Im Februar 2022 erhielt ich per Einschreiben eine Aufforderung des Kantonalen Amts für Gesundheit Zürich, vorgeworfene “Falschaussagen” auf meiner Praxis-Homepage medizinfeminin.ch zu entfernen – verbunden mit der Androhung aufsichtsrechtlicher Konsequenzen, ausdrücklich auch eines Approbationsentzugs.
Jeder einzelne der auf der Homepage dargestellten Punkte war mit einer oder mehreren wissenschaftlichen Referenzen belegt – im Unterschied zu den pauschalen Vorwürfen und Behauptungen der Gesundheitsdirektion. Nach Rücksprache mit mehreren Juristen habe ich die vom Amt beanstandeten Texte dennoch entfernt.
Im Januar 2024 stellte ich einen Feststellungsantrag – auf Rechtmäßigkeit der wissenschaftlichen Texte, auf Rechtswidrigkeit des Publikationsverbots und auf konkrete Begründung des Verbots – sowie parallel einen Datenschutzantrag auf Akteneinsicht und Auskunft über die Datenverarbeitung nach EMRK. Beide Anträge wurden abgelehnt: der Feststellungsantrag im Februar 2024 wegen “zeitlich verwirkter Anfechtungsbefugnis”, der Datenschutzantrag im April 2024 wegen “fehlenden Zusammenhangs” mit dem zwischenzeitlich eingelegten Rekurs. Auch der Rekurs selbst wurde von der Gesundheitsdirektion abgelehnt.
Die Androhung aufsichtsrechtlicher Konsequenzen durch das kantonale Amt für Gesundheit – aufgrund lächerlicher Behauptungen und Unterstellungen – hat ein bleibendes politisches Unwohlsein bei mir ausgelöst. Deshalb wollte ich 2024 die Situation klären, was misslang. Das untergründige Bedrohungsgefühl ist geblieben.
Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.
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