Bei der Hausdurchsuchung am 17. Februar 2022 gegen 8.00 Uhr öffnete ich die Tür zunächst nicht freiwillig, weil man mir den Durchsuchungsbefehl zuvor nicht ausgehändigt hatte. Nachdem ein Schlüsseldienst die Tür geöffnet hatte, stemmte ich mich kurz dagegen; daraufhin brachten mich drei nicht uniformierte Männer zu Boden, knebelten mich und setzten mich auf einen Stuhl. Erst dann erschien die Staatsanwältin lic. Iur Fabienne Wiget und übergab mir den Durchsuchungsbefehl.
Als Arzt hatte ich die Befugnis, Ivermectin im Off-Label-Use zu verschreiben und abzugeben sowie Maskenatteste auszustellen – besonders bei Kindern nach telefonischer Rücksprache mit den Eltern.
Das Ivermectin gab ich zum Selbstkostenpreis ab: 21 CHF für 100 Tabletten à 6 mg. Zum Vergleich zahlte eine Kollegin über eine Apotheke rund 110 CHF für lediglich vier Tabletten à 3 mg – etwa eine Tagesdosis.
Nach eigenen Angaben keine gesundheitlichen Folgen. Er beschreibt die Zeit als einschneidenden inneren und äußeren Entwicklungsprozess, in dem er viele Menschen kennengelernt habe. Belastend war die Entfremdung im familiären Umfeld. Seine ehemalige Frau und die beiden Töchter haben sich von ihm abgewendet sich alle impfen lassen. Die Trennung fand aber schon vor Covid statt.
Ein Teil seiner früheren Studienkollegenn, alles Praxisärzte und einer in der Pharma, haben sich von ihm abgewendet und durch die Impfungen sehr gut verdient. Zugleich erhielt er sehr gute Unterstützung aus dem Kreis kritischer Ärzte, insbesondere von der Ärztevereinigung Aletheia und Dr. med. Andreas Heisler sowie Dr. med. Thomas Binder.
In der lokalen Presse der Innerschweiz gab es wenig Resonanz. In maßnahmenkritischen und alternativen Medien wurde über seinen Fall berichtet; zudem sprach er auf mehreren Demonstrationen.
Ich würde wieder genauso handeln, denn ich fühle mich dem Hippokratischen Eid verpflichtet. Die ganze Covid-Zeit muss aufgeklärt werden, und die Verantwortlichen auf allen Ebenen müssen endlich Rechenschaft ablegen und Verantwortung übernehmen.
Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.
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