Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gem. § 278 StGB.
Vorwurf:
7 Maskenbefreiungsatteste ohne persönliche Untersuchung ausgestellt.
Ich habe alle 7 Patienten persönlich untersucht und die Atteste auf Grundlage medizinischer Befunde (u.a. COPD, Asthma, Angststörungen) ausgestellt. Die Atteste entsprachen meiner ärztlichen Überzeugung und dem Genfer Gelöbnis.
Gegen Zahlung von 500 € an “Ärzte ohne Grenzen” wurde das Verfahren eingestellt
Keine nennenswerten ausser einer gewissen Einschüchterung
Zahlung von € 500 an “Ärzte ohne Grenzen”
Sehr verständnisvoll und unterstützend
Trotz allem würde ich wieder so handeln. Meine Patienten hatten ein Recht auf individuelle ärztliche Beurteilung, und ich hatte die Pflicht, ihnen diese zu geben. Ich wünsche mir, dass diese Dokumentation dazu beiträgt, dass die Öffentlichkeit erfährt, was Ärztinnen und Ärzten in diesem Land widerfahren ist – und dass sich so etwas nicht wiederholt.
Die Angaben in diesem Fallbericht stammen von der betroffenen Person selbst. Die Redaktion prüft, ob eine strafrechtliche oder berufsrechtliche Verfolgung vorliegt; die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen Angabe kann sie nicht verifizieren. Für die Korrektheit der Darstellung ist die jeweilige Verfasserin bzw. der jeweilige Verfasser selbst verantwortlich.
Fall #0018
Vorwurf: Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gem. § 278 StGB.(aF)
Fall #0020
Vorwurf: Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gem. § 278 StGB.
Fall #0030
Vorwurf: Bußgelder wegen Maskenverzicht und ungemeldeter ungeimpfter Mitarbeiterinnen, Kammerverfahren wegen wissenschaftliche…