätern zu machen, was sie so weit wie möglich umsetzte und damit Tausende Patienten zu angeblichen Straftätern machte. Menschen, die einfach nur ihre Gesundheit schützen, Beschwerden vermeiden oder ihre Würde bewahren wollten.

Alles muss ans Licht. Nur die Wahrheit heilt. Ich habe alle Stufen eines politischen Prozesses durchlaufen und kafkaeske Szenen erlebt, die keiner glauben mag, der nicht dabei war.

Solange Ärztinnen und Ärzten wegen ihrer medizinischen Entscheidungen und Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen verfolgt werden, gibt es keine Therapiefreiheit – für niemanden.

Auch die Ärztekammern sind dem Justizministerium augenscheinlich unterstellt, in meinem Fall direkt durch einen weisungsgebundenen Generalstaatsanwalt als Kammeranwalt.

Nur im Kontext “lawfare” als Natostrategie der Plandemiebekämpfung erklärt sich, wie mit uns verfolgten Ärzten – und deren Patienten – umgegangen wird. Dieser Umgang ist eines Rechtsstaates unwürdig.

Chronologie

Mai 2020:
Beginn der Ausstellung von Maskenbefreiungen für Patienten “aus medizinischen Gründen ist das Tragen eines Mundschutzes kontraindiziert.”
29.06.2020:
Kammerakte wird angelegt von LOSTA als Kammeranwalt
20.07.2020:
Anschreiben an Staatsanwaltschaft Mannheim, sie möge Strafverfolgen
26.08.2020:
StÄ Ruppert: kein Grund für Ermittlungen, keine Straftat
04.09.2020:
Ermutigung durch LOSTA Gremmelmaier als Kammeranwalt, Strafverfolgung zu eröffnen
17.09.2020:
Staatsanwaltschaft Mannheim eröffnet Strafverfolgung
27.01.2021:
Hausdurchsuchung in Praxis, Beschlagnahme von Patientenakten, Akten, Ordnern, Handy, Email-Postfach
24.11.2022:
Verhandlung
12.12.2022:
Verhandlung
02.01.2023:

1. Instanz Amtsgericht Weinheim
Urteil:
2 Jahre, 9 Monate Gefängnis
Vorläufiges Berufsverbot
3 Jahre Berufsverbot
90 Tagessätze zu 30€
28.410,21€ Einziehung
Verfahrenskosten

Zwei Mitarbeiterinnen wurden ebenso angeklagt, wegen “Beihilfe” zu §278: eine im gleichen Verfahren, eine in getrennter Anklage

02.01 – 14.02.2023:
Berufsverbot, nach Klage zurückgenommen
Nov. 23 – Feb. 24:
11 Verhandlungstermine LG Mannheim
20.02.2024:
LG Mannheim
Urteil
2 Jahre Gefängnis auf Bewährung
Einziehung 28.410€
Auflage:
18 000€ an einen Rechtspflegeverein, den der Ankläger, Kammeranwalt und LOSTA Gremmelmeier mitgegründet hatte
27.02.2025:
Revision eingelegt
17.04.2025:
Revision abgewiesen
18.04.2025:
Anhörungsrüge erhoben am OLG Karlsruhe
28.05.2025:
Anhörungsrüge abgelehnt
04.06.2025:
Gnadengesuch beim Justizministerium Baden-Württemberg eingereicht
30.06.2025:
Verfassungsbeschwerde eingereicht
17.07.2025:
Landesprüfungsbehörde Bescheid: kein Approbationsentzug, kein Verfahren
17.07.2025:
Berufsgerichtliches Verfahren, Anklageschrift der Ärztekammer Nordbaden
17.11.2025:
Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen
17.11.2025:
Gnadengesuch abgelehnt
04.03.2026:
Einzelpetition Landtag Baden-Württemberg eingereicht
20.03.2026:
Kammerprozess Ärztekammer Nordbaden
24.03.2026:
Kammer-Urteil Ärztekammer Nordbaden
(Urteilsbegründung war offensichtlich vorgeschrieben, 6 Seiten):
Verurteilt zu 10.000€
Hinweis zur Verantwortlichkeit

Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.

Name
Dr. med. Monika Jiang
Fachgebiet
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Zusätzliche Qualifikationen
Naturheilverfahren, Chirotherapie, Akupunktur
Besondere Funktionen
Lehrerin Thetahealing, Qi Gong
Position
In Privatpraxis tätig seit 1996
Standort
Weinheim, Deutschland
Alter
62 Jahre
Praxis seit
In eigener Praxis seit 1996
Verfolgt seit
29.6.2020 laut Kammerakte (erste Hausdurchsuchung am 27.1.2021)
Dokumentiert seit
3.4.2026
Status
Zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung, 28.410€ Strafe und 18.000€ zusätzliche Auflage, 10.000€ durch die Ärztekammer
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