Zwei Bekannte hatten innerhalb von 5 Tagen bei einer der beiden Frauen in Miesbach „privat” ein Treffen mit den 20 Kindern von ca. 16 Eltern organisiert. Auf Wunsch der Eltern wurde bei keinem Kind die Impfung durchgeführt; lediglich in einem Fall wurde mit einer Kochsalz-Injektion eine Immunisierung imitiert, bei 2–3 Kindern mittels ätherischer Öle. Es gab Einzelgespräche mit allen Eltern im Beisein ihrer Kinder. Ich hatte jedoch die Impfung unter Einkleben eines Aufklebers von zuvor privat erworbenen MMR-Impfstoffen in vorhandene wie auch neu erstellte Impfbücher bestätigt.
Aufgrund dieser Erfahrung wurde von den beiden ein weiterer Termin anberaumt. Da wir bei der Organisation auf keinen gemeinsamen Nenner kamen und ich ein ungutes Gefühl bekam, hatte ich eine weitere Aktivität abgelehnt. Das war für mich so gesehen gut. Allerdings hatte ich von einer der beiden Frauen erfahren, dass eines der vorgesehenen Kinder von der Polizei zwangsabgeholt wurde, um in der Klinik oder beim Kinderarzt (?) zwangsgeimpft zu werden. Dieses Kind entwickelte im Anschluss eine Lähmung.
Ich möchte an dieser Stelle anführen, dass die Lähmung nicht unbedingt direkte toxische Schädigung durch die Impfung sein muss; im Sinne der 5 biologischen Naturgesetze kann dies nach meiner Ansicht auch ausgelöst sein aufgrund des Sträubekonflikts, welchen das Kind durch den Zwang erlitt. Solch ein Sträubekonflikt kann meines Erachtens auch zu einem juvenilen Diabetes führen.
Allerdings sind mir keine namentlichen und weiteren Informationen zum geschilderten Fall bekannt.Wie ich später erfuhr, hatte eine der beiden organisierenden Frauen wohl auf Facebook mein “Angebot” unter Angabe einer Telefonnummer gepostet (ohne Absprache mit mir!). Dadurch wurden Ermittler darauf aufmerksam. Es kam zur Hausdurchsuchung (wie üblich um 6 Uhr in der Früh) bei der Frau, bei der das Treffen im Mai 2020 stattgefunden hatte. Dabei wurde ihr Smartphone beschlagnahmt, auf dem sich sowohl meine Kontaktdaten als auch die Kontaktdaten aller Eltern befanden. Diese wurden der Reihe nach kontaktiert, mit entsprechenden Konsequenzen. Diesen Sachverhalt erfuhr ich aus dem Strafbefehl – insofern war die Sachlage ohnehin klar.
Zwar hatte ich indirekt von der Hausdurchsuchung im Herbst 2020 erfahren, mir aber dahingehend nichts weiter gedacht, als dass ich schon kontaktiert werden würde, je nach Sachlage – von den Details der Hausdurchsuchung wusste ich bis zu meiner Festnahme nichts.
Keine weiteren Auswirkungen. Lediglich die Anfrage der KV Bayern beim Landgericht Landshut (siehe 14. November 2023).
Jedes Mal, wenn ich wieder mit dem Flixbus nach Deutschland reise und weiß, daß die Kontrollen kommen, wurde ich insbesondere zu Beginn recht unruhig, konnte aber nach außen hin immer gelassen wirken. Ich kann damit aber ganz gut umgehen – ich meide deshalb das Flixbusfahren nicht. Da ich ohnehin seit 2018 teilweise in Kroatien und seit 2021 in Serbien lebe, fühle ich mich dort am wohlsten und am sichersten.
Ich habe zu meinem früheren Wirkungsbereich in Freising nur noch zwei Kontakte, die beide informiert sind. Ansonsten kam kein Kollege auf mich zu. Ich hatte bis 2018 weit über 20 niedergelassene Ärzte im BSD vertreten, die waren darüber sehr froh.
Sind mir keine bekannt. Ich habe selbst auf Radio Okitalk ein knapp zweistündiges Interview gegeben, weil ich mit meiner Erfahrung auch an die Öffentlichkeit gehen wollte.
Auch wenn es für mich als freiheitsliebenden Menschen eine sehr schwere Situation insbesondere in den ersten 2–3 Tagen war, so möchte ich diese Erfahrung nicht missen!
Gleichsam bin ich sehr dankbar, dass ich mit lediglich knapp 3 Wochen im “Hotel Gitterblick” vergleichsweise mild davongekommen bin – verglichen mit anderen Kollegen.
Trotz täglicher Bemühungen konnte mich meine Partnerin kein einziges Mal besuchen, auch kamen meine Briefe an sie sowie an die Familie in den ersten 6 Tagen nach knapp 2 Wochen wieder zu mir zurück – eine Enttäuschung, die erst einmal verarbeitet werden wollte (Begründung: Landshut sei für den Versand nicht zuständig).
Aber letztlich war es die mentale Unterstützung meiner Partnerin sowie einiger weiterer Menschen – u.a. durch Meditation –, die aus meiner Sicht einen wesentlichen Beitrag zur raschen Entlassung leistete.
Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.
Fall #0027
Vorwurf: 57 Maskenbefreiungsatteste – 1 Jahr 10 Monate Bewährung, BGH-bestätigt; Verfassungsbeschwerde anhängig
Fall #0018
Vorwurf: Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gem. § 278 StGB.(aF)
Fall #0022
Vorwurf: Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (21 Impfbefreiungsatteste und 7 Maskenbefreiungsatteste)