Anonyme Meldung #0043

Anonyme Meldung #0043

Allgemeinmedizin, Psychotherapeutische Medizin  ·  Hamburg, Deutschland
Rufschädigende Rüge der Ärztekammer (500 €) – Klage dagegen anhängig
Fallbericht — Dokumentation

Art der Verfolgung

  • Kammeranwaltliche Strafverfolgung (Rüge der Ärztekammer)
  • Öffentliche Diskreditierung

Vorwurf

Angeblich unzureichende Dokumentation zu einer Impfunfähigkeitsbescheinigung – ausgestellt für eine panische und bereits stark durch eine andere Impfung vorgeschädigte Person. Daraufhin Rüge durch die Ärztekammer, gegen die die Klage noch läuft.

Was ist tatsächlich passiert?

Ich habe die Patientin ausführlich untersucht und anamnestiziert und fachgruppenspezifisch-üblich dokumentiert und auf Grundlage medizinischer Befunde (Angststörung, Allergie, bereits bekannter Impffolgeschaden, Augenstörung, Migräne u.a.) eine Impfunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Die Atteste entsprachen meiner ärztlichen Überzeugung und dem Genfer Gelöbnis.

— Anonyme Meldung #0043

Aktueller Stand

  • Rufschädigende Rüge der Ärztekammer mit einem Bußgeld von 500 €
  • Klage dagegen eingereicht,Verfahren schwebend
Auswirkungen — Dokumentation

Berufliche Auswirkungen

  • Zeitaufwand und Ärger
  • Motivationsverlust
  • Viele Telefonate mit der panischen Patientin

Finanzielle Auswirkungen

  • Anwaltskosten, die die Höhe der Rüge weit übersteigen

Persönliche Auswirkungen

  • Angst und Motivationsverlust, überhaupt noch Patienten zu behandeln und sich damit den Risiken der Verfolgung auszusetzen – dazu Schlafstörungen, Blutdrucksteigerungen, Nachtschweiße und depressive Episoden; Entwicklung von Burnout-Symptomen
  • Verlust des Vertrauens in einen fairen Umgang der Ärztekammern und Gerichte; die Erfahrung, dass viele Ärzte unfair behandelt und verurteilt wurden, lässt das Vertrauen in den Rechtsstaat verschwinden
  • Es manifestiert sich die Überzeugung, in einem totalitären System gelandet zu sein, in dem Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht mehr gelten
  • Das ärztliche Berufsrecht (§§ 2–4), wonach Ärzte gegebenenfalls auch gegen staatliche Weisungen auf der Seite der Patienten stehen müssen, wird als Farce erlebt
  • Ein Auswanderungsplan wird gefasst (noch nicht abgeschlossen); Vorziehen der Berentung um mindestens 8 Jahre

Kollegiale Reaktionen

Sie hat darüber nicht gesprochen, da andere weit schlimmer betroffen waren.

Pressereaktionen

Der geschilderte Vorfall ist nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Wegen der Verbreitung von Flugblättern zur Aufklärung über die Impffolgen wurde sie jedoch von einer bundesweiten Tageszeitung namentlich genannt und als angeblich rechtsradikal geframt – was absurd ist, aber ihrem Ruf geschadet hat.

Wegen der Flugblätter versuchte darüber hinaus eine weitere Ärztekammer, gegen sie vorzugehen (Januar/Februar 2022); dies gelang jedoch nicht, da sie alle Aussagen im Flugblatt mit Quellen belegt hatte – was die Kammer nicht davon abhielt, sie dennoch einschüchtern zu wollen.

Ausblick

Trotz allem würde ich wieder so handeln. Zum einen muss die Öffentlichkeit erfahren, welche Gefahren mittlerweile bekannt sind. Zum anderen hatten meine Patienten ein Recht auf individuelle ärztliche Beurteilung, und ich hatte die Pflicht, ihnen diese zu geben.

Ich wünsche mir, dass diese Dokumentation dazu beiträgt, dass die Öffentlichkeit erfährt, was Ärztinnen und Ärzten in diesem Land widerfahren ist – und dass sich so etwas nicht wiederholt und dass die Therapiefreiheit der Ärzte sogar grundgesetzlich verankert wird! Sonst sind Menschenleben nichts mehr wert!

Chronologie

Januar 2022:
Ausstellung einer Impfunfähigkeitsbescheinigung aus medizinischen Gründen für eine im Pflegebereich tätige Patientin
Januar 2022:
Das Krankenhaus missachtet gleich zweimal den Datenschutz und gibt die Bescheinigung zunächst an die eigene Personalstelle, die die Pflegende sofort einbestellt, unter Druck setzt und mit Kündigung droht; zusätzlich übermittelt es Daten an die Ärztekammer, was ebenfalls den Datenschutz missachtet
Februar 2022:
Das Krankenhaus beschwert sich bei der Ärztekammer über die Impfunfähigkeitsbescheinigung und äußert sich dabei bereits unsachlich und ehrenrührig, sie sei „angeblich einschlägig bekannt” – ohne sie zu kennen, sie kontaktiert oder die eigenen Quellen offengelegt zu haben
Februar 2022:
Die Pflegende ist weiterhin panisch, verlässt fluchtartig das Land und kehrt erst nach Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zurück
September 2022:
Die Ärztekammer erteilt eine Rüge mit einem Bußgeld von 500 €
Oktober 2022:
Klage gegen die Rüge, da sie sich nichts habe zuschulden kommen lassen; seither ist nichts weiter geschehen
Hinweis zur Verantwortlichkeit

Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.

Name
Anonyme Meldung #0043
Fachgebiet
Allgemeinmedizin, Psychotherapeutische Medizin
Zusätzliche Qualifikationen
Naturheilverfahren, Homöopathie
Besondere Funktionen
Mehrere Veröffentlichungen
Position
Inhaberin einer Allgemeinarztpraxis
Standort
Hamburg, Deutschland
Alter
66 Jahre
Praxis seit
1986
Verfolgt seit
Februar 2022
Dokumentiert seit
23.8.2026
Status
Rufschädigende Rüge der Ärztekammer (500 €) – Klage dagegen anhängig
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