Ich habe grundsätzlich alle Patienten persönlich untersucht und die Atteste auf Grundlage vielseitiger medizinischer Befunde – unter anderem COPD, Asthma und Angststörungen – ausgestellt. Alle Atteste entsprachen ärztlichen Kriterien. Ich hielt mich dabei stets an das Genfer Gelöbnis, den Nürnberger Codex und an die Menschenrechte.
Von Juni 2020 bis Januar 2025 zog sich die Verfolgung über unzählige Schritte hin – durch den Kantonsarzt, die Sanitätspolizei und die Ärztekammer. Es gab eine Hausdurchsuchung in meiner Praxis, Befragungen meiner Patienten durch die Behörden und Verhörsbedrohungen gegenüber meinen Mitarbeiterinnen. Eine Anhörung meiner Person wurde mir verweigert. Alle Verfahren wurden rein administrativ geführt – ich wurde verurteilt, ohne dass es jemals zu einer Gerichtsverhandlung gekommen wäre.
2022 fiel eine meiner Mitarbeiterinnen wegen psychischer Erkrankung dauerhaft aus – Folge der aggressiven behördlichen Belastung. Im August 2023 wurde mir die Praxisbewilligung in den Kantonen Neuenburg und Waadt für drei Jahre entzogen. Seit September 2023 führe ich die Praxis am selben Ort weiter, allerdings nur noch als Komplementärtherapeut, ohne Rezeptur‑ und Zeugnisrecht.
Meine Begleitung der Patienten war durch und durch von medizinischen Gesichtspunkten geprägt. Berufsethisch hätte ich nicht anders handeln können.
Trotz der grassierenden Unverhältnismäßigkeit meiner Verfolgung sind durch diese Krise viele unwahrscheinlich positive Beziehungen entstanden – Beziehungen, für die ich dankbar bin, die neue Möglichkeiten des Zusammenlebens aufzeigen und konstruktive Fragen zur Zukunft auslösen. Krisen können extrem belastend sein, aber auch Auslöser von neuen Zielen und ungeahnten Möglichkeiten.
Ich brauche keine zermürbenden Rekursverfahren und keine Abrechnung mit meinen Verfolgern. Ihr Handeln wird seine Folgen haben – dessen bin ich gewiss.
Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.
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