Dr. Bianca Witzschel verfügt als Fachärztin für Allgemeinmedizin und zusätzlich als Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie über fachärztliches Sonderwissen zu Wirkstoffen und ihren Risiken. Aus dieser Kompetenz heraus hat sie die sogenannten Anti-Corona-Maßnahmen und insbesondere die modRNA-Injektionen von Beginn an kritisch hinterfragt – so, wie ihr Beruf es von ihr verlangt.
Das Landgericht Dresden hat in seinen Urteilsgründen zwar anerkannt, dass sie ihre Patienten schützen wollte, sich aber nach Einschätzung ihrer Verteidigung nicht ansatzweise damit auseinandergesetzt, ob und inwieweit ihr Handeln – gerade aufgrund ihres fachärztlichen Sonderwissens – gerechtfertigt oder zumindest entschuldigt sein könnte.
[Eine persönliche Stellungnahme von Frau Dr. Witzschel ist zurzeit nicht möglich, da sie in der JVA Chemnitz einsitzt. Ergänzungen zu ihrer eigenen Perspektive können über den Wahlverteidiger RA Wilfried Schmitz eingereicht werden.]
Soweit öffentlich sichtbar, überwiegt unter namentlich auftretenden Ärztinnen und Ärzten die Solidarität mit Dr. Witzschel. Kollegen, die sich öffentlich distanziert oder verurteilend geäußert hätten, sind im Netz nicht zu finden.
Eine namentliche Verurteilung durch ärztliche Standesorganisationen im konkreten Fall Witzschel ist öffentlich nicht dokumentiert. Die Sächsische Landesärztekammer hatte bereits 2020 – vor Beginn des Verfahrens – in einer allgemeinen Pressemitteilung auf die Sorgfaltsanforderungen des § 25 der Berufsordnung hingewiesen und sogenannte Gefälligkeitsatteste ohne gesicherte ärztliche Diagnose als nicht berufsrechtsgemäß bezeichnet. Diese allgemeine Position bildet den berufsrechtlichen Rahmen, auf den sich die Strafverfolgung beruft. Die Bundesärztekammer und weitere Kammern haben zum Fall Witzschel keine öffentliche Stellungnahme abgegeben.
Der Fall Dr. Bianca Sabine Witzschel hat bundes‑ und international Aufsehen erregt. Die Berichterstattung fällt zwischen Mainstream‑ und alternativen Medien sehr unterschiedlich aus:
Am 10. Januar 2026 kritisierte US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. öffentlich die strafrechtliche Verfolgung kritischer Ärzte in Deutschland. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigte noch am selben Tag die deutsche Justiz – nur wenige Wochen später wurde der Haftantritt von Dr. Witzschel durchgesetzt.
Vorwiegend übernehmen sie die Urteilsrezeption der Staatsanwaltschaft. t-online überschrieb seine Berichterstattung mit der diskreditierenden Einordnung Reichsbürger-Ärztin, der Radeburger Anzeiger dokumentierte den Prozess als Hochsicherheits-Saal. Die Bildagentur imago-images bietet eine Foto-Serie zum Prozess an.
Frau Dr. Witzschel steht aktuell beruflich und wirtschaftlich vor dem Nichts. Aber sie hat ein sehr loyales privates Umfeld, das immer für sie da ist und auch nach ihrer Haftentlassung alles tun wird, damit sie ihr weiteres Leben in Freiheit unter würdigen Bedingungen neu gestalten kann.
Zu gegebener Zeit wird die Öffentlichkeit gebeten, ihren Neuanfang zu unterstützen. Wie das möglich sein wird, wird Frau Dr. Witzschel dann sicherlich nach Absprache mit ihrem privaten Umfeld bekannt machen.
Weiterführende Informationen zum Fall – und dazu, wie die Verteidigung unterstützt werden kann – finden sich unter folgenden Adressen:
Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.
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