Erneutes Versagen der Justiz in einem Corona-Fall
MWGFD-Mitglied Prof. Martin Schwab:
Liebe Community,
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den Nürnberger Arzt Wolfgang Urmetzer wegen angeblich falscher Maskenatteste in 26 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Wolfgang Urmetzer war gegen dieses Urteil in Revision gegangen.
Über diese Revision hat der BGH heute (19.8.2026) verhandelt. Soeben erfahre ich von einem Arzt, der der Revisionshauptverhandlung beigewohnt hat, dass der BGH die Revision abgeschmettert hat. Genau genommen: Von den 26 Fällen blieben 14 übrig. Aber für diese 14 Fälle ist Wolfgang Urmetzer jetzt rechtskräftig verurteilt. Lediglich das Strafmaß muss jetzt vom Landgericht Nürnberg-Fürth neu verhandelt werden.
Der Einsatz von Masken zum Schutz gegen Virus-Übertragungen war ein gesetzlich erzwungener Off-label-Use, weil OP-Masken nur zum Schutz gegen bakterielle Ansteckung und FFP2-Masken nur zum Schutz gegen Feinstaub dienen. Und das permanente Maskentragen geht mit gesundheitsschädlichen Nebenwirkungen einher, die in der Fachliteratur auch hinlänglich dokumentiert sind. Die Maskenpflicht war daher ihrerseits ein – in Gesetzes‑ und Verordnungsform gegossener – rechtswidriger Angriff auf die Gesundheit der Menschen. Und das unter dem Vorwand, eben diese Gesundheit zu schützen.
Umso fassungsloser stimmt mich, dass die Justiz der Politik immer noch den Rücken stärkt – obwohl von Tag zu Tag deutlicher wird, dass die Pandemie-Erzählung und die darauf gegründeten Maßnahmen nur auf Lügen gebaut waren.
Enttäuschte Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab