Auswertungen amtlicher Daten – gegen die offizielle Erzählung
Am 10. Januar 2026 erklärte die deutsche Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, Kennedys öffentliche Aussagen zur Verfolgung kritischer Ärzte in Deutschland hätten “keine faktische Grundlage”. Sie versicherte, Strafverfolgungen seien “ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung” erfolgt.
Sechs Tage später antworteten der Datenanalyst Tom Lausen, Mitglied der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, sowie die Rechtsanwälte Ivan Künnemann LL.M. und Sven Lausen in einem offenen Brief an den US-Gesundheitsminister. Mit Zahlen aus den Staatsanwaltschaften selbst.
Das Ergebnis: Die Aussage der Ministerin ist sachlich unzutreffend. Ärzte werden in Deutschland nicht wegen Betrug (§ 263) oder Urkundenfälschung (§ 267) verurteilt, sondern ausschließlich nach § 278 StGB, dem “Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse”. Und die bisher zugänglichen Daten zeigen: das Ausmaß ist erheblich.
Die folgenden Zahlen stammen aus offiziellen Auskünften der Generalstaatsanwaltschaften von fünf Bundesländern (Berlin, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Sachsen, Baden-Württemberg), zusammen rund 30 % der deutschen Bevölkerung. Sie betreffen die strafrechtliche Verfolgung nach zwei zentralen Paragraphen:
Betrifft primär den Aussteller — also die Ärztin oder den Arzt. Wer wider besseres Wissen ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand eines anderen Menschen ausstellt, macht sich strafbar. Nach deutschem Recht ist auch die Anstiftung strafbar — daher können auch Patientinnen und Patienten erfasst werden, die einen Arzt zur Ausstellung gedrängt haben sollen.
Betrifft ausschließlich den Gebrauch eines solchen Zeugnisses — also Patientinnen und Patienten, die ein Attest vorgelegt haben, dessen Richtigkeit ein Gericht später nicht anerkannt hat. Typische Fälle: Vorlage eines Maskenbefreiungs-Attests beim Einkauf, in Schulen, bei der Polizei oder in Verkehrsbetrieben.
| Kategorie | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | Σ 2020–2024 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ermittlungsverfahren nach § 278 StGB | 39 | 46 | 444 | 557 | 362 | 112 | 1.521 |
| Verurteilungen nach § 278 StGB | 2 | 3 | 8 | 137 | 203 | 57 | 408 |
| Ermittlungsverfahren nach § 279 StGB | 7 | 103 | 1.121 | 1.207 | 390 | 66 | 2.887 |
| Verurteilungen nach § 279 StGB | 1 | 27 | 344 | 487 | 93 | 15 | 966 |
Jede Verurteilung setzt zwingend ein vorangegangenes Ermittlungsverfahren voraus. Wo für ein Bundesland nur Verurteilungszahlen offengelegt wurden (Hamburg, Sachsen, Baden-Württemberg), liegt die tatsächliche Zahl der Ermittlungen dort höher.
Die Kurvenform ist über alle vier Zeitreihen hinweg konsistent: ein flacher Ausgangswert 2019, ein starker Anstieg 2021 / 2022, ein ebenso starker Einbruch 2023 / 2024. Ein direktes Spiegelbild des öffentlichen Drucks der jeweiligen Pandemie-Phase.
Die öffentliche Darstellung der Bundesgesundheitsministerin, es gehe bei den Strafverfahren “ausschließlich um Betrug und Urkundenfälschung”, ist mit der deutschen Rechtspraxis nicht vereinbar.
Ärzte, die wegen Corona-Attesten verurteilt wurden, werden nach § 278 StGB (“Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse”) belangt. In Einzelfällen kommen spezifische Dokumentationsdelikte nach öffentlichem Gesundheitsrecht hinzu (z. B. § 74 IfSG). Das ist durch bindende Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte (Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichte) festgestellt.
Betrug (§ 263 StGB) und Urkundenfälschung (§ 267 StGB) scheiden aus rechtslogischen Gründen aus: Bei einer ärztlichen Bescheinigung liegt weder ein Vermögensschaden (Betrug) noch eine Identitätstäuschung (Urkundenfälschung) vor. Ärzte werden in Deutschland gar nicht wegen dieser Paragraphen verurteilt.
Die Aussage, es gehe “ausschließlich” um Betrug und Fälschung, verbreitet damit objektiv falsche Informationen und diffamiert die bereits verurteilten Ärzte mit Delikten, wegen derer sie weder verurteilt wurden, noch rechtlich verurteilt werden konnten.
Die sichtbaren 1.521 Ermittlungsverfahren nach § 278 StGB decken nur etwa 30 % der deutschen Bevölkerung ab. Für die übrigen 11 Bundesländer, darunter die bevölkerungsreichsten wie Nordrhein-Westfalen (≈ 17,9 Mio.), Bayern (≈ 13,4 Mio.), Niedersachsen (≈ 8,1 Mio.) und Hessen (≈ 6,4 Mio.), wurden die offiziellen Zahlen bisher nicht offengelegt.
Rein rechnerisch lässt sich daraus für das Bundesgebiet eine Größenordnung von rund 5.000 Ermittlungsverfahren allein nach § 278 StGB ableiten, plus ein Vielfaches an Verfahren nach § 279 StGB (Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse durch Patientinnen und Patienten).
Diese Hochrechnung ist vorsichtig. Sie geht nicht von einer besonders aggressiven Strafverfolgung in den nicht auskunftsgebenden Ländern aus, nur davon, dass die Verfolgungsintensität vergleichbar ist mit den fünf auskunftsgebenden.
Ob die tatsächliche Zahl höher oder niedriger liegt, lässt sich erst sagen, wenn die restlichen elf Staatsanwaltschaften Auskunft erteilen.
Die folgenden Bundesländer haben auf Anfrage nach dem Stand der Ermittlungs- und Verurteilungszahlen bisher keine Auskunft erteilt:
Zusammen leben in diesen Ländern rund 58,8 Millionen Menschen, etwa 70 % der Bundesrepublik. Solange die zuständigen Staatsanwaltschaften keine Auskunft erteilen, bleibt das tatsächliche Ausmaß der strafrechtlichen Verfolgung nach §§ 278 / 279 StGB unbekannt.
Die Zahlen stammen aus namentlich zitierten Auskünften der folgenden Generalstaatsanwaltschaften, angefragt durch die Redaktion der WELT am Sonntag im Oktober 2024:
Sämtliche Auskünfte liegen dem Brief an US-Gesundheitsminister Kennedy als vollständige E-Mail-Korrespondenz bei und sind unabhängig nachprüfbar.
Datenanalyst. Mitglied der Enquete-Kommission “Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse” des Deutschen Bundestages. Publizierte seit Beginn der Pandemie empirische Auswertungen zu Impfnebenwirkungen, Übersterblichkeit und Strafverfolgungsstatistiken.
Spezialisierte Praxis im Strafrecht und Medizinrecht. Vertretung von Ärzten und Patienten sowie von Soldaten und Beamten in Verfahren zu Impfungen und Impfschäden. Tätigkeit in der Strafverteidigung und in medizinrechtlichen Verfahren.
Tätigkeitsschwerpunkte im Strafrecht und Medizinrecht. Vertretung von Ärzten und Patienten sowie von Soldaten und Beamten in Verfahren im Zusammenhang mit Maskenpflicht, Impfungen und Impfschäden. Prozessvertretung für mehrere strafrechtlich verfolgte Ärzte, insbesondere in Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sowie in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Unser herzlicher Dank gilt Tom Lausen, Ivan Künnemann und Sven Lausen für die Bereitstellung der Daten und die Erlaubnis, sie hier öffentlich zu machen.
Ihr Einsatz ist ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung und dafür, dass Fakten nicht im behördlichen Schweigen versickern.