Alle Atteste enthielten den expliziten Hinweis, dass sie ohne persönliche Untersuchung ausgestellt wurden, da eine persönliche Untersuchung zur Feststellung des Befreiungsgrundes nicht erforderlich war. Alle Atteste waren zudem nur vorläufig und wiesen darauf hin, dass sie innerhalb eines halben Jahres amtsärztlich bestätigt werden müssen. Die Atteste entsprachen meiner ärztlichen Überzeugung und dem Genfer Gelöbnis.
Alle Aussagen, die die Universität als “unwissenschaftlich” eingestuft und mir zur Kündigung vorgehalten hat, waren durch öffentlich verfügbare epidemiologische Zahlen und Studien belegt. Ein Verstoß gegen die COVID-Vorschriften der Universität hat nicht stattgefunden und konnte im arbeitsrechtlichen Verfahren auch nicht belegt werden.
Nicht aufgeben in dieser verrückten Zeit. Ich würde nichts anders machen. Therapiefreiheit, Patientenautonomie, Recht und Freiheit müssen wieder hergestellt werden. Von der Mehrheit der Ärzteschaft bin ich tief enttäuscht – ich schäme mich manchmal, Arzt zu sein.
Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.
Fall #0001
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Fall #0025
Vorwurf: Sieben parallele Verfahren – von Maskenverweigerung über „zu viel" Impfaufklärung bis zu „unrichtigen Gesundheitszeug…
Fall #0008
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