Dr. med. Markus Gollmann

Dr. med. Markus Gollmann

Ohne Facharztbezeichnung  ·  Bayern, Deutschland
Verurteilt am 26. Juli 2023 zu sechs Monaten auf Bewährung (20 Tage Untersuchungshaft verbüßt); Bewährungszeit im Juli 2026 abgelaufen.
Fallbericht — Dokumentation

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung wegen „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse” (§ 278 StGB)
  • Zwei Haftbefehle (Amtsgericht München und Amtsgericht Landshut)
  • Festnahme und 20 Tage Untersuchungshaft (JVA Landshut und München-Stadelheim)
  • Hausdurchsuchung bei einer mitbeteiligten Person mit Beschlagnahme ihres Smartphones
  • Telekommunikationsüberwachung

Vorwurf

  • Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 278 StGB. Vorwurf: in 20 Fällen für Kinder eine Masernimpfung bestätigt ohne Durchführung (alle mit persönlichem Kontakt).
  • Verurteilung: 6 Monate auf Bewährung, davon 20 Tage in Untersuchungshaft: 6 Tage in Landshut, 14 Tage in München-Stadelheim.
  • In 4 Fällen dito Corona-Impfung; dieser Vorwurf wurde nach der Verurteilung im obigen Fall aufgehoben.

Was ist tatsächlich passiert?

Zwei Bekannte hatten innerhalb von 5 Tagen bei einer der beiden Frauen in Miesbach „privat” ein Treffen mit den 20 Kindern von ca. 16 Eltern organisiert. Auf Wunsch der Eltern wurde bei keinem Kind die Impfung durchgeführt; lediglich in einem Fall wurde mit einer Kochsalz-Injektion eine Immunisierung imitiert, bei 2–3 Kindern mittels ätherischer Öle. Es gab Einzelgespräche mit allen Eltern im Beisein ihrer Kinder. Ich hatte jedoch die Impfung unter Einkleben eines Aufklebers von zuvor privat erworbenen MMR-Impfstoffen in vorhandene wie auch neu erstellte Impfbücher bestätigt.

Aufgrund dieser Erfahrung wurde von den beiden ein weiterer Termin anberaumt. Da wir bei der Organisation auf keinen gemeinsamen Nenner kamen und ich ein ungutes Gefühl bekam, hatte ich eine weitere Aktivität abgelehnt. Das war für mich so gesehen gut. Allerdings hatte ich von einer der beiden Frauen erfahren, dass eines der vorgesehenen Kinder von der Polizei zwangsabgeholt wurde, um in der Klinik oder beim Kinderarzt (?) zwangsgeimpft zu werden. Dieses Kind entwickelte im Anschluss eine Lähmung.

Ich möchte an dieser Stelle anführen, dass die Lähmung nicht unbedingt direkte toxische Schädigung durch die Impfung sein muss; im Sinne der 5 biologischen Naturgesetze kann dies nach meiner Ansicht auch ausgelöst sein aufgrund des Sträubekonflikts, welchen das Kind durch den Zwang erlitt. Solch ein Sträubekonflikt kann meines Erachtens auch zu einem juvenilen Diabetes führen.
Allerdings sind mir keine namentlichen und weiteren Informationen zum geschilderten Fall bekannt.

Wie ich später erfuhr, hatte eine der beiden organisierenden Frauen wohl auf Facebook mein “Angebot” unter Angabe einer Telefonnummer gepostet (ohne Absprache mit mir!). Dadurch wurden Ermittler darauf aufmerksam. Es kam zur Hausdurchsuchung (wie üblich um 6 Uhr in der Früh) bei der Frau, bei der das Treffen im Mai 2020 stattgefunden hatte. Dabei wurde ihr Smartphone beschlagnahmt, auf dem sich sowohl meine Kontaktdaten als auch die Kontaktdaten aller Eltern befanden. Diese wurden der Reihe nach kontaktiert, mit entsprechenden Konsequenzen. Diesen Sachverhalt erfuhr ich aus dem Strafbefehl – insofern war die Sachlage ohnehin klar.

Zwar hatte ich indirekt von der Hausdurchsuchung im Herbst 2020 erfahren, mir aber dahingehend nichts weiter gedacht, als dass ich schon kontaktiert werden würde, je nach Sachlage – von den Details der Hausdurchsuchung wusste ich bis zu meiner Festnahme nichts.

— Dr. med. Markus Gollmann

Aktueller Stand

  • Urteil vom 26. Juli 2023: sechs Monate auf Bewährung, davon 20 Tage Untersuchungshaft (Landshut bzw. Stadelheim/München) verbüßt
  • Die dreijährige Bewährungszeit ist im Juli 2026 abgelaufen
  • Lebt seit 2018 teilweise in Kroatien, seit 2021 in Serbien
Auswirkungen — Dokumentation

Berufliche Auswirkungen

Keine weiteren Auswirkungen. Lediglich die Anfrage der KV Bayern beim Landgericht Landshut (siehe 14. November 2023).

Finanzielle Auswirkungen

  • Juli 2023: Anwalts‑ und Gerichtskosten in Höhe von 1015,15 €
  • August 2023: 750 € Spende an die gemeinnützige Einrichtung Deutscher Kinderschutzbund e.V., Landesverband Bayern, in München
  • Juni 2024: 10 × 18 € für Telekommunikationsüberwachung (ca. drei Wochen, nachdem er sein Smartphone neu aufgesetzt hatte; als Grund wurde ihm die Ermittlung der Wohnorte der Eltern der von ihm “geimpften” Kinder genannt). Die Kosten der Telekommunikationsüberwachung mussten also selbst getragen werden
  • Ausfall der Teilnahme an einer Prüfungskommission – Einkommenseinbuße von ca. 500 €
  • Ein gebuchtes und bezahltes Seminar (750 €) fand ohne ihn statt
  • Verfallene Konzertkarten für ein dreitägiges Festival – ca. 350 €

Persönliche Auswirkungen

Jedes Mal, wenn ich wieder mit dem Flixbus nach Deutschland reise und weiß, daß die Kontrollen kommen, wurde ich insbesondere zu Beginn recht unruhig, konnte aber nach außen hin immer gelassen wirken. Ich kann damit aber ganz gut umgehen – ich meide deshalb das Flixbusfahren nicht. Da ich ohnehin seit 2018 teilweise in Kroatien und seit 2021 in Serbien lebe, fühle ich mich dort am wohlsten und am sichersten.

Kollegiale Reaktionen

Ich habe zu meinem früheren Wirkungsbereich in Freising nur noch zwei Kontakte, die beide informiert sind. Ansonsten kam kein Kollege auf mich zu. Ich hatte bis 2018 weit über 20 niedergelassene Ärzte im BSD vertreten, die waren darüber sehr froh.

Pressereaktionen

Sind mir keine bekannt. Ich habe selbst auf Radio Okitalk ein knapp zweistündiges Interview gegeben, weil ich mit meiner Erfahrung auch an die Öffentlichkeit gehen wollte.

Ausblick

Auch wenn es für mich als freiheitsliebenden Menschen eine sehr schwere Situation insbesondere in den ersten 2–3 Tagen war, so möchte ich diese Erfahrung nicht missen!

Gleichsam bin ich sehr dankbar, dass ich mit lediglich knapp 3 Wochen im “Hotel Gitterblick” vergleichsweise mild davongekommen bin – verglichen mit anderen Kollegen.

Trotz täglicher Bemühungen konnte mich meine Partnerin kein einziges Mal besuchen, auch kamen meine Briefe an sie sowie an die Familie in den ersten 6 Tagen nach knapp 2 Wochen wieder zu mir zurück – eine Enttäuschung, die erst einmal verarbeitet werden wollte (Begründung: Landshut sei für den Versand nicht zuständig).

Aber letztlich war es die mentale Unterstützung meiner Partnerin sowie einiger weiterer Menschen – u.a. durch Meditation –, die aus meiner Sicht einen wesentlichen Beitrag zur raschen Entlassung leistete.

Chronologie

29.05.2020:
Schein-Durchführung von MMR-Impfungen bei 20 (namentlich 16) Kindern von 10 Eltern
Herbst 2020:
Hausdurchsuchung in der Privatwohnung einer mitbeteiligten Person in Miesbach, Beschlagnahme des Smartphones
27.03.2023:
Haftbefehl des Amtsgerichts München (Fall Miesbach) – ohne sein Wissen und ohne Zustellung an ihn
Zu ähnlichem Zeitpunkt:
Haftbefehl des Amtsgerichts Landshut wegen 4 Fällen unrichtig ausgestellter Gesundheitszeugnisse bezüglich COVID-19 (Fluchtgefahr, da seit Ende April 2018 nicht mehr in Deutschland gemeldet)
06.07.2023:
Festnahme bei einer Flixbus-Kontrolle auf der Reise von Serbien nach München; Vorführung vor den Richter in Landshut, der den Landshuter Haftbefehl aufhebt, während der Münchner bestehen bleibt; Aufnahme in die JVA Landshut
12.07.2023:
Verlegung nach München (Stadelheim); sein Anwalt beantragt eine Verhandlung ohne seine Anwesenheit
26.07.2023:
Entlassung nach knapp drei Wochen Haft; Verzicht auf Widerspruch; Urteil: sechs Monate auf Bewährung
14.11.2023:
Anfrage der KV Bayern an die Staatsanwaltschaft Landshut (Bezug: Schreiben der Kripo Erding vom 06.12.2021); das Landgericht Landshut bittet um Stellungnahme; nach seiner Antwort ist die Angelegenheit abgeschlossen
Hinweis zur Verantwortlichkeit

Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.

Name
Dr. med. Markus Gollmann
Fachgebiet
Ohne Facharztbezeichnung
Zusätzliche Qualifikationen
Naturheilverfahren, Homöopathie
Besondere Funktionen
Journalistische Tätigkeit in kleinem Rahmen in Form von Rundbriefen im persönlichen Umfeld. Nicht nur Gesundheit, sondern auch Geldsystem, Hintergründe und Zusammenhänge zum Weltgeschehen, Glaube und Spiritualität …
Position
2004 bis 2018 als Arzt im Ärztlichen Bereitschaftsdienst mit 120 bis 150 Diensten pro Jahr. Seither nur noch kurzfristig und sporadisch mit 20 bis 40 Nachtdiensten pro Jahr.
Standort
Bayern, Deutschland
Alter
65 Jahre
Praxis seit
1988
Verfolgt seit
November/Dezember 2021
Dokumentiert seit
17.8.2026
Status
Verurteilt am 26. Juli 2023 zu sechs Monaten auf Bewährung (20 Tage Untersuchungshaft verbüßt); Bewährungszeit im Juli 2026 abgelaufen.
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