Dr. med. Martina Herrmann

Dr. med. Martina Herrmann

Innere Medizin  ·  Potsdam, Deutschland
Honorarkürzungen über 100.000 €, Zwangsräumung der Praxis, Verfahren laufen
Fallbericht — Dokumentation

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung
  • Kammeranwaltliche Strafverfolgung
  • Disziplinarverfahren Landesärztekammer Brandenburg
  • Mehrmalige Pfändungen und Pfändungsversuche durch Finanzamt bzw. Gerichtsvollzieher
  • Rechtswidrige Zwangsräumung der Arztpraxis
  • Drohende Anklage am Amtsgericht wegen angeblicher Unterschlagung der Schlüsselübergabe

Vorwurf

  • Aufklärung einer Patientin über Gefahren und Nebenwirkungen der Corona-Impfungen (anonyme Beschwerde, Rüge der Landesärztekammer)
  • Weigerung, Gesprächsinhalte aus der psychosomatischen Grundversorgung an die KV Brandenburg weiterzugeben (ärztliche Schweigepflicht)
  • Fehlende Beteiligung an der Telematik-Infrastruktur
  • Angebliches Arbeiten ohne Masken in der Praxis (anonyme Beschwerde)

Was ist tatsächlich passiert?

Ich wurde gebeten, meine Erfahrungen als Hausärztin zu teilen – vom ersten Tag der Corona-Pandemie bis zum letzten Tag meiner Praxistätigkeit. Diese Erfahrungen habe ich sowohl vor der Enquete-Kommission im Brandenburger Landtag als auch auf dem 4. Corona-Symposium im Bundestag (“In den Fängen der Coronajustiz”) öffentlich gemacht. Vier Problembereiche prägten diese Zeit:

  1. Willkürliche Quarantäne-Anordnungen.
    Vom Beginn der Pandemie an entstanden massive Spannungen zwischen niedergelassenen Ärzten und den Gesundheitsämtern. Die Ämter wirkten wie unzugängliche Festungen ohne erreichbare Ansprechpartner. Gleichzeitig trafen sie willkürliche Anordnungen: Am 2. November 2020 wurde ich selbst in dreitägige häusliche Quarantäne geschickt, weil ich zehn Tage zuvor Kontakt zu einer Patientin gehabt hatte – zum Kontaktzeitpunkt war sie nachweislich gesund und hatte einen negativen PCR-Test. Meine beiden Mitarbeiterinnen, die ebenfalls Kontakt hatten, mussten nicht in Quarantäne. Wir schlossen die Praxis angesichts der Widersinnigkeit dieser Regel komplett.
  2. Bürokratische Zwänge und unverhältnismäßige Sanktionen.
    In 35 Jahren meiner Praxistätigkeit gab es keinen einzigen infektiösen Zwischenfall. Trotzdem erschienen am 5. Januar 2022 – direkt nach den Weihnachtsferien, als viele Patienten medizinische Hilfe benötigten – vier Personen des Gesundheitsamts ohne Anmeldung in meiner Praxis und forderten die sofortige Unterbrechung meiner Sprechstunde wegen einer anonymen Patientenbeschwerde. Es folgte ein ausufernder bürokratischer Schriftverkehr: Lüftungspläne, Nachweise täglicher Corona-Tests, Bußgelder. Unsere Praxis wäre angeblich aus hygienischer Sicht eine Gefahr für die Bevölkerung.
  3. Einschränkung der Aufklärungs‑ und Behandlungsfreiheit.
    Als einzige “erlaubte” Quellen galten RKI und PEI; kritische Stimmen und wissenschaftliche Diskussion wurden unterbunden. Ich bediente mich breitgefächerter zusätzlicher Literatur für die Impfaufklärung. Eine Patientin beschwerte sich anonym bei der Landesärztekammer. Diese sprach eine Rüge aus und verhängte 500 € Geldstrafe. Meine Klage dagegen wurde am 17. April 2024 am Verwaltungsgericht Potsdam abgewiesen – mit der Begründung, ich hätte der Patientin eine “Minderheitenmeinung aufgedrückt”, die nicht mit RKI und PEI konform gehe, und sie damit “verängstigt und verunsichert”. Das Gerichtsurteil erhielt ich ohne Namen und Unterschrift. Nach zwölf Jahren Ausbildung, Facharztanerkennung, Promotion und über 40 Jahren Berufserfahrung wurde mir damit jegliche ärztliche Kompetenz abgesprochen.
  4. Wirtschaftliche Existenzvernichtung durch die KV. Ab dem 4. Quartal 2021 wurde ich fortlaufend genötigt, Gesprächsinhalte der psychosomatischen Grundversorgung offenzulegen. Das widerspricht der ärztlichen Schweigepflicht, und ich weigerte mich. Es folgten Honorarkürzungen bis zu 15.000 € pro Quartal, dazu eine vom Sozialgericht bestätigte nachträgliche Rückzahlungsforderung für 2021 in Höhe von über 68.000 €. Zusätzlich 40.000 € Abzug wegen meiner Verweigerung der Telematik-Infrastruktur. Am 8. November 2023 endete ein Disziplinarverfahren mit einer “Verwarnung”. Der Jurist der KV Brandenburg äußerte dabei den bemerkenswerten Satz:
    “Frau Dr. Herrmann, hier geht es nicht um Inhalte, sondern nur um Disziplinierung.”

Gerettet hat mich, dass ich Ende 2022 Altersrentnerin wurde. So konnte ich meine Praxis bis Dezember 2024 weiterführen – auch wenn ich einen großen Teil der medizinischen Versorgung meiner Patienten aus eigener Tasche bezahlt habe. Monatlich fielen allein ca. 11.000 € an festen Kosten an.

Folgen für die Patienten. Seit 2020 stieg die Zahl der Patienten mit psychosomatischen Problemen sprunghaft an. Angst‑ und Panikattacken häuften sich. Immer mehr Menschen kamen zu mir – teilweise auf Empfehlung und von weit her – weil ich in meiner Praxis keinen geimpft, niemanden zum Tragen der Maske genötigt und Patienten nicht anlass‑ oder symptomlos getestet habe. Das eigentliche Problem meiner Patienten war nicht Corona, sondern das Erzeugen ständiger Angst.

Was mir nach Ende meiner Praxistätigkeit widerfuhr. Im November 2024 fand ich einen Nachfolger für die 2016 vollständig sanierte 130-m²-Praxis mitten in Potsdam, dem ich die Praxis geschenkt übertragen hätte. Dieser Kollege wurde von meinem Vermieter – der WG Karl Marx Potsdam – abgelehnt, da er sich nicht in das “KV-Gefängnis” begeben wollte. Ich erhielt stattdessen die Aufforderung, innerhalb von 14 Tagen die Praxis zu räumen und zu renovieren, obwohl meine kassenärztliche Tätigkeit noch bis zum 31. Dezember 2024 lief. Von Seiten der KV kam keinerlei Hilfe, obwohl sie den Sicherstellungsauftrag trägt.

Zum 1. Dezember 2024 entstand ein neues Mietverhältnis mit der Staatsbank im Zusammenhang mit ehemaligen Treuhandgeschäften. Dieses wurde jedoch von der WG Karl Marx – die sich ab Dezember nachweislich in einem Insolvenzverfahren befand – stringent ignoriert. Das rechtswidrige Vorgehen endete am 28. Juli 2025 mit der vollständigen Zwangsräumung meiner Praxis, bei der Patientenakten und Computerdateien einbehalten wurden. Seitdem droht mir am Amtsgericht zusätzlich die Zahlung aller Kosten und eine Anklage wegen angeblicher Unterschlagung der Schlüsselübergabe.

Mein Fazit. Wir brauchen eine uneingeschränkte Garantie für die ärztliche Freiberuflichkeit mit ordentlicher Bezahlung. Die ärztliche Schweigepflicht muss wieder hergestellt werden – auch bei digitaler Erfassung. Für einen Neuanfang sollten prinzipiell einmal alle Sanktionen gegen Ärzte auf null gesetzt werden. Ich persönlich erwarte eine Rehabilitation durch KV und Ärztekammer. Die Grundlage meines ärztlichen Handelns sind die Gesetze des menschlichen Miteinanders – die Würde des Menschen, seine körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Selbstbestimmung, das Genfer Gelöbnis und der Nürnberger Kodex. Die Rolle des § 95 SGB V und die Zwangsmitgliedschaft in der KV müssen grundsätzlich überdacht werden. Das KV-System ist für uns ein Gefängnis.

— Dr. med. Martina Herrmann

Aktueller Stand

  • Klage gegen die Landesärztekammer Brandenburg am Verwaltungsgericht Potsdam verloren (17. April 2024)
  • Disziplinarverfahren der KV mit Urteil “Verwarnung” (8. November 2023)
  • Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Zwangsräumung laufen weiterhin
  • Praxistätigkeit nach 33 Jahren Niederlassung im Dezember 2024 beendet
Auswirkungen — Dokumentation

Berufliche Auswirkungen

  • Ich sollte innerhalb von 14 Tagen meine Praxis räumen und renovieren, obwohl meine kassenärztliche Tätigkeit erst zum 31.12.2024 endete. Der
    vorgesehene Kollege hätte meine Praxis übernommen und in meinem Sinne weitergeführt.
  • Daher erhielt ich keine Einnahmen aus der Praxisveräußerung – im Gegenteil wurde von mir die Räumung mit entsprechenden finanziellen Mitteln gefordert.
  • Meine Praxis wurde rechtswidrig an eine physiotherapeutische Praxis weitervermietet. Es wurde damit mein ganzes Lebenswerk zerstört.

Finanzielle Auswirkungen

  • Honorarkürzungen der KV Brandenburg bis zu 15.000 € pro Quartal (seit dem 4. Quartal 2021)
  • Nachträgliche Rückzahlungsforderung der KVBB über 68.000 € für das Jahr 2021 (vom Sozialgericht bestätigt).
  • Dieser Betrag wurde sukzessive von den Honorarzahlungen Dez. 2022 bis Dez. 2024 abgezogen – so blieb nur so viel übrig, dass die anfallenden Praxisfixkosten von ca. 11.000 Euro bezahlt werden konnten, aber nichts zum Leben blieb.
  • 40.000 € Honorarabzug wegen Verweigerung der Telematik-Infrastruktur
  • 500 € Geldstrafe der Landesärztekammer Brandenburg wegen Impfaufklärung
  • Mehrfache Bußgelder des Gesundheitsamts (tägliche Corona-Tests, Maskenpflicht-Durchsetzung)
  • Keine Einnahmen aus der Praxisveräußerung; stattdessen Forderung finanzieller Mittel für die erzwungene Räumung
  • Drohende Anklage am Amtsgericht wegen angeblicher Unterschlagung der Schlüsselübergabe nach Zwangsräumung

Persönliche Auswirkungen

  • Starke gesundheitliche und persönliche Auswirkungen
  • Insbesondere familiäre Konfliktsituationen, vor allem durch die im Vordergrund stehenden finanziellen Probleme

Ausblick

Ich war und bin eine der wenigen Ärzte, die trotz aller Widrigkeiten bis zum Schluss meiner Praxistätigkeit im Dezember 2024 versucht hat, als Ärztin in diesem meiner Meinung nach kriminellen System der Kassenärztlichen Vereinigung den Patienten zu helfen und ihnen zur Verfügung zu stehen, unter strikter Einhaltung des ärztlichen Eides mit großen persönlichen Opfern, Entwürdigungen und Demütigungen.
Mein Motto war schon sehr früh: Wir brauchen den totalen Neuanfang ohne jegliche Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit und mit einer anständigen Bezahlung aller unserer Leistungen.

Deshalb hatte ich den Wunsch, meine Praxis zur Verfügung zu stellen für einen Nachfolger, der in meinem Sinne die Patienten weiterbehandelt. Das wurde mir bewusst versagt.
Ich habe konsequent frühzeitig „NEIN“ gesagt. Es muss wieder ausschließlich um die Inhalte gehen, ohne jegliche Disziplinierung. Wir brauchen das volle Vertrauen der Patienten als einziges Fundament für die zukünftige Tätigkeit als Arzt.

Es geht um uns als Menschen und den Erhalt unserer Würde.
Wir sind weder Leistungserbringer noch Vertragsärzte und auch nicht nur Mediziner, sondern ich verstehe mich als Arzt, der ich aber unter den jetzt bestehenden Verhältnissen nicht mehr sein kann ohne kriminelle Handlungen zu begehen.
Wir brauchen eine neue ganzheitliche Medizin, in der es nicht nur um die Heilung des Körpers und dessen Reparatur geht, sondern um den Körper, Geist und Seele (Professor Schubert).

Ein Zitat an der Wandzeitung in meiner Praxis:

Der Mensch kann weder ererbt, noch verkauft noch verschenkt werden, er kann niemandes Eigentum sein, weil er sein Eigentum ist und bleiben muss.

NEIN IST DAS WORT ALLER MACHT.

Chronologie

11. Mai 2020:
Interview in der Märkischen Allgemeinen Zeitung“Potsdamer Hausärztin in Corona-Zeiten von der Stadt im Stich gelassen”. Der Artikel schildert u. a. den Fall einer Krankenschwester mit wiederholt falsch-positiven PCR-Tests und fehlenden Rückrufen des Gesundheitsamts
2. November 2020:
Dreitägige häusliche Quarantäne-Anordnung trotz negativem PCR-Test der Kontaktperson – Praxisschließung mangels Vertretung
5. Januar 2022:
Unangemeldete Praxiskontrolle durch vier Personen des Gesundheitsamts nach anonymer Patientenbeschwerde; Forderung der sofortigen Unterbrechung der Sprechstunde
Ab Q4 2021:
Fortlaufende Nötigung durch die KV, Gesprächsinhalte der psychosomatischen Grundversorgung offenzulegen. Bei Weigerung Honorarkürzungen bis zu 15.000 € pro Quartal
2022:
Nachträgliche Rückzahlungsforderung der KV in Höhe von über 68.000 € für 2021 (vom Sozialgericht bestätigt). Zusätzlich 40.000 € Abzug wegen Verweigerung der Telematik-Infrastruktur
Dezember 2022:
Eintritt in den Altersruhestand; Praxis wird ohne wirtschaftlichen Ertrag weitergeführt
8. November 2023:
Disziplinarverfahren der KV mit Urteil “Verwarnung”. Jurist der KV Brandenburg: “Frau Dr. Herrmann, hier geht es nicht um Inhalte, sondern nur um Disziplinierung.”
November 2023 bis November 2024:
11 Videos mit Björn Banane – Dokumentation des Alltags einer regierungskritischen Kassenärztin. Themen u. a.: Unabhängigkeit von Ärzten, Zwangsdigitalisierung, KV als Gefängnis, Traumberuf Arzt als Albtraum
17. April 2024:
Öffentliche Verhandlung am Verwaltungsgericht Potsdam: Klage gegen die Landesärztekammer abgewiesen. Urteil ohne Namen und Unterschrift
30. November 2024:
Ende des Mietvertrags mit der WG Karl Marx Potsdam; Ablehnung des Wunsch-Nachfolgers durch Vermieter
Dezember 2024:
Ende der Praxistätigkeit nach 33 Jahren Niederlassung in Potsdam-Waldstadt; neuer Mietvertrag mit der Staatsbank (aus ehemaligen Treuhandgeschäften)
13. Juni 2025:
Expertenanhörung der Enquete-Kommission “Lehren aus der Corona-Pandemie” im Brandenburger Landtag (Thema: Kapazitäten und Strukturen im Gesundheitswesen)
28. Juli 2025:
Rechtswidrige Zwangsräumung der Praxis durch die insolvente WG Karl Marx; Einbehalt von Patientenakten und Computerdateien. Amtsgericht-Androhung wegen angeblicher Unterschlagung der Schlüsselübergabe
7. November 2025:
Rede auf dem 4. Corona-Symposium der AfD-Bundestagsfraktion: In den Fängen der Coronajustiz
12. Februar 2026:
3. März 2026:
Brief an den amerikanischen Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr.
Weitere Informationen

Am 13.06.2025 habe ich in einer Rede in der Enquete-Kommission im Brandenburger Landtag über vier Punkte gesprochen:

  1. Willkürliche Quarantäne-Anordnungen
    In meiner Praxis mit schwerwiegenden Folgen mit dem Resultat einer willkürlichen Praxisschließung ohne Vertretungsregelung als Gefährdung der medizinischen Versorgung, da keine ärztliche Betreuung mehr.
  2. Unverhältnismäßige Sanktionen gegen Ärzte
    Beispiel: Mund-Nasenschutz. Ich bekam aufgrund einer anonymen Patientenbeschwerde unangemeldeten Besuch des Gesundheitsamtes mit der Forderung, die Sprechstunde sofort zu unterbrechen. Die Folge war mehrfache Bezahlung von Bußgeldern und irrsinniger bürokratischer Schriftverkehr. Trotzdem änderte ich mein Vorgehen nicht. Meine beiden Mitarbeiterinnen und ich sind ungeimpft trotz aller Androhungen und der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
  3. Einschränkung der ärztlichen Aufklärungs‑ und Behandlungsfreiheit
    Als Hausärztin wurde ich in meiner Informations‑ und Aufklärungspflicht gegenüber Patienten massiv eingeschränkt. Ich erhielt eine Rüge von der Landesärztekammer Brandenburg, da ich meine Patientin über Nebenwirkungen und Risiken der sogenannten Impfung aufgeklärt habe. Meine Klage gegen die Landesärztekammer Brandenburg wurde vom Verwaltungsgericht gegen mich entschieden mit der Begründung, ich hätte Patientin mit meiner „Minderheitenmeinung“ verängstigt und verunsichert, was hochgradig dem ärztlichen Ethos widerspräche. Das Gerichtsurteil war ohne Name und Unterschrift.
  4. Wirtschaftliche Existenzbedrohung durch Kassenärztliche Vereinigung
    Die Kassenärztliche Vereinigung hat mit systematischer wirtschaftlicher Existenzvernichtung staatliche Vorgaben durchgesetzt. Ich wurde durch willkürliche Abrechnungsprüfungen und massive Honorarkürzungen in der Coronazeit gegängelt. Seit 2021 wurde ich zur Lieferung von Patienten-Quartalsdokumentationen (insbesondere Gesprächsleistungen der psychosomatischen Grundversorgung) genötigt.
    Die von der Kassenärztlichen Vereinigung verlangte Weitergabe widerspricht jedoch der ärztlichen Schweigepflicht und bedeutet damit einen hochgradigen Verstoß gegen den ärztlichen Eid.
    Die Folge waren Honorarkürzungen von ca. 15.000 Euro pro Quartal und eine nachträgliche Rückzahlung an die KV für das Jahr 2021 in Höhe von 68.000 Euro (vom Sozialgericht entschieden). Das bedeutet für mich eine hochgradige finanzielle Schädigung. Hinzu kamen noch 40.000 Euro Abzug wegen der Nichtteilnahme an der Telematik.
    Im November 2023 gab es ein Disziplinarverfahren der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg gegen mich. Dort erhielt ich eine Verwarnung, künftig die geforderten Gesprächsinhalte zu liefern.

Bemerkenswerte Äußerung des Juristen der Kassenärztlichen Vereinigung:
“ES GEHT HIER NICHT UM INHALTE, SONDERN NUR UM DISZIPLINIERUNG.”

Hinweis zur Verantwortlichkeit

Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.

Name
Dr. med. Martina Herrmann
Fachgebiet
Innere Medizin
Besondere Funktionen
Mitglied in ärztlichen Organisationen: Freie Ärzteschaft, Medi-Verbund, Ärzteverbund Hippokratischer Eid, Ärzte für Aufklärung
Position
Als hausärztliche Internistin niedergelassen in eigener Praxis von April 1991 bis Dezember 2024. Einzelpraxis in Potsdam mit zwei Arzthelferinnen immer am selben Ort. Seit April 1991 Kassenärztin der KV Brandenburg.
Standort
Potsdam, Deutschland
Alter
69 Jahre
Praxis seit
1991
Dokumentiert seit
19.4.2026
Status
Honorarkürzungen über 100.000 €, Zwangsräumung der Praxis, Verfahren laufen
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