Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gem. § 278 StGB. Vorwurf: 22 Maskenbefreiungsatteste ohne persönliche Untersuchung ausgestellt zu haben.
Ich habe mit allen 22 Patienten persönlich gesprochen und eine gründliche Anamnese erhoben. 13 von ihnen habe ich in der Praxis
untersucht. Die Atteste wurden auf Grundlage medizinischer Befunde ausgestellt. Besonders bei den Kindern war die Symptomatik so schwerwiegend, dass auch ohne eine Untersuchung zweifelsfrei klar wurde, dass sie keine Maske mehr tragen durften. Die Atteste entsprachen meiner ärztlichen Überzeugung, dem Stand der Wissenschaft und dem Genfer Gelöbnis.
Trotz allem würde ich wieder so handeln. Meine Patienten hatten ein Recht auf individuelle ärztliche Beurteilung, und ich hatte die Pflicht, ihnen diese zu geben. Ich wünsche mir, dass diese Dokumentation dazu beiträgt, dass die Öffentlichkeit erfährt, was Ärztinnen und Ärzten in diesem Land widerfahren ist – und dass sich so etwas nicht wiederholt.
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