Dr. med. Heinrich Fiechtner

Dr. med. Heinrich Fiechtner

Innere Medizin · Hämatologie und Onkologie  ·  Stuttgart, Deutschland
Berufung 2025 verworfen, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig; weitere Verfahren offen, Geldstrafen über 86.000 €
Fallbericht — Dokumentation

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung
  • Kammeranwaltliche Strafverfolgung
  • Berufsgerichtliche Verfahren
  • Verwaltungsverfahren
  • Beschlagnahme persönlicher Gegenstände
  • Erkennungsdienstliche Behandlung
  • Öffentliche Diskreditierung
  • Namentliche Erwähnung im Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg
  • Internationale Reisebeschränkungen

Vorwurf

Ärztlicher Kern:
  • Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) wegen Maskenattesten
  • Berufsrechtliche Vorwürfe wegen Maskenattesten
Weitere – überwiegend politische Äußerungs‑ und Versammlungsdelikte (Vorwürfe):
  • Beleidigung
  • Volksverhetzung
  • Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
  • Verstöße gegen das Versammlungsrecht
  • Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz
  • Verwahrungsbruch
  • Hausfriedensbruch
  • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Was ist tatsächlich passiert?

Die gegen mich gerichteten Verfahren stehen nach meiner Auffassung in unmittelbarem Zusammenhang mit meiner politischen Tätigkeit als Gemeinderat und Landtagsabgeordneter, meiner öffentlichen Kritik an der Corona-Politik sowie meiner Tätigkeit als Arzt während der Corona-Zeit. Insbesondere die Kritik an Lockdowns, Demonstrationsverboten, Maskenzwang und den als Impfungen bezeichneten Präparaten führte zu einer Vielzahl strafrechtlicher, berufsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Verfahren.

Während der gesamten Corona-Zeit blieb meine Praxis geöffnet. Ich schloss niemanden aufgrund seines Impfstatus aus. Nach Untersuchung stellte ich Maskenatteste aus, wenn ich dies medizinisch für gerechtfertigt hielt; ebenso Impfunfähigkeitsbescheinigungen. Diese Entscheidungen traf ich nicht als Politiker. Ich traf sie als Arzt. Mein Maßstab war der einzelne Patient – nicht die politische Vorgabe, nicht die öffentliche Stimmung, nicht die Angst vor Sanktionen.

Die als Impfungen bezeichneten Präparate verabreichte ich zu Beginn der Kampagne – ausschließlich nach ausführlicher Aufklärung über bekannte Risiken, offene Fragen und fehlende Langzeitdaten. Als sich nach meinem Eindruck ein Teil der befürchteten Nebenwirkungen bestätigte, stellte ich die Anwendung ein und widmete mich Menschen, die gesundheitliche Beschwerden damit in Verbindung brachten.

Ich habe stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt – entsprechend meinem Verständnis des ärztlichen Ethos und meinem Glauben an Jesus Christus.

— Dr. med. Heinrich Fiechtner

Aktueller Stand

  • Umfangreichstes Verfahren (Az. 38 NBs 2 Js 61063/19): seine Berufung verworfen, die Berufung der Staatsanwaltschaft – die eine Haftstrafe angestrebt hatte – zurückgenommen; das Urteil ist damit nach knapp einem Jahr rechtskräftig. Beschwerde, Revision und Anhörungsrüge blieben erfolglos
  • Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig
  • Berufsgerichtliches Verfahren der Ärztekammer: in der Berufung (Juli 2024) Bußgeld von 750 € zuzüglich über 2.500 € Gebühren
  • Weitere Straf-, Berufs‑ und Verwaltungsverfahren noch anhängig
  • Bislang verhängte Geldstrafen summieren sich auf mehr als 86.000 €
Auswirkungen — Dokumentation

Berufliche Auswirkungen

  • Rückgang von Patientenüberweisungen
  • Wirtschaftliche Einbußen
  • Erhebliche Belastung der Praxistätigkeit
  • Berufsrechtliche Verfahren

Finanzielle Auswirkungen

  • Hohe Anwalts‑ und Gerichtskosten
  • Bislang verhängte Geldstrafen über 86.000 €
  • Weitere Verfahren mit möglichen Sanktionen im fünfstelligen Bereich anhängig
  • Einnahmeverluste durch Rückgang von Zuweisungen

Persönliche Auswirkungen

  • Langjährige psychische Belastung
  • Hypertensive Krise
  • Schlaganfall mit Sehbeeinträchtigung
  • Laufende Rehabilitation

Kollegiale Reaktionen

Teils Solidarität, teils erhebliche Distanzierung. Insbesondere die Kritik an den als Impfungen bezeichneten Präparaten führte zu Konflikten innerhalb der Ärzteschaft; teils wurde kritisiert, dass ich diese Präparate überhaupt verabreicht hatte – was ausschließlich nach ausführlicher Aufklärung und auf ausdrücklichen Wunsch der Patienten geschah.

Pressereaktionen

Vielfältige regionale und überregionale Berichterstattung, teils kritisch oder ablehnend. Später internationale Berichterstattung, insbesondere durch The Gateway Pundit.

Ausblick

Trotz aller Verfahren, aller Rückschläge und aller gesundheitlichen Belastungen habe ich nicht vor, mich aus dem öffentlichen Leben zurückzuziehen. Nach Abschluss meiner Rehabilitation habe ich zum 1. Juli 2026 eine neue Hausarztpraxis eröffnet.

Ich habe stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt – entsprechend meinem Verständnis des ärztlichen Ethos und meinem Glauben an Jesus Christus. Mein Ziel bleibt eine Medizin, die sich am einzelnen Menschen orientiert: eine Medizin der Verantwortung, eine Medizin des Gewissens.

Der Satz, der meinem Bericht den Titel gegeben hat, beschreibt meine Haltung bis heute: „Hier stehe ich, ich kann nicht anders.“

Chronologie

2014:
Wahl in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
2016:
Wahl in den Landtag Baden-Württemberg
Januar–März 2020:
Intensive Beschäftigung mit den Berichten über die neue Erkrankung; im Verlauf grundlegender Wandel der Einschätzung der staatlichen Corona-Politik
April 2020:
Erste Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in Stuttgart; Rede im Landtag gegen coronabedingte Einschränkungen parlamentarischer Arbeit mit einer Häkelmaske als Persiflage auf den Maskenzwang; Verweisung aus dem Plenarsaal
24.06.2020:
Zweite Entfernung aus dem Landtag nach einer Rede – unter unmittelbarer körperlicher Gewaltanwendung durch Polizeibeamte, die ihn aus dem Plenarsaal heraustrugen
Sommer/Herbst 2020:
Reden und Auftritte auf Demonstrationen in Stuttgart, Berlin, Frankfurt, Wiesbaden, Erfurt, München und weiteren Städten
18.11.2020:
Teilnahme an den Protesten gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Berlin
2020–2021:
Ausstellung von Maskenattesten und Impfunfähigkeitsbescheinigungen nach ärztlicher Untersuchung
2021:
Zunehmende berufsrechtliche Beschwerden und Ermittlungen
2022:
Namentliche Erwähnung im Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg als Vertreter einer sogenannten „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“
November 2022:
Beginn des umfangreichsten Strafverfahrens vor dem Amtsgericht Stuttgart; Beschlagnahme des Mobiltelefons; Anordnung, das Gerät erforderlichenfalls mit unmittelbarem Zwang über die Gesichtserkennung zu entsperren
März 2023:
Im ersten großen Strafverfahren Verurteilung zu 485 Tagessätzen (72.500 €)
Dezember 2023:
Verurteilung zu 90 Tagessätzen (13.500 €) durch das Amtsgericht Stuttgart
2023–2024:
Fortsetzung zahlreicher Straf-, Berufs‑ und Verwaltungsverfahren
Februar 2024:
Erstinstanzliche Verhandlung vor dem Berufsgericht der Ärztekammer – Verurteilung zu 1.500 € Bußgeld (wegen einer beanstandeten Diagnose sowie wegen „Bedrohung”); ein dritter Vorwurf (angeblich fehlende Masken in der Praxis) entfiel, da der Anzeigenerstatter als Zeuge nicht erschien
Juli 2024:
Berufungsverfahren vor dem Berufsgericht; Verurteilung nur noch in einem Punkt – Bußgeld 750 €, zuzüglich über 2.500 € Gebühren
März–Juni 2025:
Berufungsverfahren vor dem Landgericht Stuttgart
23.06.2025:
Verwerfung seiner Berufung vor dem Landgericht Stuttgart
danach:
Rücknahme der Berufung durch die Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe angestrebt hatte; das Urteil erlangt nach knapp einem Jahr Rechtskraft
2. Halbjahr 2025:
Zurückweisung von Revision und Anhörungsrüge
2025:
Internationale Berichterstattung (The Gateway Pundit)
2026:
Schlaganfall und Rehabilitation
01.07.2026:
Eröffnung einer neuen Hausarztpraxis
Weitere Informationen

Verfassungsschutz

Im Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg des Jahres 2022 wurde ich namentlich erwähnt – als prominenter Vertreter einer sogenannten „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates”. Als Grundlage dienten unter anderem Veröffentlichungen, in denen ich Aussagen der jüdischen Holocaust-Überlebenden Vera Sharav verbreitet hatte.

Für mich war dies einer der bemerkenswertesten Vorgänge der gesamten Corona-Zeit: Eine Holocaust-Überlebende warnte öffentlich vor autoritären Entwicklungen, ein gewählter Abgeordneter verbreitete diese Aussagen – und wurde daraufhin im Verfassungsschutzbericht erwähnt.

Strafverfahren und staatliche Maßnahmen

Im Verlauf der folgenden Jahre wurde ich mit einer Vielzahl strafrechtlicher, berufsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Verfahren konfrontiert. Die Vorwürfe betrafen politische Äußerungen, Demonstrationen, soziale Medien, Atteste, Satire und parlamentarische Redebeiträge. Bereits vor den großen Strafverfahren wurden zahlreiche Bußgeld‑ und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen mich geführt, die erhebliche finanzielle Belastungen und einen erheblichen Zeitaufwand verursachten.

Im März 2023 wurde ich im ersten großen Strafverfahren zu 485 Tagessätzen verurteilt; die Gesamtstrafe belief sich auf 72.500 Euro. Nach meiner Erinnerung bezeichnete die Vorsitzende Richterin die Höhe dieser Summe selbst als außergewöhnlich, ja absurd – verhängte sie jedoch gleichwohl. Im Dezember 2023 folgte vor dem Amtsgericht Stuttgart eine weitere Verurteilung zu 90 Tagessätzen beziehungsweise 13.500 Euro.

Das Hauptverfahren erlangte schließlich nach knapp einem Jahr Rechtskraft: Meine Berufung wurde verworfen, und die Staatsanwaltschaft – die eine Haftstrafe angestrebt hatte – nahm ihre eigene Berufung zurück. Beschwerde, Revision und Anhörungsrüge blieben erfolglos. Gegen das Urteil läuft inzwischen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Mehrere weitere Verfahren sind noch offen; die Prozess-, Anwalts‑ und Gerichtskosten wachsen fortlaufend an.

Im November 2022 begann das umfangreichste Strafverfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart. Während dieser Zeit wurde mein Mobiltelefon beschlagnahmt. Später fand sich in den Akten eine staatsanwaltschaftliche Anordnung, wonach erforderlichenfalls unmittelbarer Zwang eingesetzt werden durfte, um das Gerät über die Gesichtserkennung zu entsperren. Der Beschluss sah dabei ausdrücklich vor, dass mein Kopf fixiert und meine Augenlider geöffnet werden könnten. Dieser Vorgang gehörte zu den verstörendsten Erlebnissen meines Lebens.

Staatsanwaltschaftliche Anordnung
Staatsanwaltschaftliche Anordnung

Berufsgerichtliches Verfahren der Ärztekammer

Parallel lief ein Verfahren vor dem Berufsgericht der Ärztekammer, mit einer Verhandlung im Februar 2024 und dem Berufungsverfahren im Juli 2024. Gegen mich standen drei Vorwürfe:

  • Patienten hätten in meiner Praxis keine Masken getragen – der Anzeigenerstatter und Zeuge war zur Verhandlung jedoch plötzlich „krank”.
  • die Verwendung einer angeblich falschen Diagnose: „Mascara ipse morbus” – eine auf den Pathologen Arne Burkhardt zurückgehende Formulierung für das Beschwerdebild, das durch das Bedecken von Mund und Nase entstehen kann.
  • „Bedrohung”, weil ich in einem Attest für ein Grundschulkind formuliert hatte, dass eine Person, die das Kind dennoch zum Tragen einer Maske zwingt, dadurch gegebenenfalls Sanktionen zu erleiden hätte.

In erster Instanz wurde ich wegen der beanstandeten Diagnose und der „Bedrohung” zu einem Bußgeld von 1.500 € verurteilt. In der Berufungsinstanz blieb nur der letzte Vorwurf bestehen – Bußgeld 750 €, zuzüglich Gebühren von über 2.500 €.

Hinweis zur Verantwortlichkeit

Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.

Name
Dr. med. Heinrich Fiechtner
Fachgebiet
Innere Medizin · Hämatologie und Onkologie
Zusätzliche Qualifikationen
Palliativmedizin, Notfallmedizin
Besondere Funktionen
  • Mitbegründer der ambulanten Palliativversorgung Stuttgart
  • Langjährige Tätigkeit in der Palliativmedizin
  • Langjähriger Sprecher der niedergelassenen internistischen Onkologen in Baden-Württemberg
  • Mitglied des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart (2014–2019)
  • Mitglied des Landtags Baden-Württemberg (2016–2021)
  • Initiator eines Akteneinsichtsausschusses zum Klinikum Stuttgart
  • Fortbildungs‑ und Vortragstätigkeit in Onkologie und Palliativmedizin
Position
Niedergelassener Facharzt für Hämatologie und Onkologie mit eigener Praxis in Stuttgart (2000 bis April 2026). Approbation 1987; zuvor unter anderem am Klinikum Stuttgart tätig.
Standort
Stuttgart, Deutschland
Alter
65 Jahre
Praxis seit
2000
Verfolgt seit
2019
Dokumentiert seit
2.7.2026
Status
Berufung 2025 verworfen, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig; weitere Verfahren offen, Geldstrafen über 86.000 €
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