Dr. med. Andreas Sönnichsen

Dr. med. Andreas Sönnichsen

Innere Medizin und Allgemeinmedizin  ·  Salzburg, Österreich
Strafverfahren rechtskräftig freigesprochen; mehrere Disziplinarverfahren der Ärztekammer offen, zwei Geldstrafen, Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof anhängig
Fallbericht — Dokumentation

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung (rechtskräftiger Freispruch in zweiter Instanz)
  • Rund zehn Disziplinarverfahren der Ärztekammer
  • Kündigung der Universitätsprofessur an der Medizinischen Universität Wien
  • Öffentliche Diskreditierung

Vorwurf

  • Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 55 Ärztegesetz (Österreich)
  • COVID-Impfbefreiungsatteste und Masernimpfbefreiungsatteste – ausgestellt ohne persönliche Untersuchung
  • Kündigungsgrund seitens der Universität: angeblich unwissenschaftliche Aussagen sowie angeblicher Verstoß gegen die COVID-Vorschriften der Universität

Was ist tatsächlich passiert?

Alle Atteste enthielten den expliziten Hinweis, dass sie ohne persönliche Untersuchung ausgestellt wurden, da eine persönliche Untersuchung zur Feststellung des Befreiungsgrundes nicht erforderlich war. Alle Atteste waren zudem nur vorläufig und wiesen darauf hin, dass sie innerhalb eines halben Jahres amtsärztlich bestätigt werden müssen. Die Atteste entsprachen meiner ärztlichen Überzeugung und dem Genfer Gelöbnis.

Alle Aussagen, die die Universität als “unwissenschaftlich” eingestuft und mir zur Kündigung vorgehalten hat, waren durch öffentlich verfügbare epidemiologische Zahlen und Studien belegt. Ein Verstoß gegen die COVID-Vorschriften der Universität hat nicht stattgefunden und konnte im arbeitsrechtlichen Verfahren auch nicht belegt werden.

— Dr. med. Andreas Sönnichsen

Aktueller Stand

  • Strafverfahren: in zweiter Instanz freigesprochen, rechtskräftig
  • Disziplinarverfahren: rund zehn Verfahren insgesamt – eines abgeschlossen, eines eingestellt, vier laufend, vier seit längerem schwebend
  • Zwei rechtskräftige Geldstrafen nach Anordnung der Verurteilung durch den Verwaltungsgerichtshof – Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof anhängig
  • Arbeitsrechtliches Verfahren gegen die Universität durch Vergleich beendet
Auswirkungen — Dokumentation

Berufliche Auswirkungen

  • Verlust der Professur und der Anstellung an der Medizinischen Universität Wien einschließlich des Einkommens
  • Seit 2022 niedergelassen in eigener internistischer und hausärztlicher Privatpraxis in Salzburg

Finanzielle Auswirkungen

  • Anwaltskosten bisher rund 60.000 €
  • Ersparnisse aufgebraucht
  • Negative Auswirkungen auf die Altersversorgung
  • Notwendigkeit, trotz erreichten Pensionsalters weiterzuarbeiten (würde ich aber natürlich eh machen 😊)

Persönliche Auswirkungen

  • Ehekrise mit anschließender Scheidung
  • Anhaltende finanzielle Sorgen
  • Schlafstörungen

Kollegiale Reaktionen

  • Unvorstellbare Diffamierungen durch frühere Mitstreiter aus gemeinsamer wissenschaftlicher Tätigkeit
  • Unglaubliches Schweigen der gesamten Kollegenschaft aus der Zeit vor Corona

Pressereaktionen

  • Mehrere ablehnende Berichte in verschiedenen Mainstream-Medien
  • Interviews und Beiträge in alternativen Medien sowie auf eigenen Kanälen

Ausblick

Nicht aufgeben in dieser verrückten Zeit. Ich würde nichts anders machen. Therapiefreiheit, Patientenautonomie, Recht und Freiheit müssen wieder hergestellt werden. Von der Mehrheit der Ärzteschaft bin ich tief enttäuscht – ich schäme mich manchmal, Arzt zu sein.

Chronologie

April 2020:
Erste Maßregelungen und öffentliche Diskreditierung durch die Universität – Entzug von Mitarbeiterstellen, Sperrung der Homepage und weitere Mobbing-Maßnahmen im Lauf der Zeit
Januar 2021:
Eröffnung des ersten Disziplinarverfahrens durch die Ärztekammer; Verurteilung zu Geldstrafe durch die Disziplinarkommission; Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Wien; Freispruch durch das LVwG; Revisionsantrag der Ärztekammer beim Verwaltungsgerichtshof; Ablehnung der Revision durch den VwGH – rechtskräftiger Freispruch
2021–2022:
Weitere Disziplinarverfahren – eines eingestellt, die übrigen seither schwebend
Februar 2022:
Strafverfahren wegen Betrugs und Amtsmissbrauchs aufgrund von COVID-Impfbefreiungen – Freispruch in erster Instanz, Berufung durch die Staatsanwaltschaft, erneuter Freispruch in zweiter Instanz (rechtskräftig)
Februar 2022:
Disziplinarverfahren der Ärztekammer wegen COVID-Impfbefreiungen – Verurteilung zu Geldstrafe durch die Disziplinarkommission; Beschwerde beim LVwG Salzburg; Freispruch; Revisionsantrag der Ärztekammer beim VwGH; Anordnung der Revision; erneuter Freispruch durch das LVwG Salzburg; zweiter Revisionsantrag der Ärztekammer; Beitritt des Bundesministeriums für Gesundheit als Revisionsunterstützer; Anordnung der Verurteilung durch den VwGH; abschließende Verurteilung durch das LVwG zu einer Geldstrafe
Mai 2022:
Zweites Disziplinarverfahren wegen COVID-Impfbefreiungen – bis zur Verurteilung im ersten Verfahren zurückgestellt, jetzt wieder aufgenommen, Verfahren läuft
Januar 2023:
Weiteres Disziplinarverfahren wegen Impfbefreiungen zur Masernimpfpflicht in Deutschland; Verurteilung durch die Disziplinarkommission; Freispruch durch das LVwG Salzburg; Revisionsantrag der Ärztekammer beim VwGH; Anordnung der Verurteilung analog zum COVID-Verfahren; Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof anhängig
März 2024:
Erneutes Disziplinarverfahren wegen der Masernimpfbefreiungen – bis zur Verurteilung im ersten Verfahren zurückgestellt, jetzt wieder aufgenommen, Verfahren läuft
Hinweis zur Verantwortlichkeit

Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.

Name
Dr. med. Andreas Sönnichsen
Fachgebiet
Innere Medizin und Allgemeinmedizin
Besondere Funktionen
Ehemals Vorsitzender des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin (bis 2021), ehemals Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (bis 2021), ehemals Herausgeber der Zeitschrift für Allgemeinmedizin (bis 2021). Obmann/Vorsitzender der Wissenschaftlichen Initiative Gesundheit für Österreich. Präsident der Wissenschaftsakademie für Biopsychosoziale Gesundheit.
Position
Inhaber einer internistischen und hausärztlichen Privatpraxis in Salzburg, ohne Angestellte (seit 2022). Bis 2022 Universitätsprofessor an der Medizinischen Universität Wien. Berufsausübung seit 1986.
Standort
Salzburg, Österreich
Alter
69 Jahre
Praxis seit
1986
Verfolgt seit
April 2020 (öffentliche Diskreditierung durch die Universität); erstes Disziplinarverfahren der Ärztekammer Januar 2021
Dokumentiert seit
9.7.2026
Status
Strafverfahren rechtskräftig freigesprochen; mehrere Disziplinarverfahren der Ärztekammer offen, zwei Geldstrafen, Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof anhängig
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