Dr. med. Dorin Ritzmann

Dr. med. Dorin Ritzmann

Gynäkologie und Geburtshilfe  ·  Dietikon, Schweiz
Rekurs vom März 2024 von der Gesundheitsdirektion abgelehnt; beanstandete Texte bleiben entfernt
Fallbericht — Dokumentation

Art der Verfolgung

  • Aufsichtsrechtliche Maßregelung durch die Kantonale Gesundheitsdirektion Zürich
  • Androhung des Approbationsentzugs
  • Faktisches Publikationsverbot für die beanstandeten Inhalte der Praxis-Homepage

Vorwurf

  • „Falsche” Darstellung von Fakten zu Impfungen sowie zum Nutzen und zu den Auswirkungen der Anti-Covid-Maßnahmen auf der Praxis-Homepage medizinfeminin.ch
  • Aufforderung des Kantonalen Amts für Gesundheit Zürich (Februar 2022), die beanstandeten Texte zu entfernen, unter Androhung aufsichtsrechtlicher Konsequenzen bis hin zum Approbationsentzug

Was ist tatsächlich passiert?

Im Februar 2022 erhielt ich per Einschreiben eine Aufforderung des Kantonalen Amts für Gesundheit Zürich, vorgeworfene “Falschaussagen” auf meiner Praxis-Homepage medizinfeminin.ch zu entfernen – verbunden mit der Androhung aufsichtsrechtlicher Konsequenzen, ausdrücklich auch eines Approbationsentzugs.

Jeder einzelne der auf der Homepage dargestellten Punkte war mit einer oder mehreren wissenschaftlichen Referenzen belegt – im Unterschied zu den pauschalen Vorwürfen und Behauptungen der Gesundheitsdirektion. Nach Rücksprache mit mehreren Juristen habe ich die vom Amt beanstandeten Texte dennoch entfernt.

Im Januar 2024 stellte ich einen Feststellungsantrag – auf Rechtmäßigkeit der wissenschaftlichen Texte, auf Rechtswidrigkeit des Publikationsverbots und auf konkrete Begründung des Verbots – sowie parallel einen Datenschutzantrag auf Akteneinsicht und Auskunft über die Datenverarbeitung nach EMRK. Beide Anträge wurden abgelehnt: der Feststellungsantrag im Februar 2024 wegen “zeitlich verwirkter Anfechtungsbefugnis”, der Datenschutzantrag im April 2024 wegen “fehlenden Zusammenhangs” mit dem zwischenzeitlich eingelegten Rekurs. Auch der Rekurs selbst wurde von der Gesundheitsdirektion abgelehnt.

— Dr. med. Dorin Ritzmann

Aktueller Stand

  • Rekurs gegen die Verfügung vom Februar 2024 durch die Gesundheitsdirektion abgelehnt
  • Beanstandete Texte bleiben von der Homepage entfernt
  • Approbation nach derzeitigem Stand nicht entzogen, das untergründige Bedrohungsgefühl ist aber geblieben
Auswirkungen — Dokumentation

Berufliche Auswirkungen

  • Keine beruflichen Auswirkungen – die Praxistätigkeit wird unverändert fortgeführt

Finanzielle Auswirkungen

  • Anwaltskosten rund 3.000 CHF

Persönliche Auswirkungen

  • Starke emotionale Belastung
  • Die familiäre Erinnerung an das Berufsverbot für jüdische Ärzte 1933 und an die Vorladung ihres Großvaters in Deutschland wirkt als zusätzliche Belastung

Kollegiale Reaktionen

  • Solidarität ihrer Praxispartnerin
  • Große Unterstützung im Corona-Narrativ-kritischen Umfeld

Pressereaktionen

  • Einzelne Vorträge und positives Echo im Corona-Narrativ-kritischen Umfeld

Ausblick

Die Androhung aufsichtsrechtlicher Konsequenzen durch das kantonale Amt für Gesundheit – aufgrund lächerlicher Behauptungen und Unterstellungen – hat ein bleibendes politisches Unwohlsein bei mir ausgelöst. Deshalb wollte ich 2024 die Situation klären, was misslang. Das untergründige Bedrohungsgefühl ist geblieben.

Chronologie

Februar 2022:
Aufforderung per Einschreiben durch das Kantonale Amt für Gesundheit Zürich, vorgeworfene „Falschaussagen” auf der Homepage medizinfeminin.ch zu entfernen – unter Androhung aufsichtsrechtlicher Konsequenzen einschließlich des Approbationsentzugs
Februar 2022:
Nach Rücksprache mit mehreren Juristen Entfernung der vom Amt beanstandeten Texte
Januar 2024:
Feststellungsantrag – auf Rechtmäßigkeit der wissenschaftlichen Texte, auf Rechtswidrigkeit des Publikationsverbots und auf konkrete Begründung des Verbots
Januar 2024:
Datenschutzantrag – Akteneinsicht und Auskunft über Datenerhebung, -speicherung, -verarbeitung, -weitergabe und Datenschutz-Verantwortung nach EMRK
26.02.2024:
Ablehnung des Feststellungsantrags wegen zeitlich verwirkter Anfechtungsbefugnis und „fraglicher Verfügung”
22.03.2024:
Rekurs gegen die Ablehnung
10.04.2024:
Ablehnung des Datenschutzantrags wegen fehlenden Zusammenhangs mit dem Rekurs
2024:
Ablehnung des Rekurses durch die Gesundheitsdirektion
Hinweis zur Verantwortlichkeit

Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.

Name
Dr. med. Dorin Ritzmann
Fachgebiet
Gynäkologie und Geburtshilfe
Zusätzliche Qualifikationen
Phytotherapie (SMGP), medizinische Hypnose (SMSH), psychosomatische und psychosoziale Medizin (APPM)
Besondere Funktionen
Wissenschaftliche Forschung, Artikel und Reviews (CMR). Fortbildungstätigkeit in Phytotherapie und manueller Medizin seit 1996.
Position
CEO einer frauenärztlichen Doppelpraxis in Dietikon mit rund 7.000 Patientinnen. Berufsausübung seit 1989, in der jetzigen Praxis seit 2002.
Standort
Dietikon, Schweiz
Alter
66 Jahre
Praxis seit
1989
Verfolgt seit
Februar 2022 (Einschreiben-Aufforderung des Kantonalen Amts für Gesundheit Zürich)
Dokumentiert seit
7.6.2026
Status
Rekurs vom März 2024 von der Gesundheitsdirektion abgelehnt; beanstandete Texte bleiben entfernt
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