Dr. med. Michael Foti

Dr. med. Michael Foti

Osteopathie n. A.T. Still  ·  Bad Alexandersbad und Dresden, Deutschland
1 Jahr 5 Monate Bewährung; 3 Jahre Attest-Verbot; Approbationsentzug ausgesetzt
Fallbericht — Dokumentation

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung
  • Approbationsentzug / -ruhen
  • Begrenztes Berufsverbot
  • Disziplinarverfahren (Ärztekammer)
  • zweimalige Hausdurchsuchung
  • Kontosperrung / Vermögensbeschlagnahme
  • Öffentliche Diskreditierung

Vorwurf

  • Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gem. § 278 StGB a.F. in 28 tatmehrheitlichen Fällen.
Vorwurf:
  • 21 floskelhaft begründete Impfbefreiungsatteste ohne weiterführende Untersuchung wider besseren Wissens ausgestellt zu haben.
  • 7 floskelhaft begründete Maskenbefreiungsatteste ohne weiterführende Untersuchung wider besseren Wissens ausgestellt zu haben.

Was ist tatsächlich passiert?

Ich habe aufgrund fehlender Form‑ und Verfahrensvorgaben im Gesetz ein eigenes Verfahren zur Risikoprüfung sowohl für das Impfrisiko als auch für das Risiko bzw. Vorliegen von Nebenwirkungen beim Tragen einer „Schutz“-Maske entwickelt. Hierfür habe ich eigene Anamnesebögen und ein eigenes Handout sowohl für die Impf‑ als auch für die Maskenthematik und eigene Formblätter für die Impfbefreiungs‑ und Maskenbefreiungsatteste entwickelt und entworfen.

Der ärztlichen Aufklärungspflicht wurde dadurch entsprochen, dass Voraussetzung für die persönliche Risikoprüfung im Rahmen der Visite die Teilnahme an einem mindestens einstündigen Vortrag war, über die Themen: Inhaltsstoffe von Impfstoffen, immunologische Reaktionsmöglichkeiten des Organismus auf Impfstoffgabe, Epidemiologie ausgewählter impfpräventabler Erkrankungen lt. RKI und Besonderheiten im Infektionsschutzgesetz (insbesondere zum Thema Erkennung von Impfschäden und deren Meldepflicht).

Alle 28 Patienten und darüber hinaus wurden von mir persönlich gemäß dem selbstentwickelten Verfahren untersucht und die Atteste auf Grundlage der eigenhändig ausgefüllten Anamnesebögen mit Erklärung der Richtigkeit der Angaben an Eides statt, Abgabe einer schriftlichen Willenserklärung z.B. bzgl. der Durchführung von Impfungen oder des Wunsches auf Freistellung von der Maskenpflicht und ggf. vorliegender ergänzender medizinischer Befunde (u.a. Laborparameter, COPD, Asthma, Autoimmunerkrankungen, Angststörungen etc.) ausgestellt. Die Atteste entsprachen meiner ärztlichen Überzeugung, den Kriterien der Evidenzbasierten Medizin (EBM), der Berufsordnung der Ärzte Bayerns, der UN-Menschenrechtskonvention, dem Hippokratischen Eid, und dem Genfer Gelöbnis.

Siehe auch:

— Dr. med. Michael Foti

Aktueller Stand

  • Drohende Privatinsolvenz seit erstinstanzlichem Urteil 2 Jahre und 4 Monate Gefängnis am 21.07.2023
  • Einleitung eines Steuerstrafverfahrens am 21.08.2024
  • Zweitinstanzliches Urteil 25.09.2024: 1 Jahr und 5 Monate auf Bewährung. Rechtskräftig seit 03.10.2024
  • Verbot des Ausstellens von Freistellungsattesten zur Maskenpflicht oder zur Impfpflicht für 3 Jahre
  • 01.10.2025 Entzug der Approbation per Sofortvollzug
  • 31.10.2025 Einleitung der Prüfung Berufsrechtlicher Sanktionen (Bußgelder etc.) durch die Bezirksärztekammer Regensburg mit Aufforderung zur Stellungnahme, bisher keine Reaktion auf meine Stellungnahme seitens Ärztekammer
  • 28.11.2025 Beschluss des VwG Regensburg: Sofortentzug der Approbation konnte vorerst verhindert werden bis zum Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Regensburg, Termin ausstehend
Auswirkungen — Dokumentation

Berufliche Auswirkungen

  • Unsere Praxen im Rahmen des „Gesundheitshotspots“ auf Schloss Stefling mussten geschlossen werden
  • Umzug der Praxis mit Verkleinerung
  • Drohende Insolvenz seit Juli 2023
  • Massive Einkommensverluste seit Juni 2023
  • Laufende Berufsrechtliche Verfahren bei Approbationsbehörde der Regierung von Oberbayern und der Bezirksärztekammer Regensburg

Finanzielle Auswirkungen

  • Anwalts‑ und Prozesskosten sechstellig
  • Verlust durch vorzeitige Kündigung des Erbpachtvertrages sechsstellig
  • Verlust (sechsstellig) eines großen Anteils des Praxiseinkommens
  • Sämtliche Ersparnisse aufgebraucht
  • Patientenrückgang durch Rufschädigung

Persönliche Auswirkungen

  • Schlafstörungen
  • Stressbelastung wg. negativer Medienberichterstattung
  • Ehekrise und Trennung
  • Mehrere Umzüge (Ich selbst und von den beiden mittlerweile volljährigen meiner drei Kinder – die 8-jährige lebt bei der Mutter)
  • Versuch der Fortführung der Praxis an zwei neuen Standorten
  • Versuch der Begleichung der Prozessschulden
  • Versuch des Abwendens der drohenden Privatinsolvenz
  • Versuch der einvernehmlichen Klärung der Steuerproblematik mit der Steuerfahndung
  • Versuch der Schadensbegrenzung für die eigenen drei Kinder. Engagement für die Aufklärung und Aufarbeitung

Kollegiale Reaktionen

  • Wenige einzelne Kollegen haben sich solidarisiert
  • Mein Ziel, am neuen Praxisstandort eine neue Existenz aufzubauen, wurde zuletzt aktiv durch zwei hiesige Kollegen mittels Shitstorm-Artikel und Gemeinderatsinitiative versucht, zu boykottieren

Pressereaktionen

  • Seit 2020 unzählige Shitstorm-Artikel in Lokal-, Regional‑ (Mittelbayrische) und Internationalen (Süddeutsche) Zeitungen
  • Die regionale Tageszeitung Frankenpost berichtete zuletzt noch im Januar und Februar 2026 in drei großen Artikeln über meinen Praxisneustart u.A. „Umstrittener Arzt übernimmt Praxis…“, „Waldershofer hat Atteste gefälscht“, „Mediziner warnen vor vorbestraftem Arzt“, „Gefährlich für die Gesundheit nennen Mediziner aus dem Fichtelgebirge den neuen Arzt…“, „Wenn da ein Arzt rumspringt, der keine Kinder impfen will, ist das vorsätzliche Körperverletzung“, „Gemeinderäte prangern an, dass der Arzt in Alexandersbad praktizieren darf“
  • Negative Fernseh‑ und Radioberichte beim Bayrischen Rundfunk, BR 24, BR-Radio und Lokalradio.

Ausblick

Meine Patienten hatten ein Recht auf eine individuelle ärztliche Beurteilung ihrer jeweiligen gesundheitlichen Situation, die den Kriterien der Evidenzbasierten Medizin entspricht.

Ich hatte moralisch und berufsrechtlich die Pflicht, meinen Patienten diese Beurteilung nach den Regeln der Kunst zu geben, diese bei der Durchsetzung ihres Selbstbestimmungsrechtes zu unterstützen und sie vor dem potenziellen oder reellen Schaden durch die individuelle negative Nutzen-Risiko-Relation der Impfungen oder der (nachweislich gemäß RKI Protokollen nutzlosen) Masken zu bewahren.

Ich wünsche mir, dass diese Dokumentation dazu beiträgt, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass die Therapiefreiheit in Deutschland aktuell faktisch abgeschafft ist (und dass dies unverzüglich revidiert werden muss!), was Ärztinnen und Ärzten in diesem Land an Unrecht widerfahren ist und aktuell noch widerfährt – und dass sich derartige Einmischung in das Arzt-Patienten-Verhältnis niemals wiederholen darf.

Chronologie

Februar 2019:
Sichtung und Bewertung des Referentenentwurfes von Jens Spahn zum geplanten sog. „Masernschutzgesetz“
Frühling 2019:
Entwicklung eines eigenen Verfahrens zur Prüfung des Impfrisikos eines Patienten, Sichtung und Bewertung der epidemiologischen Situation bzgl. der Impfpräventablen Krankheiten in Deutschland an Hand der Infektionsepidemiologischen Jahrbücher des RKI (Jahrgänge 2000 bis 2018) und Ausarbeitung von Anamnesebögen und Impfbefreiungsattesten
August 2019:
Beginn der Ausstellung von Impfbefreiungen für Patienten mit med. Kontraindikation
Juni 2020:
Kenntnis erlangt von der Strafanzeige gegen uns durch das Gesundheitsamt Schwandorf (und 3 weiteren GA) ohne vorherige Kontaktaufnahme mit uns
Sommer 2020:
Beginn der Ausstellung von Maskenbefreiungen für Patienten mit med. Kontraindikation
Sommer 2020:
Proaktive Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft Amberg durch uns bzgl. der Strafanzeige des GA Schwandorf, namentlich mit Oberstaatsanwalt Konrad, mit dem Ziel der Klärung, was an unseren Attesten angeblich „unrichtig“ sein soll. Nach kurzem Austausch und Zuarbeit von uns keine weitere Rückmeldung bekommen, Angebot von uns, in Amberg vorbei zu kommen und den Sachverhalt zu erläutern blieb unbeantwortet.
14.12.2020:
Hausdurchsuchung in Praxis und Privatwohnung, Beschlagnahme von Patientenakten und EDV
Mai 2022:
Anklage durch Staatsanwaltschaft Amberg wegen § 278 StGB (60 Fälle)
Mai. 2023:
Erstinstanzliche Hauptverhandlung am AG Schwandorf (19 Verhandlungstage)
Juli 2023:
Erstinstanzliches Urteil 21.07.2023: 2 Jahre und 4 Monate Gefängnis ohne Bewährung
Dezember 2023:
Vorzeitige Kündigung des Erbpachtvertrags der Praxis‑ und Privaträume auf Schloß Stefling durch uns aus Sicherheitsgründen wg. der Fortführung der juristischen Verfolgung und wg. drohender Privatinsolvenz auf Grund der Umsatzeinbußen durch medialen Shitstorm, Urteilsfolge und Prozesskosten
Juli 2024:
Zweite Hausdurchsuchung durch Steuerfahndung Regensburg
August 2024:
Einleitung eines Steuerstrafverfahrens am 21.08.2024
September 2024:
Zweitinstanzliche Hauptverhandlung am LG Amberg (1 Verhandlungstag) Beschränkung auf Rechtsmittelausspruch aus finanziellen und privaten Gründen
Oktober 2024:
Zweitinstanzliches Urteil 25.09.2024: 1 Jahr und 5 Monate auf Bewährung. Rechtskräftig seit 03.10.2024
April 2025:
Einleitung eines Verfahrens zum Widerruf der Approbation angeordnet durch Approbationsbehörde der Regierung von Oberbayern
Oktober 2025:
Sofortvollzug des Widerrufes der Approbation angeordnet durch Approbationsbehörde der Regierung von Oberbayern
Oktober 2025:
unverzüglicher Stillstand der Praxistätigkeit von 15.10. bis 28.10.2025
Oktober 2025:
Am 31.10.2025 Einleitung der Prüfung Berufsrechtlicher Saktionen (Bußgelder etc.) durch die Bezirksärztekammer Regensburg mit Aufforderung zur Stellungnahme
November 2025:
Am 28.11.2025 Beschluss des VwG Regensburg: Aussetzen des Sofortvollzugs der Approbationswiderrufung bis zum Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Regensburg, Termin ausstehend
März 2026:
Veröffentlichung meiner Studie „Welche Kriterien einer gezielten Impfanamnese sind nötig zur Prüfung einer Impftauglichkeit?“ im Rahmen eines Vortrages über den wissenschaftlichen Ansatz meiner Methode zur Risikoprüfung beim 4. Fahrenbachsymposium der „Anwälte für Aufklärung“ am 07.03.2026
Hinweis zur Verantwortlichkeit

Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.

Name
Dr. med. Michael Foti
Fachgebiet
Osteopathie n. A.T. Still
Zusätzliche Qualifikationen
Staatl. geprüfter Physiotherapeut, Manualtherapeut
Besondere Funktionen

Ehemaliges mehrjähriges Mitglied im Landesvorstand des Marburger Bundes Bayern und im Bundesvorstand des Marburger Bundes Bundesverband

Ehemaliger Betriebsratsvorsitzender eines Kreisklinikums in Bayern

Ehemaliger Dozent für Osteopathie bis 2014 an der International Academy of Osteopathy, Gent

Dozent für VegetoOsteopathie (= Eigenentwicklung eines Konzepts innerhalb der Ausübung der Osteopathie) seit 2014

Ergonomieberater einer der größten Fahrradhersteller der Welt seit 2014 bis zum Beginn der Coronamaßnahmen

Position
Inhaber einer privatärztlichen Praxis für osteopathische Medizin seit 2009 auf Schloß Stefling seit 2012
Standort
Bad Alexandersbad und Dresden, Deutschland
Alter
54 Jahre
Praxis seit
Physiotherapeut seit 1996, Arzt seit 2005
Verfolgt seit
Sommer 2020
Dokumentiert seit
29.4.2026
Status
1 Jahr 5 Monate Bewährung; 3 Jahre Attest-Verbot; Approbationsentzug ausgesetzt
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