Disziplinarverfahren der Ärztekammer, da der Beschuldigte “fälschlicherweise behauptete, die COVID-Impfung stelle eigentlich eine Gentherapie dar, sie verhindere keine Infektionen mit dem SARS-CoV2-Virus, sie weise bei Kindern ein eindeutig negatives Nutzen-Risiko-Profil auf, die Imfpung habe keinen Einfluss auf die Verbreitung von COVID-19 und diese senke zwar nicht die Mortalität bei COVID-19 erhöhe jedoch die Gesamtmortalität”.
Verletzung der Berufspflicht nach 5 53 Abs 1 ÄrzteG
iVm 55 1, 2 Abs 1 und 2 Verordnung Arzt und Öffentlichkeit und
Disziplinarvergehendes 5 136 Abs 1 Z 1 und 2 ÄrzteG
Ich habe im Nov. 2021 einen öffentlichen Brief an den österreichischen Gesundheitsminister geschrieben, wo ich die Coronamaßnahmen kritisiert habe, die Impfung als Gentherapie bezeichnet habe und auf ihre schlechte Wirkung bzw. ihre Gefahren aufmerksam gemacht habe.
Anlass war der Lockdown für Ungeimpfte und die damit einhergehende Diskriminierung meiner Tochter.
Zweite mündliche Verhandlung am Wiener Verwaltungsgericht am 30.3.26
Anwaltskosten bisher ca. 5000.-
Anfänglich Schlafstörungen, jetzt eher gestärkt und in der vollen Kraft.
Einzelne Kollegen haben sich solidarisiert. Mehrheitlich jedoch Distanzierung, auch von langjährigen Berufspartnern.
Wurde zu einem “Talk im Hangar” bei Servus TV eingeladen.
Mehrere alternative Medien (Report 24, TKP, etc.) haben über meinen offenen Brief berichtet
Ich würde wieder so handeln. Ich habe viel aus dieser Situation gelernt und bin gestärkt aus der sog. Coronakrise hervorgegangen
Zitat aus dem Einleitungsbeschluss:
Der Disziplinaranwalt wirft dem Disziplinarbeschuldigten Folgendes vor:
Der Disziplinarbeschuldigte hat im November 2021 einen offenen Brief an den Gesundheitsminister veröffentlicht, in dem er diesem eine Diskriminierung von impfunwilligen Menschen vorwirft sowie sich gegen eine Impfpflicht und Zugangsbeschränkungen ausspricht.
Er untermauert dies mit „Fakten“, die zusammengefasst zum Ausdruck bringen sollen, dass die COVID-19-Infektion im Vergleich zur Schutzimpfung weniger gefährlich ist. Die Schutzimpfung wird als „Gentherapie“ bezeichnet und u.a. behauptet, dass für junge gesunde Menschen, insbesondere für Kinder, COVID-19 eine vergleichsweise banale Erkrankung darstelle. Die COVID-Schutzimpfung verhindere keine Infektionen, auch nicht die Übertragung des Virus auf andere Menschen, sie habe eindeutig ein negatives Nutzen-Risiko-Profil bei Kindern. Eine Impfung von Kindern sei daher verantwortungslos. Bei den Zulassungsstudien seien gravierende Fehler gemacht worden, die Impfung sei nicht sicher und die Nebenwirkungen seien wesentlich häufiger als bei allen anderen derzeit verwendeten Impfstoffen. Viele seiner Kollegen hätten schlechte Erfahrungen mit der Impfung gemacht, insbesondere habe er schon dutzende Fälle von Nebenwirkungen festgestellt (Tinnitus, 2 Parästhesien an Extremitäten, Rheumaschübe, Herzmuskelentzündungen, Dysmennorhoe, Fehlgeburten, chronic fatigue syndrom, etc.). Spätere Schädigungen seien auch noch vollkommen unbekannt. Die Impfung senke nicht die Mortalität bei COVID-19, erhöhe jedoch die Gesamtmortalität.
Diese Behauptungen widersprechen den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.
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