Ich habe aufgrund fehlender Form‑ und Verfahrensvorgaben im Gesetz ein eigenes Verfahren zur Risikoprüfung sowohl für das Impfrisiko als auch für das Risiko bzw. Vorliegen von Nebenwirkungen beim Tragen einer „Schutz“-Maske entwickelt. Hierfür habe ich eigene Anamnesebögen und ein eigenes Handout sowohl für die Impf‑ als auch für die Maskenthematik und eigene Formblätter für die Impfbefreiungs‑ und Maskenbefreiungsatteste entwickelt und entworfen.
Der ärztlichen Aufklärungspflicht wurde dadurch entsprochen, dass Voraussetzung für die persönliche Risikoprüfung im Rahmen der Visite die Teilnahme an einem mindestens einstündigen Vortrag war, über die Themen: Inhaltsstoffe von Impfstoffen, immunologische Reaktionsmöglichkeiten des Organismus auf Impfstoffgabe, Epidemiologie ausgewählter impfpräventabler Erkrankungen lt. RKI und Besonderheiten im Infektionsschutzgesetz (insbesondere zum Thema Erkennung von Impfschäden und deren Meldepflicht).
Alle 28 Patienten und darüber hinaus wurden von mir persönlich gemäß dem selbstentwickelten Verfahren untersucht und die Atteste auf Grundlage der eigenhändig ausgefüllten Anamnesebögen mit Erklärung der Richtigkeit der Angaben an Eides statt, Abgabe einer schriftlichen Willenserklärung z.B. bzgl. der Durchführung von Impfungen oder des Wunsches auf Freistellung von der Maskenpflicht und ggf. vorliegender ergänzender medizinischer Befunde (u.a. Laborparameter, COPD, Asthma, Autoimmunerkrankungen, Angststörungen etc.) ausgestellt. Die Atteste entsprachen meiner ärztlichen Überzeugung, den Kriterien der Evidenzbasierten Medizin (EBM), der Berufsordnung der Ärzte Bayerns, der UN-Menschenrechtskonvention, dem Hippokratischen Eid, und dem Genfer Gelöbnis.
Siehe auch:
- Stellungnahme gegenüber der Bezirksärztekammer (PDF, 10 Seiten)
- Anlagen zur Stellungnahme (PDF, 23 Seiten)
- Vortrag beim 4. Fahrenbachsymposium am 07.03.2026
- Link zur Studie
Meine Patienten hatten ein Recht auf eine individuelle ärztliche Beurteilung ihrer jeweiligen gesundheitlichen Situation, die den Kriterien der Evidenzbasierten Medizin entspricht.
Ich hatte moralisch und berufsrechtlich die Pflicht, meinen Patienten diese Beurteilung nach den Regeln der Kunst zu geben, diese bei der Durchsetzung ihres Selbstbestimmungsrechtes zu unterstützen und sie vor dem potenziellen oder reellen Schaden durch die individuelle negative Nutzen-Risiko-Relation der Impfungen oder der (nachweislich gemäß RKI Protokollen nutzlosen) Masken zu bewahren.
Ich wünsche mir, dass diese Dokumentation dazu beiträgt, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass die Therapiefreiheit in Deutschland aktuell faktisch abgeschafft ist (und dass dies unverzüglich revidiert werden muss!), was Ärztinnen und Ärzten in diesem Land an Unrecht widerfahren ist und aktuell noch widerfährt – und dass sich derartige Einmischung in das Arzt-Patienten-Verhältnis niemals wiederholen darf.
Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.
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