Dr. med. Manuel Albert

Dr. med. Manuel Albert

Anästhesiologie (FMH)  ·  Frenkendorf, Schweiz
Zweitinstanzlich schuldig gesprochen (Kantonsgericht Schwyz, 24.02.2026); Geldstrafe 29.700 CHF auf Bewährung – Weiterzug ans Bundesgericht möglich, sobald die Urteilsbegründung vorliegt
Fallbericht — Dokumentation

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung
  • Kammeranwaltliche Strafverfolgung
  • Hausdurchsuchung

Vorwurf

  • Ursprünglicher Hauptvorwurf: Ausstellung angeblich unrichtiger ärztlicher Zeugnisse (Maskenbefreiungsatteste) – mangels Beweises eingestellt
  • Verurteilung wegen illegaler Einfuhr eines in der Schweiz nicht zugelassenen Heilmittels (Ivermectin aus Indien, vom Zoll aufgehalten). Der Vorwurf lautet illegale Einfuhr und Abgabe von in der Schweiz nicht zugelassenen Heilmitteln.
  • Verurteilung wegen Hinderung einer Amtshandlung bei der Hausdurchsuchung

Was ist tatsächlich passiert?

Bei der Hausdurchsuchung am 17. Februar 2022 gegen 8.00 Uhr öffnete ich die Tür zunächst nicht freiwillig, weil man mir den Durchsuchungsbefehl zuvor nicht ausgehändigt hatte. Nachdem ein Schlüsseldienst die Tür geöffnet hatte, stemmte ich mich kurz dagegen; daraufhin brachten mich drei nicht uniformierte Männer zu Boden, knebelten mich und setzten mich auf einen Stuhl. Erst dann erschien die Staatsanwältin lic. Iur Fabienne Wiget und übergab mir den Durchsuchungsbefehl.

Als Arzt hatte ich die Befugnis, Ivermectin im Off-Label-Use zu verschreiben und abzugeben sowie Maskenatteste auszustellen – besonders bei Kindern nach telefonischer Rücksprache mit den Eltern.

Das Ivermectin gab ich zum Selbstkostenpreis ab: 21 CHF für 100 Tabletten à 6 mg. Zum Vergleich zahlte eine Kollegin über eine Apotheke rund 110 CHF für lediglich vier Tabletten à 3 mg – etwa eine Tagesdosis.

— Dr. med. Manuel Albert

Aktueller Stand

  • Zweitinstanzliches Urteil des Kantonsgerichts Schwyz vom 24. Februar 2026: in allen Punkten schuldig gesprochen
  • Geldstrafe von 29.700 CHF, Vollzug bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben
  • Zuzüglich Verfahrenskosten (erste Instanz 4.526,20 CHF; Berufungsverfahren 4.640 CHF)
  • Die schriftliche Urteilsbegründung stand zum Zeitpunkt des Fragebogens noch aus; erst danach ist ein Weiterzug ans Bundesgericht möglich
Auswirkungen — Dokumentation

Berufliche Auswirkungen

  • Keine – zum Zeitpunkt der Verfolgung bereits pensioniert

Finanzielle Auswirkungen

  • Anwaltskosten von bisher rund 30.000 CHF
  • Geldstrafe von 29.700 CHF (auf Bewährung) zuzüglich Verfahrenskosten

Persönliche Auswirkungen

Nach eigenen Angaben keine gesundheitlichen Folgen. Er beschreibt die Zeit als einschneidenden inneren und äußeren Entwicklungsprozess, in dem er viele Menschen kennengelernt habe. Belastend war die Entfremdung im familiären Umfeld. Seine ehemalige Frau und die beiden Töchter haben sich von ihm abgewendet sich alle impfen lassen. Die Trennung fand aber schon vor Covid statt.

Kollegiale Reaktionen

Ein Teil seiner früheren Studienkollegenn, alles Praxisärzte und einer in der Pharma, haben sich von ihm abgewendet und durch die Impfungen sehr gut verdient. Zugleich erhielt er sehr gute Unterstützung aus dem Kreis kritischer Ärzte, insbesondere von der Ärztevereinigung Aletheia und Dr. med. Andreas Heisler sowie Dr. med. Thomas Binder.

Pressereaktionen

In der lokalen Presse der Innerschweiz gab es wenig Resonanz. In maßnahmenkritischen und alternativen Medien wurde über seinen Fall berichtet; zudem sprach er auf mehreren Demonstrationen.

Ausblick

Ich würde wieder genauso handeln, denn ich fühle mich dem Hippokratischen Eid verpflichtet. Die ganze Covid-Zeit muss aufgeklärt werden, und die Verantwortlichen auf allen Ebenen müssen endlich Rechenschaft ablegen und Verantwortung übernehmen.

Chronologie

September 2021:
Beginn der Ausstellung von Maskenbefreiungsattesten für Patienten mit medizinischer Indikation, besonders Kinder
08.12.2021:
Vorladung bei Swissmedic wegen der Einfuhr von in der Schweiz nicht zugelassenem Ivermectin; die Vorladung wurde am Vorabend per SMS abgesagt
17.02.2022:
Wohnungsdurchsuchung; Beschlagnahme von Patientendaten, EDV, Mobiltelefon und Medikamenten
24.05.2024:
Einstellungsverfügung zum Vorwurf des mehrfachen unrichtigen ärztlichen Zeugnisses
14.02.2025:
Vorladung vor das Bezirksgericht Höfe wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz und Hinderung einer Amtshandlung
18.02.2025:
Urteil des Bezirksgerichts Höfe
24.02.2026:
Verhandlung und Urteil vor dem Kantonsgericht Schwyz (zweite Instanz)
ausstehend:
Schriftliche Urteilsbegründung des Kantonsgerichts Schwyz
Hinweis zur Verantwortlichkeit

Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.

Name
Dr. med. Manuel Albert
Fachgebiet
Anästhesiologie (FMH)
Besondere Funktionen
Mitarbeit in der Drogenprävention an verschiedenen Schulen.
Position
Anästhesist, zuletzt tätig am Spital Schwyz. Berufsausübung seit 1982; seit 2020 pensioniert.
Standort
Frenkendorf, Schweiz
Alter
72 Jahre
Praxis seit
1982
Verfolgt seit
17.02.2022
Dokumentiert seit
17.7.2026
Status
Zweitinstanzlich schuldig gesprochen (Kantonsgericht Schwyz, 24.02.2026); Geldstrafe 29.700 CHF auf Bewährung – Weiterzug ans Bundesgericht möglich, sobald die Urteilsbegründung vorliegt
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