Die amtlichen Zahlen

Am 10. Januar 2026 erklärte die deutsche Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, Kennedys öffentliche Aussagen zur Verfolgung kritischer Ärzte in Deutschland hätten “keine faktische Grundlage”. Sie versicherte, Strafverfolgungen seien “ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung” erfolgt.

Sechs Tage später antworteten der Datenanalyst Tom Lausen, Mitglied der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, sowie die Rechtsanwälte Ivan Künnemann LL.M. und Sven Lausen in einem offenen Brief an den US-Gesundheitsminister. Mit Zahlen aus den Staatsanwaltschaften selbst.

Das Ergebnis: Die Aussage der Ministerin ist sachlich unzutreffend. Ärzte werden in Deutschland nicht wegen Betrug (§ 263) oder Urkundenfälschung (§ 267) verurteilt, sondern ausschließlich nach § 278 StGB, dem “Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse”. Und die bisher zugänglichen Daten zeigen: das Ausmaß ist erheblich.

Ermittlungen und Verurteilungen

Die folgenden Zahlen stammen aus offiziellen Auskünften der Generalstaatsanwaltschaften von fünf Bundesländern (Berlin, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Sachsen, Baden-Württemberg), zusammen rund 30 % der deutschen Bevölkerung. Sie betreffen die strafrechtliche Verfolgung nach zwei zentralen Paragraphen:

§ 278 StGB
Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Betrifft primär den Aussteller — also die Ärztin oder den Arzt. Wer wider besseres Wissen ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand eines anderen Menschen ausstellt, macht sich strafbar. Nach deutschem Recht ist auch die Anstiftung strafbar — daher können auch Patientinnen und Patienten erfasst werden, die einen Arzt zur Ausstellung gedrängt haben sollen.

§ 279 StGB
Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Betrifft ausschließlich den Gebrauch eines solchen Zeugnisses — also Patientinnen und Patienten, die ein Attest vorgelegt haben, dessen Richtigkeit ein Gericht später nicht anerkannt hat. Typische Fälle: Vorlage eines Maskenbefreiungs-Attests beim Einkauf, in Schulen, bei der Polizei oder in Verkehrsbetrieben.

1.521
Ermittlungen 2020 – 2024 (bekannt)
Ermittlungsverfahren nach § 278 StGB
408
Verurteilungen 2020 – 2024 (bekannt)
Verurteilungen nach § 278 StGB
2.887
Ermittlungen 2020 – 2024 (bekannt)
Ermittlungsverfahren nach § 279 StGB
966
Verurteilungen 2020 – 2024 (bekannt)
Verurteilungen nach § 279 StGB
Ermittlungsverfahren nach § 278 StGB Ärzte und Patienten (als Anstifter). Daten aus 5 Bundesländern: Berlin, Rheinland-Pfalz, Hamburg*, Sachsen*, Baden-Württemberg* — zusammen ≈ 30 % der Einwohner
* Für Hamburg, Sachsen und Baden-Württemberg nur Verurteilungszahlen verfügbar — hier als Mindestwert der Ermittlungen eingerechnet.
Verurteilungen nach § 278 StGB Ärzte und Patienten. Daten aus 3 Bundesländern: Hamburg, Sachsen, Baden-Württemberg ≈ 20 % der Einwohner
Ermittlungsverfahren nach § 279 StGB nur Patienten. Daten aus 5 Bundesländern
Verurteilungen nach § 279 StGB nur Patienten. Daten aus 3 Bundesländern
Alle Werte im Überblick (Anzahl pro Jahr)
Kategorie 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Σ 2020–2024
Ermittlungsverfahren nach § 278 StGB 39 46 444 557 362 112 1.521
Verurteilungen nach § 278 StGB 2 3 8 137 203 57 408
Ermittlungsverfahren nach § 279 StGB 7 103 1.121 1.207 390 66 2.887
Verurteilungen nach § 279 StGB 1 27 344 487 93 15 966

Jede Verurteilung setzt zwingend ein vorangegangenes Ermittlungsverfahren voraus. Wo für ein Bundesland nur Verurteilungszahlen offengelegt wurden (Hamburg, Sachsen, Baden-Württemberg), liegt die tatsächliche Zahl der Ermittlungen dort höher.

Die Kurvenform ist über alle vier Zeitreihen hinweg konsistent: ein flacher Ausgangswert 2019, ein starker Anstieg 2021 / 2022, ein ebenso starker Einbruch 2023 / 2024. Ein direktes Spiegelbild des öffentlichen Drucks der jeweiligen Pandemie-Phase.

Was wirklich verhandelt wird: § 278, nicht § 263 oder § 267

Die öffentliche Darstellung der Bundesgesundheitsministerin, es gehe bei den Strafverfahren “ausschließlich um Betrug und Urkundenfälschung”, ist mit der deutschen Rechtspraxis nicht vereinbar.

§ 278 StGB, das Delikt, unter dem alle Verurteilungen erfolgen

Ärzte, die wegen Corona-Attesten verurteilt wurden, werden nach § 278 StGB (“Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse”) belangt. In Einzelfällen kommen spezifische Dokumentationsdelikte nach öffentlichem Gesundheitsrecht hinzu (z. B. § 74 IfSG). Das ist durch bindende Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte (Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichte) festgestellt.

Warum nicht § 263 oder § 267?

Betrug (§ 263 StGB) und Urkundenfälschung (§ 267 StGB) scheiden aus rechtslogischen Gründen aus: Bei einer ärztlichen Bescheinigung liegt weder ein Vermögensschaden (Betrug) noch eine Identitätstäuschung (Urkundenfälschung) vor. Ärzte werden in Deutschland gar nicht wegen dieser Paragraphen verurteilt.

Die Konsequenz

Die Aussage, es gehe “ausschließlich” um Betrug und Fälschung, verbreitet damit objektiv falsche Informationen und diffamiert die bereits verurteilten Ärzte mit Delikten, wegen derer sie weder verurteilt wurden, noch rechtlich verurteilt werden konnten.

Was diese Zahlen bedeuten

Die sichtbaren 1.521 Ermittlungsverfahren nach § 278 StGB decken nur etwa 30 % der deutschen Bevölkerung ab. Für die übrigen 11 Bundesländer, darunter die bevölkerungsreichsten wie Nordrhein-Westfalen (≈ 17,9 Mio.), Bayern (≈ 13,4 Mio.), Niedersachsen (≈ 8,1 Mio.) und Hessen (≈ 6,4 Mio.), wurden die offiziellen Zahlen bisher nicht offengelegt.

Rein rechnerisch lässt sich daraus für das Bundesgebiet eine Größenordnung von rund 5.000 Ermittlungsverfahren allein nach § 278 StGB ableiten, plus ein Vielfaches an Verfahren nach § 279 StGB (Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse durch Patientinnen und Patienten).

Diese Hochrechnung ist vorsichtig. Sie geht nicht von einer besonders aggressiven Strafverfolgung in den nicht auskunftsgebenden Ländern aus, nur davon, dass die Verfolgungsintensität vergleichbar ist mit den fünf auskunftsgebenden.

Ob die tatsächliche Zahl höher oder niedriger liegt, lässt sich erst sagen, wenn die restlichen elf Staatsanwaltschaften Auskunft erteilen.

Was die Bundesrepublik noch verschweigt

Die folgenden Bundesländer haben auf Anfrage nach dem Stand der Ermittlungs- und Verurteilungszahlen bisher keine Auskunft erteilt:

  • Bayern, ca. 13,4 Mio. Einwohner
  • Nordrhein-Westfalen, ca. 17,9 Mio. Einwohner
  • Hessen, ca. 6,4 Mio. Einwohner
  • Niedersachsen, ca. 8,1 Mio. Einwohner
  • Schleswig-Holstein, ca. 3,0 Mio. Einwohner
  • Brandenburg, ca. 2,6 Mio. Einwohner
  • Sachsen-Anhalt, ca. 2,2 Mio. Einwohner
  • Thüringen, ca. 2,1 Mio. Einwohner
  • Mecklenburg-Vorpommern, ca. 1,6 Mio. Einwohner
  • Bremen, ca. 0,68 Mio. Einwohner
  • Saarland, ca. 1,0 Mio. Einwohner

Zusammen leben in diesen Ländern rund 58,8 Millionen Menschen, etwa 70 % der Bundesrepublik. Solange die zuständigen Staatsanwaltschaften keine Auskunft erteilen, bleibt das tatsächliche Ausmaß der strafrechtlichen Verfolgung nach §§ 278 / 279 StGB unbekannt.

Quellen und Dokumentation

Die Zahlen stammen aus namentlich zitierten Auskünften der folgenden Generalstaatsanwaltschaften, angefragt durch die Redaktion der WELT am Sonntag im Oktober 2024:

  • Baden-Württemberg (≈ 11,3 Mio.): Dr. Martina Müller-Ehlen, Oberstaatsanwältin und Pressesprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
  • Hamburg (≈ 1,9 Mio.): Mia Sperling-Karstens, Oberstaatsanwältin und Pressesprecherin der Staatsanwaltschaften, Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
  • Sachsen, Dresden (≈ 4,0 Mio.): Heike Teitge, Oberstaatsanwältin, Generalstaatsanwaltschaft Dresden (Abteilung I)
  • Berlin (≈ 3,7 Mio.): Sebastian Büchner, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Berliner Justizbehörden
  • Rheinland-Pfalz (≈ 4,1 Mio.): Jan Dietzel, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

Sämtliche Auskünfte liegen dem Brief an US-Gesundheitsminister Kennedy als vollständige E-Mail-Korrespondenz bei und sind unabhängig nachprüfbar.

Die Autoren des Briefes

Tom Lausen

Datenanalyst. Mitglied der Enquete-Kommission “Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse” des Deutschen Bundestages. Publizierte seit Beginn der Pandemie empirische Auswertungen zu Impfnebenwirkungen, Übersterblichkeit und Strafverfolgungsstatistiken.

Ivan Künnemann, LL.M.

Spezialisierte Praxis im Strafrecht und Medizinrecht. Vertretung von Ärzten und Patienten sowie von Soldaten und Beamten in Verfahren zu Impfungen und Impfschäden. Tätigkeit in der Strafverteidigung und in medizinrechtlichen Verfahren.

Sven Lausen

Tätigkeitsschwerpunkte im Strafrecht und Medizinrecht. Vertretung von Ärzten und Patienten sowie von Soldaten und Beamten in Verfahren im Zusammenhang mit Maskenpflicht, Impfungen und Impfschäden. Prozessvertretung für mehrere strafrechtlich verfolgte Ärzte, insbesondere in Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sowie in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Unser herzlicher Dank gilt Tom Lausen, Ivan Künnemann und Sven Lausen für die Bereitstellung der Daten und die Erlaubnis, sie hier öffentlich zu machen.

Ihr Einsatz ist ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung und dafür, dass Fakten nicht im behördlichen Schweigen versickern.