Warum Ärzte ihre Patienten vor der Impfung schützen mussten
In Brechts „Leben des Galilei” (1939) widerruft der Wissenschaftler Galilei unter dem Druck der Inquisition, was er als wahr erkannt hat. Sein Schüler ist enttäuscht, doch Galilei antwortet: Nicht der Mut Einzelner ist das Problem, sondern ein System, das Mut verlangt, wo Aufrichtigkeit selbstverständlich sein sollte.
Die Ärzte, die Impfuntauglichkeitsbescheinigungen ausstellten, wollten keine Helden sein. Sie wollten ihren Beruf ausüben. Dass sie dafür bestraft wurden, ist die eigentliche Anklage.
Was geschieht, wenn ärztlicher Zwang zur Norm wird, hat die Welt schon einmal erlebt. Die Antwort darauf wurde 1947 in Nürnberg formuliert:
Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Die betreffende Person muss die Freiheit haben, ohne Ausübung von Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeiner anderen Form der Überredung oder des Zwanges, zustimmen oder nicht zustimmen zu können.
Als die Covid-Impfkampagne ab Ende 2020 begann, stellten Ärztinnen und Ärzte fest, dass eine wachsende Zahl ihrer Patienten unter erheblichen gesundheitlichen Risiken stand, sei es durch Vorerkrankungen, Allergien oder bereits erlittene Impfschäden. Sie taten, was das Berufsrecht von ihnen verlangt: Sie beurteilten den individuellen Gesundheitszustand und stellten bei Vorliegen medizinischer Gründe eine Impfuntauglichkeitsbescheinigung aus.
Dennoch wurden viele von ihnen strafrechtlich verfolgt, ihre Praxen durchsucht, ihre Approbation gefährdet oder entzogen. Der Vorwurf: Ausstellung „unrichtiger Gesundheitszeugnisse” gemäß § 278 StGB. Was dieser Vorwurf verschweigt: Die Ärzte handelten auf der Grundlage ihrer individuellen medizinischen Beurteilung und auf der Grundlage einer Datenlage, die ihnen recht gab.
Um die Tragweite der ärztlichen Entscheidungen zu verstehen, muss man die Rahmenbedingungen kennen, unter denen Ärztinnen und Ärzte handelten. Jeder einzelne der folgenden Punkte hätte für sich genommen ausgereicht, um eine sorgfältige individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung zu begründen; zusammengenommen machten sie die ärztliche Beurteilung zur Pflicht.
Bereits ab Frühjahr 2020 zeigte die wissenschaftliche Datenlage ein differenziertes Bild: Für die große Mehrheit der Bevölkerung, insbesondere Kinder, Jugendliche und gesunde Erwachsene, verlief eine Covid-19-Infektion mild oder asymptomatisch. Die Infection Fatality Rate (IFR) lag laut John Ioannidis (Stanford) je nach Altersgruppe bei unter 0,05 % für unter 50-Jährige.
Das Robert Koch-Institut selbst stufte bereits im März 2021 in internen Protokollen das Risiko deutlich moderater ein als in seiner öffentlichen Kommunikation. Die später veröffentlichten RKI-Protokolle offenbarten eine systematische Diskrepanz zwischen interner Risikoeinschätzung und der nach außen kommunizierten Dramatisierung. Dieser Befund stellt das Fundament der gesamten Impfkampagne in Frage.
Für die Mehrzahl der Patienten war Covid-19 keine lebensbedrohliche Erkrankung. Dies ist keine Verharmlosung, sondern eine epidemiologische Tatsache, die bei jeder Impfentscheidung zwingend berücksichtigt werden musste.
Die Covid-Impfstoffe erhielten eine bedingte Zulassung: ein Verfahren, das essentielle Sicherheitsschritte verkürzte oder ganz überging. Die Zulassungsstudien wiesen grundlegende methodische Mängel auf:
Ärzte, die diese Mängel kannten, handelten nicht „unwissenschaftlich”, wenn sie Patienten von der Impfung befreiten. Sie handelten im Gegenteil mit der gebotenen Sorgfalt.
Die Covid-Impfstoffe verursachten innerhalb kürzester Zeit mehr gemeldete Nebenwirkungen als alle anderen Impfstoffe der vergangenen Jahrzehnte zusammen. Dies ist kein Alarmismus, sondern ein statistischer Befund, der aus den offiziellen Meldesystemen (VAERS, EudraVigilance, PEI-Sicherheitsberichte) hervorgeht.
Dokumentierte schwere Nebenwirkungen umfassen unter anderem:Die Dunkelziffer ist dabei erheblich: Studien zeigen, dass nur ein Bruchteil der tatsächlichen Nebenwirkungen gemeldet wird. Ärzte, die diese Nebenwirkungen bei ihren Patienten beobachteten, hatten nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, gefährdete Patienten vor einer weiteren Impfung zu schützen.
Das zentrale Argument für die Impfkampagne, und insbesondere für die Impfpflicht in bestimmten Berufsgruppen, war der sogenannte Fremdschutz: Wer sich impfen lasse, schütze nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Dieses Versprechen erwies sich als falsch.
Wenn die Impfung weder vor Ansteckung noch vor Übertragung schützt, entfällt jede Rechtfertigung für eine Impfpflicht, und jede Stigmatisierung von Ärzten, die ihren Patienten eine Befreiung ausstellten. Die Impfentscheidung war und ist eine rein individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung.
Die im Jahr 2024 teilweise freigegebenen internen Protokolle des Robert Koch-Instituts offenbarten eine erschreckende Diskrepanz zwischen der öffentlichen Kommunikation und der internen Einschätzung der Fachleute:
Diese Protokolle bestätigen nachträglich, was viele Ärzte aus ihrer klinischen Erfahrung heraus bereits wussten: Die offizielle Risikobewertung entsprach nicht der wissenschaftlichen Realität. Ärzte, die auf dieser Grundlage eigenständige medizinische Entscheidungen trafen, handelten nicht gegen die Wissenschaft; sie handelten auf der Grundlage einer ehrlicheren Einschätzung als jener, die ihnen offiziell vorgegeben wurde.
Ab März 2022 trat in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft (§ 20a IfSG). Sie betraf:
Für diese Menschen bedeutete die Impfpflicht: Entweder sie ließen sich mit einem Impfstoff impfen, dessen Langzeitsicherheit nicht erwiesen war und dessen Nebenwirkungsprofil immer besorgniserregender wurde, oder sie verloren ihren Arbeitsplatz, ihre Karriere, ihre Existenz.
In dieser Situation wandten sich viele Betroffene an ihre Ärzte. Nicht aus Bequemlichkeit, sondern aus berechtigter gesundheitlicher Sorge. Und Ärzte, die nach sorgfältiger Untersuchung eine Impfuntauglichkeit feststellten, handelten genau so, wie es das Berufsrecht und die ärztliche Ethik von ihnen verlangen: Sie schützten ihre Patienten vor einem gesundheitlichen Risiko, das diese nicht eingehen mussten und nicht eingehen wollten.
Das Genfer Gelöbnis des Weltärztebundes, die moderne Fassung des hippokratischen Eides, zuletzt revidiert 2017, verpflichtet jeden Arzt:
„Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.”
Und weiter:
„Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.”
Die Musterberufsordnung (§ 25 MBO-Ä) verpflichtet den Arzt, Atteste „nach bestem Wissen und Gewissen” auszustellen. Das bedeutet: Ein Arzt, der bei einem Patienten medizinische Gründe gegen eine Impfung feststellt (sei es aufgrund von Vorerkrankungen, allergischen Dispositionen, bereits erlittenen Impfschäden oder einer individuellen Risiko-Nutzen-Abwägung), ist berufsrechtlich verpflichtet, dies zu dokumentieren.
Die Ausstellung einer Impfuntauglichkeitsbescheinigung war in diesen Fällen keine Gefälligkeit und kein politischer Akt. Sie war die Erfüllung einer ärztlichen Pflicht.
Ein ärztliches Attest gilt rechtlich als „unrichtig”, wenn der Arzt wider besseres Wissen handelt, also eine Diagnose dokumentiert, von der er weiß, dass sie nicht zutrifft (§ 278 StGB).
In den Verfahren gegen Ärzte wurde dieser Maßstab pervertiert. Es wurde nicht gefragt, ob der Arzt in gutem Glauben und nach sorgfältiger Untersuchung handelte. Stattdessen wurde unterstellt, dass eine Impfuntauglichkeit nur in extremen Ausnahmefällen bestehen könne und dass jeder Arzt, der „zu viele” Bescheinigungen ausstellte, pauschal unter Betrugsverdacht stehe.
Dieser Doppelstandard ignoriert:Die Ärzte, die Impfuntauglichkeitsbescheinigungen ausstellten, handelten nicht gegen die Wissenschaft; sie handelten auf ihrer Grundlage. Sie berücksichtigten die tatsächliche Gefährdungslage, das mangelhafte Nebenwirkungsprofil, die fehlende Langzeitsicherheit, den nicht vorhandenen Fremdschutz und die internen Einschätzungen der Behörden, die der Öffentlichkeit vorenthalten wurden.
Sie folgten dem Genfer Gelöbnis. Sie folgten der Musterberufsordnung. Sie folgten ihrem ärztlichen Gewissen. Dass sie dafür bestraft wurden, ist kein Ausweis ihrer Schuld. Es ist ein Zeugnis des Versagens jener Institutionen, die den Schutz der Gesundheit dem politischen Gehorsam unterordneten.
Jeder dieser Ärzte verdient Rehabilitation: juristisch, beruflich und moralisch.