Dr. med. Katrin Kessler

Dr. med. Katrin Kessler

Allgemeinmedizin  ·  Hassloch, Deutschland
Vier Verurteilungen, siebte Anklage steht aus – Praxis im Oktober 2025 geschlossen
Fallbericht — Dokumentation

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung
  • Kammeranwaltliche Strafverfolgung
  • Disziplinarverfahren (Ärztekammer)
  • Doppelbestrafung im selben Sachverhalt (Bad Dürkheim und Mainz)
  • Vier Praxisbegehungen durch Gesundheits‑ und Ordnungsamt
  • Zwei Praxisdurchsuchungen durch die Kriminalpolizei
  • Betretungsverbot in einem Pflegeheim
  • Praxisaufgabe (durch Erschöpfung und Rufschädigung)
  • Öffentliche Diskreditierung
  • Drei Hackerangriffe

Vorwurf

  • Hinweisschild an der Praxiswand: ich fordere Patienten nicht persönlich zum Tragen einer Maske auf – es reicht, wenn die Politik das tut
  • „Zu viel Aufklärung”: 30 Minuten faktenbasierte Aufklärung vor der Impfung seien zu viel und würden „negativ wirken”
  • Impfaufklärung ohne anschließende Impfung – an einem Tag, an dem ein Urologie-Professor uns den Impfstoff vom Vortag verbraucht hatte, sodass nicht alle einbestellten Patienten rechtzeitig abgesagt werden konnten
  • Zusätzliche Enthaftungserklärung zum offiziellen Aufklärungszettel – meine Formulierung, die Impfung gleiche der Teilnahme an einem Experiment mit ungewissem Ausgang, sei „nicht korrekt” und damit unzulässig
  • Wartezimmerstühle ohne 1,50 m Abstand – angelastet nur mir, nicht meinem dafür eigentlich zuständigen Praxispartner; Begründung: ich hätte „eine andere Gesinnung”
  • Angeblich nicht ordnungsgemäß durchgeführte Leichenschau (Pyjamahose nur heruntergezogen, nicht ausgezogen) – bundesweit der einzige Fall mit Anklage
  • „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse” – ursprünglich wegen eines Knöllchens über 15 € in Paderborn (übersehene elektronische Parkscheibe). Ich hatte einen Rechtsanwalt dabei, der sogar eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hat. Statt einer Klärung beim Amt wurde es gleich ans Gericht weitergegeben.

Was ist tatsächlich passiert?

Seit März 2020 bin ich sieben verschiedenen Verfahren ausgesetzt – vier Verurteilungen sind rechtskräftig, das siebte Verfahren steht noch aus (Stand Anfang 2026). Die Vorwürfe reichen von einem Hinweisschild an meiner Praxiswand über Wartezimmerstühle ohne 1,50 m Abstand bis zur „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse” wegen einer übersehenen Parkscheibe in Paderborn. Im Folgenden erläutere ich aus meiner Sicht, was tatsächlich passiert ist.

Praxis-Hinweisschild. An meiner Praxiswand hing ein Zettel, mit dem ich zum Ausdruck bringen wollte, dass ich mich selbst nicht am Maskenzwang beteiligen würde – ohne damit die Vorgaben der Politik auszuhebeln. Ich habe nicht behauptet, dass in meiner Praxis das Gesetz nicht gelte; ich habe lediglich klargestellt, dass ich mich persönlich an diesen Vorgaben nicht beteiligen wollte, weil ich sie für rechtlich nicht korrekt hielt. Was passiert, wenn jemand maskenbedingt ohnmächtig wird und stürzt – wie es in meiner Praxis tatsächlich vorkam? Ich habe stets persönlich Anamnese und Untersuchung durchgeführt. Wir hatten zusätzlich unseren Diabetes-Schulungsraum als Wartezimmer freigegeben, sodass jeder Patient ausreichend Abstand halten konnte.

Wegen dieses Zettels gab es vier Praxisbegehungen durch jeweils vier Personen vom Gesundheits‑ und Ordnungsamt – auch dann noch, als mein Mitarbeiter den Zettel bereits beim ersten Mal entfernt hatte. Bei jeder dieser Begehungen war auch die Leiterin des Gesundheitsamts persönlich anwesend, obwohl sie zur selben Zeit weder Patienten noch Ärzte Fragen zu den über 5 000 Seiten Corona-Verordnungen beantworten konnte, die wir während der Pandemie zugesandt bekamen – ohne Markierungen, was sich jeweils geändert hatte. Parallel dazu schrieb das Gesundheitsamt meinen Praxispartner per E-Mail an, ob er beurteilen könne, ob ich geistig zurechnungsfähig sei. Das fiel in eine Zeit, in der einzelne Politiker öffentlich über Präventivhaft für „Corona-Leugner” diskutierten.

Derselbe Sachverhalt wurde doppelt geahndet – einmal vor einem Gericht in Bad Dürkheim, ein zweites Mal vor dem Berufsgericht der Ärztekammer in Mainz.

Wartezimmerstühle. Mir wurde angelastet, dass die Stühle in meiner damaligen Gemeinschaftspraxis keinen Abstand von 1,50 m gehabt hätten. Mein Praxispartner – eigentlich für die Ausstattung verantwortlich – wurde nicht verurteilt. Begründung: ich hätte „eine andere Gesinnung”. Strafe: 15.000 €.

Impfaufklärung. Mir wurde vorgeworfen, ich hätte mit 30 Minuten faktenbasierter Aufklärung „zu viel” aufgeklärt – und dass das „negativ wirke”. An einem Tag, an dem wir keinen Impfstoff hatten (eine andere Praxis hatte unseren am Vortag verbraucht), wurde mir „Aufklärung ohne Impfung” angelastet, weil wir die einbestellten Patienten nicht alle rechtzeitig absagen konnten. Eine zusätzliche Enthaftungserklärung, die ich zum offiziellen Aufklärungszettel verteilte und in der ich die Impfung als Teilnahme an einem Experiment mit ungewissem Ausgang bezeichnete, sei „nicht korrekt” und damit unzulässig.

Leichenschau. Wegen einer Pyjamahose, die nicht ganz ausgezogen, sondern nur heruntergezogen war, kam es zu einer Anklage – 5.000 € Strafe, ohne Gerichtsverhandlung, ohne Möglichkeit der Berufung. Es ist der bundesweit einzige solche Fall, obwohl laut einem Artikel im Ärzteblatt selbst weniger als 25 Prozent der Leichen vollständig entkleidet werden, laut Angaben mehrerer Bestatter sogar weniger als drei Prozent. Vorgaben zur Leichenschau sind im Übrigen Leitlinien, die definitionsgemäß nicht detailgenau zu erfüllen sind.

Parkscheibe Paderborn – und was daraus wurde. In Paderborn parken Elektroautos kostenlos. Ich hatte mein E-Auto dort ordnungsgemäß abgestellt – mit aktivierter elektronischer Parkscheibe an der Seitenscheibe (sie aktiviert sich automatisch, sobald das Fahrzeug steht). Anwesend war ein anwaltlicher Zeuge, der das ordnungsgemäße Parken beobachten konnte und später eine eidesstattliche Erklärung abgab. Trotzdem stellte mir die Mitarbeiterin der Verkehrsüberwachung ein Knöllchen über 15 € aus, weil sie die seitlich angebrachte Parkscheibe übersehen hatte. Das Ordnungsamt ging weder auf meine Einwände noch auf die eidesstattliche Erklärung ein und brachte den Fall vor Gericht.

In der Nacht vor der Verhandlung hatte ich eine schwere Magen-Darm-Grippe. Ich rief morgens beim Gericht an und fragte, ob die Verhandlung verlegt werden könne, falls ich ein Attest einreichen würde – was bejaht wurde. Ich fuhr trotz der Erkrankung zu meinem Hausarzt im Nachbarort, der mich nach Anamnese und persönlicher Untersuchung krankschrieb, und reichte die Krankschreibung beim Gericht ein. Ich habe also weder ein Attest noch ein Gesundheitszeugnis ausgestellt – ich war die Kranke; mein Hausarzt hatte mir bescheinigt, dass ich nicht reisefähig bin.

Daraus wurde eine Strafanzeige formuliert – und plötzlich ging es nicht mehr um die 15 €, sondern um eine Tagessatz-Strafe auf Grundlage meines gesamten Gehalts und um den Status der Vorbestraften. Die Anklage trug – fälschlicherweise – den Titel „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse”. Mein Hausarzt, der mich nach Anamnese und persönlicher Untersuchung krankgeschrieben hatte, wurde ebenfalls angeklagt.

Der Paderborner Richter rief mich später in der Praxis in Hassloch an – vorgeblich, um einen Arzttermin zu vereinbaren – und behauptete später, im Hintergrund meine Stimme erkannt zu haben. Mit mir gesprochen oder mich gesehen hatte er nie. Vor Gericht in Neustadt an der Weinstraße räumte er schließlich ein, dass er meine Stimme gar nicht kennt.

Pikant: Genau das, was man mir vorwarf – eine ärztliche Bescheinigung zu nutzen, um nicht zur Verhandlung erscheinen zu müssen – hat über mehr als zwei Jahre eine Mitarbeiterin desselben Paderborner Gerichts getan. Sie war als Zeugin von Paderborn nach Speyer geladen und reichte über diesen Zeitraum laufend Atteste ein mit einer mysteriösen Erkrankung, die eine vierstündige Zugfahrt verhindere – bei einer achtstündigen Vollzeit-Arbeit jedoch offenbar nicht auftrete.

Bei der eigentlichen Gerichtsverhandlung – gut zwei Jahre später – war zudem ein Kriminalkommissar aus Ludwigshafen als Zeuge geladen, der mit dem Knöllchen-Fall überhaupt nichts zu tun hatte. Wieder dasselbe Muster: mehrere Fälle in einer Akte gesammelt, ohne sie sauber voneinander zu trennen.

Im Ergebnis: Freispruch.

Praxisdurchsuchungen und -begehungen. Es gab in den Jahren 2020–2022 zwei Praxisdurchsuchungen durch die Kriminalpolizei. Die zweite kam sechs Monate nach Einstellung eines Verfahrens in Berlin: Eine langjährige Patientin mit chronischem Asthma war von mir per Maskenattest befreit. Die Berliner Polizei hatte ihr das Attest im Bus weggenommen, weil ihre Maske nicht zu 100 Prozent korrekt saß; das Berliner Verfahren wurde Monate später eingestellt. Sechs Monate nach dieser Einstellung kam dennoch die Kriminalpolizei zur Durchsuchung in Hassloch und verlangte die komplette Patientenakte – was ich aus datenschutzrechtlichen Gründen für rechtswidrig halte. Eine spätere Vorladung in Ludwigshafen wurde nach meiner Rückfrage an den verantwortlichen Kommissar nicht weiterverfolgt; der Kommissar gab später schriftlich an, ich hätte „Schwurbler-Einstellungen”.

Daneben gab es eine Praxisbegehung wegen eines Patienten mit chronischem Asthma, der sich an Demonstrationsorganisationen beteiligt hatte. Alle ihn betreffenden Vorgänge in der Praxis waren mit Anamnese und Befund ordentlich dokumentiert.

Theodor-Friedrich-Haus. Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Fernsehen erklärt hatte, dass man bei einer nächsten Pandemie mit alten Menschen nicht erneut so verfahren würde, schrieb ich der Heimleitung des Theodor-Friedrich-Hauses, ob es nicht angeraten sei, die Maskenpflicht für die Bewohner zu lockern. Daraufhin überzeugte die Heimleitung von einem Tag auf den nächsten 32 von 34 Patienten, den Arzt zu wechseln, und sprach mir ein Betretungsverbot aus.

Ärztekammer-Verfahren. Vor Gericht in Neustadt verlor ich gegen die Ärztekammer Rheinland-Pfalz: ich sei ständig – „minütlich” – dafür verantwortlich, dass die Patienten im Wartezimmer Maske trügen. Mein Gemeinschafts-Praxispartner wurde nicht verurteilt – obwohl auch seine Patienten im selben Wartezimmer saßen.

Verfassungsbeschwerde – und ihre Aushebelung. Gegen die erste 15.000-Euro-Verurteilung wegen des Praxis-Hinweisschilds legte ich Verfassungsbeschwerde ein und gewann. Die Ärztekammer hätte mir das gezahlte Geld zurückerstatten müssen – stattdessen wurde ich fünf Wochen später wegen identischem Sachverhalt erneut zu 15.000 Euro verurteilt. Die zweite Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nach acht Monaten zurückgewiesen. Im Ergebnis blieb es bei einer einmaligen Zahlung von 15.000 Euro – der Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht war damit faktisch wirkungslos.

Hackerangriffe. Während der gesamten Zeit gab es drei Hackerangriffe auf mich.

— Dr. med. Katrin Kessler

Aktueller Stand

  • Vier Verurteilungen rechtskräftig
  • Siebte Anklage anhängig (Stand Anfang 2026); die Verfolgung läuft seit März 2020
  • Praxis im Oktober 2025 geschlossen
  • Kassenzulassung zurückgegeben
  • Kein Einkommen, kein Arbeitslosengeld, keine Rente; Auswanderung geplant
Auswirkungen — Dokumentation

Berufliche Auswirkungen

  • Verlust von rund 50 Prozent der Patienten nach einem halbseitigen Artikel in der „Rheinpfalz” und einer Sendung des SWR
  • Maximale körperliche und psychische Erschöpfung nach sieben Verfahren
  • Praxis im Oktober 2025 geschlossen – wirtschaftlich deutlich angeschlagen, aber nicht ruiniert; Hauptgrund waren Rufschädigung und psychische Erschöpfung
  • Kein laufendes Einkommen seitdem, kein Arbeitslosengeld, keine Rente
  • Abgabe der Kassenzulassung

Finanzielle Auswirkungen

  • Patientenrückgang durch Rufschädigung
  • Anwaltskosten bisher rund 17.000 €
  • Verlust des Praxiseinkommens

Persönliche Auswirkungen

  • Schlafstörungen, depressive Episoden
  • Sozialer Rückzug nach negativer Medienberichterstattung
  • Ehekrise bis hin zur Trennung
  • Auswanderung geplant

Kollegiale Reaktionen

  • Zwei Kollegen haben sich solidarisiert; mehrheitlich jedoch Distanzierung – auch von langjährigen Praxispartnern
  • Die Hausärzteschaft Hassloch hat mich per offiziellem Schreiben aus dem hausärztlichen Vertretungsdienst ausgeschlossen – was bedeutet, dass eine niedergelassene Ärztin sieben Tage pro Woche von 7 bis 19 Uhr für ihre Patienten erreichbar sein muss

Pressereaktionen

  • „Die Rheinpfalz” brachte einen halbseitigen Artikel mit der Überschrift „Ärztin aus Hassloch stellt unrichtige Gesundheitszeugnisse aus” – jeder in Hassloch wusste sofort, wer gemeint war
  • Der SWR brachte eine Radiosendung mit gleichem Inhalt
  • Ein geplanter Beitrag in der „Aktuellen Stunde” des SWR konnte durch eine Samstag-Abend-Aktion meines Anwalts verhindert werden
  • „Die Rheinpfalz” berichtete später auch über den Prozess wegen des Paderborner Knöllchens – allerdings nicht über die kafkaeske Substanz des Falls und meinen Freispruch, sondern in gewohnter negativer Konnotation als „Schwurblerärztin”

Ausblick

Ich würde nicht wieder in gleichem Ausmaß so handeln. Meine Patientinnen und Patienten hatten ein Recht auf individuelle ärztliche Beurteilung, und ich hatte die Pflicht, ihnen diese zu geben – aber nur wenige wussten dies zu schätzen.

Ich wünsche mir, dass diese Dokumentation dazu beiträgt, dass die Öffentlichkeit erfährt, was Ärztinnen und Ärzten in diesem Land widerfahren ist – und dass sich so etwas nicht wiederholt.
Vor allem wünsche ich mir die Erkenntnis bei den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie selbst am Ende der Nahrungskette stehen: Wenn sie sich nicht mehr für verfolgte Ärztinnen und Ärzte einsetzen, dann bleiben ihnen nur noch diejenigen, die einen enormen finanziellen Profit mit der Pandemie gemacht haben – und wieder machen werden.

Chronologie

März 2020:
Beginn der Verfolgung
2020–2022:
Mehrere Praxisbegehungen durch Gesundheits‑ und Ordnungsamt – davon vier konkret wegen des Wandzettels (mit jeweils vier Personen, einschließlich der Leiterin des Gesundheitsamts) – sowie eine wegen eines Patienten mit chronischem Asthma, der sich an Demonstrationsorganisationen beteiligt hatte
2020–2022:
Zwei Praxisdurchsuchungen durch die Kriminalpolizei
2020–2022:
Mail des Gesundheitsamts an meinen Praxispartner mit der Frage, ob er beurteilen könne, ob ich „geistig zurechnungsfähig” sei – in der Phase öffentlicher Präventivhaft-Diskussion gegen „Corona-Leugner”
2020–2022:
Doppelbestrafung im selben Sachverhalt (Wandzettel) – Verfahren in Bad Dürkheim und vor dem Berufsgericht der Ärztekammer in Mainz; 15.000 € Ordnungsgeld ohne mündliche Anhörung
2021/22:
Verfassungsbeschwerde gegen die 15.000-Euro-Verurteilung – gewonnen. Die Ärztekammer hätte rückerstatten müssen; stattdessen erfolgte fünf Wochen später eine erneute Verurteilung zu 15.000 € im identischen Sachverhalt
2022:
Zweite Verfassungsbeschwerde eingelegt; nach acht Monaten vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen
2022:
Schreiben an die Heimleitung des Theodor-Friedrich-Hauses mit dem Vorschlag einer Lockerung der Maskenpflicht für Bewohner – daraufhin Wechsel von 32 von 34 Patienten, Betretungsverbot
2023:
5.000 € Bußgeld wegen angeblich nicht ordnungsgemäß durchgeführter Leichenschau – ohne Gerichtsverhandlung, ohne Berufungsmöglichkeit
2023:
Verfahren gegen die Ärztekammer Rheinland-Pfalz wegen Wartezimmer-Masken verloren (Praxispartner mit identischem Sachverhalt nicht verurteilt) – Begründung: ich sei „minütlich” dafür verantwortlich
2024:
Verfahren wegen „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse” – Auslöser: in Paderborn übersehene elektronische Parkscheibe (15 €). Ich hatte selbst kein Attest ausgestellt, sondern eine Krankschreibung meines Hausarztes wegen Magen-Darm-Infekt eingereicht
Oktober 2025:
Praxisschließung; Kassenzulassung zurückgegeben
Hinweis zur Verantwortlichkeit

Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.

Name
Dr. med. Katrin Kessler
Fachgebiet
Allgemeinmedizin
Zusätzliche Qualifikationen
Diabetologin DDG
Besondere Funktionen
Ehemalige Professorin für Gesundheitswissenschaften, SRH Karlsruhe • Geschäftsführerin GESUND ERFOLGREICH
Position
Inhaberin einer Hausarztpraxis (bis Oktober 2025) mit zuvor vier, später zwei angestellten Arzthelferinnen und rund 1.000 Stammpatienten
Standort
Hassloch, Deutschland
Alter
59 Jahre
Praxis seit
1996
Verfolgt seit
März 2020
Dokumentiert seit
4.5.2026
Status
Vier Verurteilungen, siebte Anklage steht aus – Praxis im Oktober 2025 geschlossen
Kennen Sie diesen Fall?

Helfen Sie uns, die Dokumentation zu vervollständigen.

Informationen einreichen

Weitere Fälle

Dr. med. Björn Riggenbach Fall #0031
Dr. med. Björn Riggenbach
Allgemeinmedizin · Neuchâtel, Schweiz

Vorwurf: Dreijähriges Praxisverbot, Hausdurchsuchung und Bußen – wegen Maskenattesten nach persönlicher Untersuchung, Demonstr…

Dreijähriges Praxisverbot in Neuenburg und Waadt seit August 2023; standesrechtliches Verfahren offen
Dr. med. Thomas Külken Fall #0003
Dr. med. Thomas Külken
Allgemeinmedizin · Staufen i. Br., Deutschland

Vorwurf: Ausstellung von 16 Maskenbefreiungsattesten angeblich ohne persönliche Untersuchung

Verurteilt, Berufungsverhandlung ausstehend. Neue Anklage, drohender Entzug der Approbation
Dr. med. Carola Javid- Kistel Fall #0002
Dr. med. Carola Javid- Kistel
Allgemeinmedizin · Duderstadt, Deutschland

Vorwurf: 16 Maskenbefreiungsatteste bei angeblich unzureichender Diagnose ausgestellt, Ausstellung von Impfunfähigkeitsbeschei…

Verurteilt zu 1 Jahr und 2 Monate auf Bewährung, totales Berufsverbot