Die Atteste entsprachen meiner ärztlichen Überzeugung und dem Genfer Gelöbnis.
Es waren keine Zeugnisse über jemandes Gesundheitszustand, sondern Atteste zur Atemschädlichkeit der Masken. Dafür waren eine körperliche Untersuchung oder eine Krankheit als Voraussetzung nicht erforderlich.
Auch unsere Berufsordnung verlangt in § 25 nicht zwingend eine Untersuchung, sondern dass Ärzte “mit der notwendigen Sorgfalt verfahren und nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung aussprechen.”
Letztinstanzliches Urteil 29.08.2023:
90 Tagessätze zu 50 € für 18 Monate auf Bewährung.
Diese ist problemlos seit März 2025 vorbei.
November 2020: Aufhebungsvertrag mit dem MVZ, das ich 9 Jahre zuvor mitbegründet hatte, um eine Kündigung zu vermeiden.
Seitdem privat aktiv wie in “Qualifikationen” und “Besondere Funktionen” rechts beschrieben.
Stärkung meines Glaubens an Jesus Christus, der wollte, dass ich Menschen befreites Atmen ermögliche und mich vor Schlimmerem bewahrte.
Die regionale Tageszeitung berichtete im November 2021 mit dem reißerischen Titel “Razzia bei Ratsherr”, als ich in den Stadtrat kam.
Des Weiteren schrieb sie über die Verhandlungen, bei denen der Chefredakteur dabei war. Tenor: Falsche Gesundheitszeugnisse.
Trotz allem würde ich wieder so handeln. Ich wünsche mir, dass diese Dokumentation dazu beiträgt, dass die Öffentlichkeit erfährt, was Ärztinnen und Ärzten in diesem Land widerfahren ist – und dass sich so etwas nicht wiederholt.
Patienten, denen Günther Riedl Maskenatteste ausstellte, haben ihm zahlreiche Dankesschreiben geschickt – Geschichten voller Erleichterung, Freude und wiedergewonnener Freiheit:
In seinem Rundbrief nach der ersten Gerichtsverhandlung schildert Günther Riedl seine Erfahrungen und bedankt sich für die breite Unterstützung:
Das vollständige Plädoyer der Verteidigung in der Verhandlung am 29. August 2023 am Amtsgericht:
Nach dem abschließenden Urteil zieht Günther Riedl Bilanz und richtet sich ein letztes Mal an seine Unterstützer:
Die Zeitung berichtet nach dem Urteil:
Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.
Fall #0034
Vorwurf: Strafverfahren wegen eines einzelnen Maskenattests von 2020 – Praxisdurchsuchung 2022, Einstellung nach § 153a StPO g…
Fall #0024
Vorwurf: Vorwurf der Steuerhinterziehung – Strafbefehl ohne mündliches Hauptverfahren, seit über vier Jahren kein Gerichtsverf…
Fall #0020
Vorwurf: Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gem. § 278 StGB.