Aktuelles

Meldung

Erneutes Versagen der Justiz in einem Corona-Fall

MWGFD-Mitglied Prof. Martin Schwab:

Liebe Community,

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den Nürnberger Arzt Wolfgang Urmetzer wegen angeblich falscher Maskenatteste in 26 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Wolfgang Urmetzer war gegen dieses Urteil in Revision gegangen.

Über diese Revision hat der BGH heute (19.8.2026) verhandelt. Soeben erfahre ich von einem Arzt, der der Revisionshauptverhandlung beigewohnt hat, dass der BGH die Revision abgeschmettert hat. Genau genommen: Von den 26 Fällen blieben 14 übrig. Aber für diese 14 Fälle ist Wolfgang Urmetzer jetzt rechtskräftig verurteilt. Lediglich das Strafmaß muss jetzt vom Landgericht Nürnberg-Fürth neu verhandelt werden.

Der Einsatz von Masken zum Schutz gegen Virus-Übertragungen war ein gesetzlich erzwungener Off-label-Use, weil OP-Masken nur zum Schutz gegen bakterielle Ansteckung und FFP2-Masken nur zum Schutz gegen Feinstaub dienen. Und das permanente Maskentragen geht mit gesundheitsschädlichen Nebenwirkungen einher, die in der Fachliteratur auch hinlänglich dokumentiert sind. Die Maskenpflicht war daher ihrerseits ein – in Gesetzes‑ und Verordnungsform gegossener – rechtswidriger Angriff auf die Gesundheit der Menschen. Und das unter dem Vorwand, eben diese Gesundheit zu schützen.

Umso fassungsloser stimmt mich, dass die Justiz der Politik immer noch den Rücken stärkt – obwohl von Tag zu Tag deutlicher wird, dass die Pandemie-Erzählung und die darauf gegründeten Maßnahmen nur auf Lügen gebaut waren.

Enttäuschte Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab

Meldung

Maskenatteste: 73-jähriger Arzt lehnt Strafmilderung ab und stellt sich dem Verfahren

Vor dem Landgericht Freiburg hat der Allgemeinmediziner Dr. med. Thomas Külken am 15. Juni 2026 ein Angebot zur Strafmilderung ausgeschlagen – und stattdessen seine vollständige Stellungnahme verlesen. Verurteilt worden war er, weil er Patienten von der Maskenpflicht befreit hatte.

Dr. Thomas Külken, 73 Jahre alt, ist seit 46 Jahren Arzt und seit 39 Jahren Facharzt für Allgemeinmedizin. Während der Corona-Zeit stellte er 13 Patienten Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht aus. Das Amtsgericht Staufen verurteilte ihn dafür am 27. Juni 2022 zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro, ersatzweise 180 Tagen Haft.

Ein Vorwurf, der sich wandelte

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft behauptet, Külken habe die Atteste ohne vorherigen Patientenkontakt ausgestellt. Nachdem sich dieser Vorwurf als unzutreffend erwiesen hatte, lautete er fortan, die Patienten hätten keine „hinreichend schweren” Erkrankungen gehabt.

Genau hier setzt Külkens Verteidigung an: Die Corona-Verordnung Baden-Württemberg (§ 3 Abs. 2 Nr. 2) spreche lediglich von „gesundheitlichen Gründen” – nicht von Krankheiten und nicht von einem bestimmten Schweregrad. Daraus folgert er:

Folglich war jeder Arzt bei jedem Patienten in der Pflicht, dessen Beschwerden zur Kenntnis zu nehmen.

Külken dokumentierte nach eigenen Angaben maskeninduzierte Beschwerden – darunter Atemwegsbelastungen, Kopfschmerzen und Nasenbluten bei Kindern – und wertete diese als legitime gesundheitliche Gründe. Er beruft sich auf die ärztliche Berufsordnung: „Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen aus.” Dem Urteil vorausgegangen waren nach seiner Schilderung drei Durchsuchungen seiner Praxis.

Berufung in Freiburg – und ein ausgeschlagenes Angebot

Am 15. Juni 2026 begann vor dem Landgericht Freiburg die Berufungsverhandlung; angesetzt sind vier Verhandlungstage. Die Staatsanwaltschaft zog ihre eigene Berufung zurück. Die Vorsitzende Richterin bot an, das Verfahren auf eine bloße Strafmilderung zu beschränken.

Külken lehnte ab. Statt einer Verfahrensverkürzung verlas er vor Gericht seine vollständige Stellungnahme – ein Schritt, mit dem er den Fall bewusst nicht als Frage der Strafhöhe, sondern als grundsätzliche Auseinandersetzung führt.

Seine Kritik

In seiner Stellungnahme geht Külken über den eigenen Fall hinaus. Er kritisiert eine aus seiner Sicht propagandistische Verengung des öffentlichen Diskurses, die gesellschaftliche Spaltung in vermeintlich „gute” und „böse” Bürger sowie die institutionelle Nähe von Robert-Koch-Institut und Staatsanwaltschaften zu den jeweils zuständigen Ministerien. Diese Einschätzungen gibt er ausdrücklich als seine persönliche Sicht wieder.

Zum Fallbericht: Dr. med. Thomas Külken
Quelle: Stellungnahme auf fassadenkratzer.de
Eine ausführliche Stellungnahme von Dr. Külken, eingesprochen von Carlo Kitzlinger:
https://youtu.be/otNz1I8-L1w?is=hipA3CdFRbB_K_pJ

Hinweis senden

Haben Sie einen Artikel gesehen, der hier fehlen sollte? Eine Sendung? Eine Studie?

Hinweis schicken
Bleiben Sie informiert

Neue Fälle und Meldungen direkt in Ihren RSS-Reader.

RSS-Feed abonnieren